Die Bundesregierung will ein schärferes Sexualstrafrecht für Jugendliche. Die Opposition läuft Sturm gegen den "Petting-Paragrafen". Doch die geplanten Änderungen sind notwendig, sagt der Stuttgarter Jugendrichter Wolfgang Vögele im stern.de-Interview. Denn: "Jugendliche werde heutzutage häufig zu sexuellen Kontakten gedrängt."

Der Jugendrichter Vögele begrüßt die geplante Verschärfung des Sexualstrafrechtes© Hunter/zefa/Corbis
Ich finde das gut. Die Neufassung würde eine vorhandene Gesetzeslücke schließen. Bisher werden Minderjährige nicht ausreichend vor dem sexuellen Missbrauch von unter 18-Jährigen geschützt. Zwar können Volljährige bestraft werden, wenn sie die Zwangslage von Kindern ausnutzen oder ihnen Geld anbieten. Die geplanten Änderungen würden nun auch unter 18-Jährige dafür bestrafen. Jugendliche werde heutzutage häufig zu sexuellen Kontakten gedrängt, weil es ja angeblich alle Altersgenossen schon getan haben. Stellen wir uns vor, drei 17-jährige umringen eine 14-Jährige und wollen sexuellen Kontakt. Das Mädchen weigert sich zwar, doch die drei Jugendlichen bitten sie immer weiter, bis sie letztlich mitmacht. Dieses Szenario, wenn es nicht zu einer Nötigung ausartet, ist bisher nicht strafbar.
Diese Sorgen sind unbegründet. Wer so argumentiert, hat den Gesetzesentwurf nicht richtig gelesen. Die Bundesregierung will mit den Änderungen lediglich die Vorstufe der Prostitution bestrafen. Nach wie vor muss für eine Bestrafung eine Zwanglage vorliegen oder dem Opfer wurde ein Entgelt für den sexuellen Kontakt geboten. Das eine Kinoeinladung als Entgelt gewertet wird, ist sehr weit hergeholt.
Erstens ist zweifelhaft, ob so etwas überhaupt angeklagt wird. Zweitens ist ein solches Szenario nicht realistisch. Ein Jugendlicher lädt seine Freundin ins Kino ein und versucht dann mit ihr zu fummeln. Und so lange er keine Zwangslage ausnützt, wird das auch in Zukunft nicht betraft.
Es gibt so viele Gesetze, die nicht dadurch besser werden, dass man im Text unzählige Varianten berücksichtigt. In der Praxis ergeben sich mit jedem neuen Gesetz Probleme, von denen man vorher nicht ausgehen konnte. Man muss aber Vertrauen in die Gerichte und die Rechtssprechung haben, die in der Realität dem Gesetz Konturen geben.
Mit dem Straftatbestand der pornographischen Schriften haben wir schon immer Probleme gehabt. Denn die Frage ist, was pornographische Darstellungen sind. Das Biologiebuch oder das Jugendheft mit der Darstellung von Geschlechtsorganen oder gar der Darstellung eines Liebesaktes fällt nicht darunter. Nur, wenn der Akt oder die Nacktheit im Vordergrund stehen. Dieses Problem gibt es in der jetzigen Fassung des 184. Aber auch in Zukunft werden "Bravo" und Co nicht verboten, wenn es sich um eine saubere Information handelt. Ich gebe aber zu, dass dieser Paragraf immer noch sehr weit gefasst ist. Zudem dürfte es der Praxis sehr schwierig sein, bei einer Abbildung zu entscheiden, ob die dort gezeigten Personen unter oder über 18 Jahren alt sind.
Nein. Man müsste schon darüber nachdenken, ob man nicht eine bessere Formulierung findet, die weniger Spielraum zur Interpretation lässt.
Als Richter sehe ich natürlich nur die Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft angeklagt hat, also von der Strafbarkeit ausgeht. Deshalb werden die Vorgänge, die nach jetzt geltendem Recht nicht strafbar sind, auch nicht angeklagt. Bloße sexuelle Vorgänge unter Jugendlichen werden in aller Regel auch nicht angezeigt. Etwas anderes gilt, wenn ein Jugendlicher sich in eine Zwangslage gebracht und so zu sexuellen Handlungen veranlasst fühlt, die er so nicht wollte.
Jugendrichter Wolfgang Vögele Wolfgang Vögele ist Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart und Vorsitzendner einer großen Jugendkammer, die auch gleichzeitig als Jugendschutzkammer fungiert.