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17. Dezember 2008, 18:20 Uhr

Gewissenskonflikte im Bundestag

120.000 Kinder wurden im vergangenen Jahr in Deutschland abgetrieben. Mehr als 2000 davon nach der zwölften Woche. Jetzt greift die Politik ein, die die Spätabtreibungen neu regeln will. Das sensible Thema spaltet die Parteien, einig sind sie sich aber darüber, es aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Von Mandy Schünemann

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Im Bundestag wird das kontroverse Thema Spätabtreibungen diskutiert© Axel Schmidt/DDP

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz ist das Topthema im Bundestag. Abgeordnete aller Fraktionen haben dazu gleich mehrere Anträge zu einer Neuregelung der Spätabtreibung eingereicht. Grund ist der im Koalitionsvertrag festgesetzte Auftrag, die Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch im Vorfeld genau zu prüfen. Es zeigt sich jedoch, dass auch innerhalb der Parteien große Uneinigkeit herrscht. Nur in einem Punkt sind sich alle einig: Der Gesetzgeber soll etwas ändern.

Laut Statistischem Bundesamt wurden im vergangenen Jahr 116.871 Schwangerschaften abgebrochen, 2302 davon nach der 12. und 229 ab der 23. Woche. Das ist die höchste Zahl seit der Neuregelung des Paragraphen 218 im Jahr 1995. Frauen ist es seitdem erlaubt, Föten unter bestimmten Voraussetzungen bis kurz vor der Geburt abzutreiben, selbst wenn diese bereits lebensfähig sind. Seit drei Jahren steht das Thema in der Großen Koalition zur Debatte.

Beratungspflicht für Ärzte

"Bisher haben wir uns mit den Sozialdemokraten nicht einigen können", sagte Johannes Singhammer, familienpolitischer Sprecher der Unions-Fraktion, im Gespräch mit stern.de. "Mit dem Gruppenantrag wollen wir ein qualifiziertes Beratungsrecht festlegen." Demnach stünde der Arzt in Zukunft unter einer Beratungspflicht, deren Erfüllung er dokumentieren müsse. Sollte er sich nicht daran halten, drohe ihm ein Bußgeld von 10.000 Euro, so Singhammer. "Er ist das Scharnier, der entscheidende Ansprechpartner. In einer solchen Situation muss er einerseits medizinisch beraten, andererseits aber auch psychosozial."

Der Gesetzesentwurf fordert außerdem eine dreitägige Bedenkzeit zwischen der Diagnose und dem Eingriff. Auch eine Verbesserung der Statistiken ist geplant, um die genaue Zahl der Spätabtreibungen im Jahr festzuhalten. Zum Wahlkampfthema sollen die Fetozide aber nicht werden. Ein "so sensibles Thema" gehöre da einfach nicht hin, meint Singhammer. Deshalb werde es am 16. März 2009 eine Anhörung geben, doch "spätestens am 22. April wollen wir mit dem Thema abschließen". Bisher haben 211 Bundestagsabgeordnete den Gruppenantrag unterschrieben. Auch Renate Schmidt, ehemalige Familienminister der SPD, steht hinter dem Vorhaben.

Insgesamt aber treten die Sozialdemokraten treten uneinig auf. Kerstin Griese, familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sieht in dem Antrag von Singhammer noch einige Schwächen. Zwar sei die dreitägige Bedenkzeit wichtig, aber eine genaue Statistik über die Abtreibungen zu führen, sei zu gefährlich. "Ich habe die Sorge, dass auf die einzelne Frau ein Rückschluss erfolgen kann. Deshalb kann ich den Vorschlag nicht unterstützen", sagte Griese zu stern.de.

Für die SPD-Abgeordnete steht ein weiterer Punkt im Vordergrund: Sie schlägt vor, "dass Ärzte verpflichtet werden, in die Beratungsstellen zu vermitteln", also nicht nur selbst zu beraten oder auf die Stellen hinzuweisen. Den entsprechenden Gesetzesentwurf - unterschrieben von zahlreichen Sozialdemokraten und Grünen - hat sie bereits eingebracht. Auch er wird nun zur Debatte stehen.

Purer Aktionismus

Ihr Kollegin Christel Humme (SPD) hat ganz andere Vorstellungen. Sie hat einen Antrag eingebracht, der nur untergesetzliche Regelungen betrifft. "Ich halte es für Aktionismus, wenn man sagt, man muss das Gesetz ändern", sagt auch Birgit Bender, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, die den Antrag mit unterschrieben hat. "Niemand kann von außen entscheiden, ob eine Frau ein behindertes Kind austragen sollte oder nicht. Auch nicht der Bundestag." Ein wichtiger Punkt sei dagegen, schwangere Frauen gezielt auf ihren Rechtsanspruch hinzuweisen: im Mutterpass, auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und durch Broschüren.

Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Irmingard Schewe-Gerigk, steht ebenfalls für den Antrag von Humme ein. Sie ist aber ein wenig verärgert: "Jetzt wird alles hastig gemacht", sagt sie. "Wir reden schon seit zehn Jahren darüber. Ich bezweifle, dass die gesetzlichen Regelungen wirklich Spätabbrüche verhindern können." Sie sei außerdem der Auffassung, dass sich eine Pflichtberatung der medizinischen Indikation widersprechen würde. Die medizinische Indikation sei daran gebunden, "dass das Leben der Mutter aus medizinischen oder psychosozialen Gründen gefährdet sein muss". Das sei keine Frage von Beratung.

Auch die Opposition ist aktiv

Ebenso Ina Lenke, familienpolitische Sprecherin der FDP, hält nichts von einer Pflichtberatung. "Wir meinen, dass die medizinische Beratung zusammen mit der psychosozialen Beratung ausreicht", so Lenke im Gespräch mit stern.de. Eine Drei-Tages-Frist sei dagegen sinnvoll, damit sich die Schwangere in Ruhe mit dem Thema auseinandersetzen könne. Deshalb hat sie einen eigenen Gesetzesentwurf ins Spiel gebracht.

Scharfe Kritik gab es von Jörn Wunderlich, dem familiepolitischen Sprecher der Fraktion Die Linke. "Singhammer muss verhindert werden. Sein Antrag ist inakzeptabel", sagte Wunderlich zu stern.de. Gemeinsam mit seinen Kollegen hat er zuletzt einen Antrag eingebracht, der ebenfalls auf die untergesetzliche Ebene setzt. "Bei den anderen Anträgen geht es immer nur bis zur Entscheidung, ob das Kind ausgetragen wird oder nicht", so Wunderlich. "Was ist danach? Wir wollen ihnen auch nach einer Abtreibung Hilfestellungen geben." So könnten Hebammen psychologisch betreuen, zudem müsste das Kind nach einer Totgeburt gesehen und bestattet werden dürfen. Sein Antrag ist der fünfte in der Runde. Die Debatte dürfte damit noch andauern.

Von Mandy Schünemann
 
 
KOMMENTARE (10 von 13)
 
aeternitas (18.12.2008, 16:32 Uhr)
Eine Spätabtreibung
hat immer Folgen. Die betroffenen Frauen denken ein Leben lang daran, was wäre gewesen wenn....? Aber es ist auch eine berechtigte Frage, was würde aus ihrem schwerstbehinderten Kind (und soweit ich das verstanden habe geht es um schwerste Behinderungen), wenn es erst einmal da ist? Wenn es 24h Intensivbetreuung braucht, über Sonden, Beatmungsmaschinen etc. am Leben gehalten werden muss? Hat die Familie die finanziellen Möglichkeiten dafür? Wäre es vielleicht nicht doch humaner, dass ein solches Kind erst gar nicht geboren wird? An Schläuchen hängend kann es vielleicht 30 - 40 Jahre alt werden, vielleicht sogar noch mehr. Aber ist das erstrebenswert?
Ammit (18.12.2008, 15:40 Uhr)
@SirDidimus
Danke, dass Sie bewiesen, haben, wie armselig Sie sind. Nein, ich habe keine Umlaute, weil ich auf einer englischen Tastatur schreibe, stellen Sie sich vor. Gott, was für ein bescheuerter Kommentar! Im übrigen habe ich auch gar nicht in Frage gestellt, dass die Volksvertreter die Gesetze dafuer aufstellen.
sportartmakler (18.12.2008, 15:02 Uhr)
wenig kommentare zu diesem thema
eigentlich gibt es ja auch nicht viel zu diskutieren, für meinen geschmack zumindest. in letzter instanz hat jede frau ihre eigene entscheidung ohne gesellschaftl. druck zu fällen. das trifft für die "normale" abtreibung innerhalb von 3 monaten zu, genauso wie für den einzelfall danach der ja auch richtigerweise mit gewissen hürden verbunden ist
SirDidimus (18.12.2008, 15:02 Uhr)
eNdbeNutzer
daNke ;-)
endbenutzer (18.12.2008, 14:41 Uhr)
@SirDidimus:
"...das thema heißt spätabtreibung und nicht behindertengerechtes wohen..."
.
Na wenn wir schon beim verbessern sind: Ich schenke Dir ein "N"..
.
Trotzdem gehören beide Dinge zusammen. Man kann nicht einerseits den Moralapostel spielen und eine Spätabtreibung verurteilen, wenn man andererseits als Staat die Eltern von schwerstbehinderten Kindern im Regen stehen lässt. So etwas kann Familien in den finanziellen Ruin treben - vom seelischen Schaden ganz abgesehen.
SirDidimus (18.12.2008, 14:21 Uhr)
Ammit
nein, das thema heißt spätabtreibung und nicht behindertengerechtes wohen. und nicht ich, sonder endbenutzer, zuddi und topsy50 haben es ins gespräch gebracht. es geht um die frage ob man entscheiden darf, ob ein kind abgetrieben werden darf wenn es behindert wird. wenn man sich zur abtreibung entschieden hat, unter welchen voraussetzungen es geht. die frage was dann mit dem behinderten kind passiert ist eine andere - nicht wenig tragischere frage. und wer ausßer unsere volksvertreter sollte für diese fragen die regeln aufstellen? sie etwa? - sie haben ja nicht mal umlaute...
Sternchen2020 (18.12.2008, 13:29 Uhr)
Eine solche Entscheidung
kann ausschließlich von den Eltern getroffenen werden. was maßen sich Politiker eigentlich noch alles an? Ganz gleich, was nun wieder für Geetzeskonstrukte auf den Weg gebracht werden, die Entscheidung treffen auch zukünftig allein die Eltern, also die Betroffenen. Und zwar ganz gleich in welche Richtung, dafür oder dagegen. Bei letzterer Entscheidung geht es notfalls dann wieder ins Ausland, wie früher auch schon.
Ammit (18.12.2008, 12:54 Uhr)
@SirDidimus
Wenn hier einer nichts verstanden hat, dann Sie. Es geht sehr wohl um "behindertengerechtes Wohnen", wie Sie es ausdruecken, denn es geht für die betreffenden Frauen um die Frage Spaetabtreibung oder, wenn nicht, wie kann ich mit einem behinderten Kind leben, wie unterstuetzt mich der Staat dabei, was für Einrichtungen gibt es, falls ich mich GEGEN eine Spaetabtreibung entscheide und mich um ein Kind kuemmern muss, das auch nicht ewig Kind bleibt, sondern erwachsen und alt wird und dann keine Eltern mehr hat, die es pflegen können.
Datenaktuell (18.12.2008, 12:06 Uhr)
Wenn Männer schwanger werden könnten ...
... gäbe es keine gesetzlichen Limits bei Schwangerschaftsabbrüchen.
Vielleicht Rotlichtkliniken ...
Das Thema erinnert an die Diskussion zur Sterbehilfe.
Wobei in beiden Fällen die Kontroversen nicht 'an der Front' sondern am Schreibtisch auzutragen sind.
Es gibt 'Gefallene' in Stalingrad - ehemals lebendige und gesunde junge Menschen mit Hoffnungen. Und es gibt tragische medizinische Situationen die heute schon einen Ordner an Papierkrieg ergeben - ohne Alternativen zu zeigen.
SirDidimus (18.12.2008, 11:58 Uhr)
ihr habt aber schon gelesen
dass es hier um "spätabtreibung" und nicht um behindertengerechtes wohnen gilt. das sind unterschidliche fragen mit einer sehr unterschiedlichen qualität. bei dem einen geht es um leben und tot und bei dem anderen um ein erleichterung beim leben.
erst lesen, meinung ZUM THEMA bilden, dann kommentiern.
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