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12. Dezember 2007, 17:00 Uhr

Richter begrüßt "Petting-Paragrafen"

Die Bundesregierung will ein schärferes Sexualstrafrecht für Jugendliche. Die Opposition läuft Sturm gegen den "Petting-Paragrafen". Doch die geplanten Änderungen sind notwendig, sagt der Stuttgarter Jugendrichter Wolfgang Vögele im stern.de-Interview. Denn: "Jugendliche werde heutzutage häufig zu sexuellen Kontakten gedrängt."

Der Jugendrichter Vögele begrüßt die geplante Verschärfung des Sexualstrafrechtes© Hunter/zefa/Corbis

Herr Vögele, was halten Sie als Jugendrichter von den geplanten Verschärfungen des Sexualstrafrechts für Jugendliche?

Ich finde das gut. Die Neufassung würde eine vorhandene Gesetzeslücke schließen. Bisher werden Minderjährige nicht ausreichend vor dem sexuellen Missbrauch von unter 18-Jährigen geschützt. Zwar können Volljährige bestraft werden, wenn sie die Zwangslage von Kindern ausnutzen oder ihnen Geld anbieten. Die geplanten Änderungen würden nun auch unter 18-Jährige dafür bestrafen. Jugendliche werde heutzutage häufig zu sexuellen Kontakten gedrängt, weil es ja angeblich alle Altersgenossen schon getan haben. Stellen wir uns vor, drei 17-jährige umringen eine 14-Jährige und wollen sexuellen Kontakt. Das Mädchen weigert sich zwar, doch die drei Jugendlichen bitten sie immer weiter, bis sie letztlich mitmacht. Dieses Szenario, wenn es nicht zu einer Nötigung ausartet, ist bisher nicht strafbar.

Doch die Opposition befürchtet, dass auch normale sexuelle Kontakte unter Jugendlichen künftig kriminalisiert werden, etwa das Fummeln im Kinosaal.

Diese Sorgen sind unbegründet. Wer so argumentiert, hat den Gesetzesentwurf nicht richtig gelesen. Die Bundesregierung will mit den Änderungen lediglich die Vorstufe der Prostitution bestrafen. Nach wie vor muss für eine Bestrafung eine Zwanglage vorliegen oder dem Opfer wurde ein Entgelt für den sexuellen Kontakt geboten. Das eine Kinoeinladung als Entgelt gewertet wird, ist sehr weit hergeholt.

Sie würden eine solche "Tat" künftig also nicht betrafen?

Erstens ist zweifelhaft, ob so etwas überhaupt angeklagt wird. Zweitens ist ein solches Szenario nicht realistisch. Ein Jugendlicher lädt seine Freundin ins Kino ein und versucht dann mit ihr zu fummeln. Und so lange er keine Zwangslage ausnützt, wird das auch in Zukunft nicht betraft.

Das Gesetz ist Ihnen präzise genug gefasst?

Es gibt so viele Gesetze, die nicht dadurch besser werden, dass man im Text unzählige Varianten berücksichtigt. In der Praxis ergeben sich mit jedem neuen Gesetz Probleme, von denen man vorher nicht ausgehen konnte. Man muss aber Vertrauen in die Gerichte und die Rechtssprechung haben, die in der Realität dem Gesetz Konturen geben.

Die Bundesregierung will auch den Paragrafen 184 des Strafgesetzbuches ändern und künftig die Darstellung von sexuellen Handlungen mit Personen unter 18 Jahren bestrafen. Kritiker sagen, damit wird auch die Aufklärung von Jugendmagazinen verboten.

Mit dem Straftatbestand der pornographischen Schriften haben wir schon immer Probleme gehabt. Denn die Frage ist, was pornographische Darstellungen sind. Das Biologiebuch oder das Jugendheft mit der Darstellung von Geschlechtsorganen oder gar der Darstellung eines Liebesaktes fällt nicht darunter. Nur, wenn der Akt oder die Nacktheit im Vordergrund stehen. Dieses Problem gibt es in der jetzigen Fassung des 184. Aber auch in Zukunft werden "Bravo" und Co nicht verboten, wenn es sich um eine saubere Information handelt. Ich gebe aber zu, dass dieser Paragraf immer noch sehr weit gefasst ist. Zudem dürfte es der Praxis sehr schwierig sein, bei einer Abbildung zu entscheiden, ob die dort gezeigten Personen unter oder über 18 Jahren alt sind.

Die von der Bundesregierung vorgesehen Änderung würden das Problem also nicht ausräumen?

Nein. Man müsste schon darüber nachdenken, ob man nicht eine bessere Formulierung findet, die weniger Spielraum zur Interpretation lässt.

Wie oft werden denn sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen angezeigt?

Als Richter sehe ich natürlich nur die Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft angeklagt hat, also von der Strafbarkeit ausgeht. Deshalb werden die Vorgänge, die nach jetzt geltendem Recht nicht strafbar sind, auch nicht angeklagt. Bloße sexuelle Vorgänge unter Jugendlichen werden in aller Regel auch nicht angezeigt. Etwas anderes gilt, wenn ein Jugendlicher sich in eine Zwangslage gebracht und so zu sexuellen Handlungen veranlasst fühlt, die er so nicht wollte.

Jugendrichter Wolfgang Vögele Wolfgang Vögele ist Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart und Vorsitzendner einer großen Jugendkammer, die auch gleichzeitig als Jugendschutzkammer fungiert.

Interview: Malte Arnsperger
 
 
KOMMENTARE (10 von 14)
 
Pengolodh (14.12.2007, 13:48 Uhr)
Heuchelei
"Dieses Szenario, wenn es nicht zu einer Nötigung ausartet, ist bisher nicht strafbar."
Wenn es keine Nötigung ist, sollte es auch nicht strafbar sein. Das ist gerade das Problem, das aber Leute, die jeden in einer freiheitlichen Gesellschaft lebensnotwendigen Freiraum als "Gesetzeslücke" interpretieren, überhaupt nicht sehen wollen. "Niemand will blabla", wie oft haben wir das schon gehört, es wird aber immer welche geben, die sich als "Richter Gnadenlos" profilieren wollen und den Wortlaut eines Gesetzes bis zur Grenze ausreizen. Schließlich wurden die entsprechenden Paragraphen wörtlich aus dem amerikanischen Kodex übernommen, und es ist bekannt, zu welchen Absurditäten das dort regelmäßig führt. Dort ist doch schon ein kleiner Junge, der seine Kindergärtnerin umarmt, ein Sexualstraftäter.
Nein danke, wehret den Anfängen, und wenn "niemand will blabla", dann schreibt das auch wörtlich so in das Gesetz. Die Gerichte werden es Euch danken.
Caroline-NL (14.12.2007, 13:41 Uhr)
Zurück in die 50er !
Damit geht man fast zurück in die 50er Jahre. Es gibt, i.d.T., einen großen Ermessenspielraum, was die sexuelle "Interaktion" zwischen Jugendlichen angeht. Und dies ist eben das Problem. Es gibt dann schlicht keine richtige
Rechtssicherheit mehr !
Irgendein mißliebiger Ex-Freund, bzw.
eine Ex-Freundin des Partners, kann dann Strafanzeige erstatten.
Dann muß erst mal von Amts wegen ermittelt werden.
Und selbst wenn die jugendliche Partnerin sagt, da war nichts,
ist so ein Verfahren für alle Beteiligten eine enorme Belastung.
Vielleicht verbunden mit einer Hausdurchsuchung, um auch ganz sicher zu gehen, daß da keine pornographischen Bilder des "Opfers" sind. Freut jeden Vermieter und Arbeitgeber, denn diese finden auch manchmal am Arbeitsplatz statt.
Steht vielleicht noch in der Lokalzeitung, nicht besonders gut anonymisiert.
Weshalb sollen eigentlich pornographische Abbildungen von 14-17jährigen jetzt auf einmal so schlimm sein, wenn sie seit 35 (!)
Jahren legal sind ? Dann hätte der Staat ja schon längst handeln müssen.
Auch Richter, Staatsanwälte, Polizei
etc. Ich habe aber nur sehr, sehr selten gehört, daß jemand für eine Anhebung der Altersgrenze war.
(z.B. vor ein paar Jahren die "jungen Polizisten" in der GdP, die eine Anhebung auf 16 forderten )
Also sollte jemand davon nächstes Jahr betroffen sein, Strafanzeige wegen Untätigkeit und Strafvereitelung im Amt stellen.
Roy05441 (13.12.2007, 22:52 Uhr)
Wenn eine deutsche Regierung so
weiter macht, haben sämtliche Handelspartner sich Totgelacht!
Denn im Ausland wird sofort erkannt, dass bei jedem deutschen Bürger das Namenszeichen per Brandmal auf die Arschbacke wird gebrannt!
Und so ist es mal wie es ist, ein verdummtes Volk frisst immer nur Mist!
belzebub99 (13.12.2007, 08:53 Uhr)
Ich erwarte etwas Zurückhaltung
beim Kommentieren. Schließlich ist der werte Herr Richter und somit ipso jure staatstragend.
Außerdem kann er nichts für den Imparativ, der war sozusagen post natal.
Dennoch bitte ich den Herrn Richter immer an das Rechtsprinzip "in dubio torrero" denken und nicht alles so eng sehen, auch wenn es sich so zeigt.
Alexander0815 (12.12.2007, 19:18 Uhr)
Wenn so ein Dummschwätzer ...
... tatsächlich Richter ist und über Jugendliche "Richten" darf, dann kann es mit Deutschland nur bergab gehen! Wenn ich mir einen Mist auch noch potenziert auf Erwachsene vorstelle, dann kann es mit dem Studium des Rechts scheinar doch nicht so weit her sein. Genug realitätferne und ein gewisses Geltungsbedürfnis und die Voraussetzungen sind geschaffen!
NeuerMensch (12.12.2007, 18:54 Uhr)
Verharmlosung des Gesetzentwurfs
Und wie stehts mit der geplanten Strafbarkeit von Bildern minderjährig "wirkenender" Personen in "aufreizenden" Posen? Eine 20-jährige in Bikini soll so immerhin als Kinderpornografie gelten.
ganzbaf (12.12.2007, 18:27 Uhr)
Es gibt einen großen Ermessungsspielraum
...und Richter sind ja soo unabhängig, schon vergessen? ;-P
Wenn eine Horde 17-Jähriger eine 14-Jährige permanent um sexuelle Willfährigkeit bedrängen, kann das von jedem Jugendrichter diese Welt schon jetzt als Nötigung ausgelegt werden.
atride (12.12.2007, 18:22 Uhr)
verbieten und überwachen ist
halt trumpf derzeit. das wollen wir alle. denn wir leben in einer demokratie, oder?!
kralli19 (12.12.2007, 18:01 Uhr)
Jaja, Experten...
Wenn sie sich mal informiert hätten, "undjetztnochder", hätten sie auch Link gefunden, wo noch weit mehr Beispiele gezeigt werden, die eintreffen können.
In der Jurisprudenz gilt nämlich immer noch, das erstmal unter den Tatbestand subsumiert wird und wenn der dem Worte nach erfüllt ist, ist die Strafbarkeit i.d.R.gegeben. Dann ist´s meist dahin mit "gesundem" Menschenverstand, dann folgt meist die Strafe. Nicht umsonst heißt es "Recht und Gerechtigkeit sind zwei paar Schuhe". Wenn das Gesetz etwas hergibt in der Interpretation, was gemacht werden kann, wird es gemacht. Punkt aus. Kollegen, auch im zivilen Bereich, können ein Lied davon singen. Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen, bzw. es werden massive Kolateralschäden billigend in Kauf genommen, selbst wenn sie in keinem Verhältnis zum erklärten Ziel stehen. Experte ja, das mit der Klugheit des von ihnen bewunderten lass ich mal dahin gestellt...q.e.d.
hei_zen (12.12.2007, 18:00 Uhr)
Ich frage mich
..ob man den Eltern in diesem Land nichts mehr zutraut bzw. allgemein den Menschen.
Es muss nicht jeder Aspekt des Lebens vom Staat geregelt werden. Wenn sich eine 14-Jährige von drei älteren Jungs zum Sex überreden lässt, haben definitiv die Eltern was falsch gemacht.
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