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4. Mai 2009, 19:36 Uhr

Gut gemeint reicht nicht

Mit aller Macht haben jetzt fünf SPD-Innenminister auf ein erneutes Verbotsverfahren gegen die NPD gedrungen - und angeblich stichhaltiges Beweismaterial für die Verfassungsfeindlichkeit der Rechtsextremen vorgelegt. Nur: Dass diese Belege ausreichen, ist höchst zweifelhaft. Es droht eine erneute peinliche Niederlage gegen die NPD. Ein Kommentar von Hans Peter Schütz

NPD, Verbot, Innenminister, SPD

Hitlergruß für linke Demonstranten: Wegen dieser eindeutigen Geste am 1. Mai wurde der Mann in Berlin festgenommen© Fabrizio Bensch/Reuters

Es ist ja richtig. Man muss im Grunde nicht eine Sekunde zögern, wenn es darum geht, die Gesinnung der NPD zu verurteilen: Die Nationaldemokraten sind ein übler Verein, sie marschieren auf der dunkelbraunen Spur jener Ideologen, die Deutschland einst in das größte Verhängnis seiner Geschichte geführt haben. Hätte die erschreckende Haltung der NPD noch eines Belegs bedurft, so hätte zuletzt allein der Blick auf jenen Mann genügt, den die Partei nun als ihren Bewerber ins Rennen um das Amt des Bundespräsidenten schickt: Frank Rennicke. Der ist ein rechtsradikaler Sänger, der ein "Heimatvertriebenen-Lied" rumbrüllt. Dessen Text lautet: "Packt Eure Snackbars und Kolchosen ein, lasst uns wieder Deutsche in Deutschland sein! Amis, Russen, Fremdenvölker raus - endlich wieder Herr im eigenen Haus!" Man kann sich gut vorstellen, wie die übrigen Wahldelegierten bei der Präsidentenwahl sich fühlen mögen, wenn sie artig dabei sein müssen, wenn die NPD- oder DVU-Vertreter ihre Stimme für diesen Mann abgeben.

Ein Verbot muss juristisch wasserdicht sein

Aber genau an der Person Rennicke lässt sich gut durchexerzieren, weshalb es so schwierig ist, die NPD verbieten zu lassen, ihr juristisch wasserdicht den Garaus zu machen.

Denn nachdem Rennicke von unteren gerichtlichen Instanzen mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt worden war, hob das Bundesverfassungsgericht die Vorinstanzen auf und erklärte, Rennicke sei das Grundrecht der Meinungsfreiheit zuzubilligen. Dass seine Liedtexte sehr wohl auch als krass neonazistisch interpretiert werden können, beeindruckte die höchsten deutschen Richter nicht. Dass die Rechtsextremen das Urteil laut jubelnd als brillanten Freispruch feierten, versteht sich von selbst.

Und spätestens seit dem Scheitern der Verbotsanträge von 2003 vor dem Verfassungsgericht gilt ohnehin: Die Belege gegen die NPD müssen juristisch stichhaltig sein, sie dürfen keinesfalls aus anfechtbaren Quellen, etwa von V-Männern, stammen.

Insofern ist es jetzt ein Wagnis, das die fünf SPD-Innenminister unternehmen: Sie wollen den Rechtsradikalen unbedingt ein zweites Mal den Prozess wegen Verfassungsfeindlichkeit machen. Und deshalb haben sie auf 92 Seiten Zitate aus NPD-Publikationen vorgelegt, die die Gesinnung der Partei zweifelsfrei belegen sollen. Und weil man sich das letzte Mal die Finger an V-Männern verbrannt hat, behaupten die SPD-Minister diesmal, ihre Erkenntnisse lediglich aus öffentlich zugänglichen Quellen erlangt zu haben. Aus Zeitungen etwa. Allein: Das ist gut gemeint, aber möglicherweise nicht gut gemacht. Wer weiß denn, ob die Informationen wirklich völlig V-Mann-rein sind - und ob sie wirklich stichhaltig sind? Insofern hat das Innenministerium des CDU-Mannes Wolfgang Schäuble durchaus recht, wenn es davor warnt, ein Verbotsverfahren gegen die NPD anzustreben, obgleich man sich des Ausgangs immer noch nicht sicher sein kann.

Die Risiken sind zu groß

Das Risiko, sich eine erneute, peinliche juristische Schlappe in Karlsruhe einzufangen, wäre einfach zu groß. Käme die NPD erneut davon, wäre sie endgültig als Wahlpartei etabliert. Dass wir die Neonazi-Partei heute schon über Steuergelder mitfinanzieren müssen, ist abstoßend genug. Noch einmal einen höchstrichterlichen Freifahrtschein zu ergattern, dazu darf man ihnen keine Chance geben. Wenn ein neuer Verbotsantrag kommt, muss er höchstrichterlich funktionieren. Noch eine Niederlage darf auf keinen Fall riskiert werden. Deshalb wäre es angemessener, die NPD zuerst politisch zu bekämpfen.

Das gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die Rechtsausleger in der Nacht zum 1. Mai einmal mehr gezeigt haben, dass sie nichts als Randale im Sinn haben und über die Wirtschaftskrise neuen Zulauf anlocken wollen. Da marschieren keineswegs nur rechte Spinner durch die Städte. Das sind überzeugte radikale Kräfte, denen Gesundheit und Leben politisch Andersdenkender schnurzegal sind.

Zudem könnte der Staat im Kampf gegen den Rechtsextremismus zumindest bei Strafverfolgung und Strafvollzug energischer durchgreifen als dies bisher der Fall ist. Zum Beispiel wird gegen rechtsradikale Vereine bisher unbegreifbar großzügig vorgegangen. Und gegen rechtsradikale Webseiten geschieht ebenfalls viel zu wenig. Die rechtsextreme Szene hat hier viel zu viel Spielraum.

Ein Kommentar von Hans Peter Schütz
 
 
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