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2. Juni 2007, 11:00 Uhr

Die NPD darf nicht marschieren

Die geplante NPD-Demonstration in Schwerin wird nicht stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die von der Partei verlangte Eilentscheidung über das Demonstrationsverbot ab. Die Rechtsextremen wichen nach Berlin und aus.

Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts: keine Aufmärsche in Schwerin© DPA

Die geplanten Aufmärsche der rechtsextremen NPD und eines linken Antifa-Bündnisses in Schwerin bleiben verboten. Die Organisatoren beider Demonstrationen scheiterten mit dem Versuch, die von der Stadt Schwerin untersagten Protestkundgebungen vor dem G8-Gipfel mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts doch noch durchzusetzen.

Die Richter hätten sich angesichts der Kürze der Zeit nicht in der Lage gesehen, eine Entscheidung zu treffen, sagte eine Gerichtssprecherin in Karlsruhe. Dies werde nach dem Wochenende geschehen. In der Nacht zum Samstag hatte das Oberverwaltungsgericht Greifswald das Demonstrationsverbot bestätigt. Die NPD wollte mit 2000 Anhängern gegen den G8-Gipfel protestieren, die Antifa plante ein Gegendemonstration.

140 Rechte zogen durch das Brandenburger Tor

Bei einer unangemeldeten Demonstration am Brandenburger Tor in Berlin haben derweil Rechtsextreme Demonstrationsfreiheit gefordert. Ein Polizeisprecher sagte, etwa 140 Rechte seien durch das Brandenburger Tor gezogen. Polizisten hätten sich ihnen in den Weg gestellt, seien aber beiseite geschoben worden. Inzwischen habe die Polizei ihre Präsenz dort deutlich verstärkt.

NPD-Generalsekretär Peter Marx sagte in Schwerin, weitere Busse mit Demonstranten seien auf den Weg nach Berlin. Ursprünglich wollte die NPD in Schwerin gegen den G8-Gipfel protestieren. Die Demonstration wurde gerichtlich verboten. Marx sagte, die norddeutschen NPD-Anhänger würden nun in Lüneburg demonstrieren.

DPA/AP
 
 
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