Diesmal soll nichts schief gehen: Ende März will Innenminister Friedrich auf einer Sonderkonferenz ein neues NPD-Verbotsverfahren vorantreiben. Bis dahin soll ein Kriterienkatalog für eine neue Beweisführung erstellt werden.

Neuanlauf für NPD-Verbotsantrag: Innenminister Friedrich will in den nächsten Monaten Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der rechtsextremen Partei sammeln© Hendrik Schmidt/DPA
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will auf einer Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März "einen Kriterien-Katalog für eine neue Beweisführung mit dem Ziel eines NPD-Verbotsantrages beim Bundesverfassungsgericht" vorlegen. Auf dieser Basis könne dann "konkret mit der Beweissammlung gestartet werden", sagte Friedrich der "Leipziger Volkszeitung".
Sollte sich herausstellen, dass die Neonazi-Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) "eine Art militärischer Arm der NPD war, dann könnte es mit dem Verbot sehr schnell gehen", sagte Friedrich. Falls es sich nur um ideologische Partner handele, "würde es deutlich schwieriger". Bei der Beweissammlung für den Verbotsantrag "wird dann klar sein, dass die V-Leute abgeschaltet sind, die für die Informationssammlung eine Rolle spielen könnten". Allerdings werde man durchaus mit V-Leuten der Sicherheitsdienste weiter den versuchten "Reinwaschungs-Prozess" der NPD beobachten.
Friedrich verwies darauf, dass auf der Innenministerkonferenz Ende Mai ein erster Überblick über die Beweislage für den Verbotsantrag möglich sein soll. Dies würde dann auch zusammenfallen mit einem Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission zur Aufklärung der politischen und organisatorischen Schlussfolgerungen rund um die NSU-Terrorgruppe.