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18. Februar 2006, 14:43 Uhr

Beckstein will den "Pranger" prüfen

Der "Pranger" nach US-Vorbild sei "in Deutschland verfassungsrechtlich problematisch", trotzdem lässt Bayerns Innenminister Beckstein derzeit die Daten-Veröffentlichung von Sexualstraftätern prüfen.

Hardliner: Bayerns Innenminister Günther Beckstein© DPA

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) strebt die Veröffentlichung von Daten polizeilich bekannter Sexualstraftäter an. Beckstein sagte der "Bild"-Zeitung, er lasse "derzeit prüfen, ob erweiterte Informationsmöglichkeiten an die Öffentlichkeit über Wiederholungs-Sexualstraftäter bei uns rechtlich zulässig und zum Schutze von Kindern zweckmäßig" seien. Beckstein räumte ein, der "Pranger" nach US-Vorbild sei "in Deutschland verfassungsrechtlich problematisch". Für Einmal-Täter komme er nicht in Frage.

Der CSU-Politiker forderte zudem eine bundesweite Meldepflicht für Sexualstraftäter. "Die örtliche Polizei muss erfahren, wenn ein Sexualstraftäter in ihren Bereich zieht. In Bayern ist das schon so. Das muss auch bundesweit verpflichtend sein." Zudem müsse es künftig eine Straftat sein, wenn Sexualstraftäter nach der Haft behördliche Auflagen wie Kontaktverbote mit unter 16-jährigen Mädchen nicht einhalten. Außerdem müsse es möglich sein, Sexualverbrecher auch ohne konkreten Tatverdacht zu überwachen.

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte dazu, die schwarz- rote Regierung werde demnächst einen Gesetzentwurf zur Reform der Führungsaufsicht vorlegen, die auch Möglichkeiten vorsehe, aus der Haft entlassenen Straftätern Weisungen zu erteilen. Dazu gehöre auch ein Kontaktverbot zu Minderjährigen.

Auch zu einer nachträglichen Sicherungsverwahrung für nach dem Jugendstrafrecht Verurteilte bereite die Regierung einen Gesetzentwurf vor, der möglichst noch vor der Sommerpause im Kabinett verabschiedet werden solle. Der Sprecher wies zudem darauf hin, dass bereits nach geltendem Recht die lokale Polizei über den Zuzug eines verurteilten Sexualstraftäters informiert werden könne. Die Länder müssten nur von der Möglichkeit Gebrauch machen.

DPA
 
 
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