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Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe will Anklage gegen den unter Kinderporno-Verdacht stehenden Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss erheben. Tauss' Begründung, er habe als zuständiger Abgeordneter in der Kinderpornoszene recherchiert, lassen die Ermittler nicht gelten. Ob es zur Anklage kommt, hängt nun vom Bundestag ab.
Nach wie vor beteuert er, in seiner Eigenschaft als SPD-Medienexperte Kinderporno-Material recherchiert zu haben. Deshalb sei das belastende Material bei ihm gefunden worden. Doch Jörg Tauss hält dem öffentlichen Druck nicht mehr stand. Er hat auf eine erneute Kandidatur für den Bundestag verzichtet.
Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss sieht sich dem Vorwurf der Kinderpornografie ausgesetzt: Die Staatsanwaltschaft ließ die Büros des 55-jährigen SPD-Politikers durchsuchen - es wurde auch Material beschlagnahmt. Tauss selbst kann die Vorwürfe nicht nachvollziehen: "Ich bin unschuldig."
Hunderte geheime Ermittlungsverfahren könnten im Netz auftauchen. Das befürchten Sicherheitskreise, nachdem Hacker vertrauliche Daten der Zollfahndung und der Bundespolizei geklaut haben.
Die Bewährungsstrafe gegen den wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilten ehemaligen SPD-Abgeordneten Jörg Tauss bleibt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf dessen Revision.
Hat er recherchiert oder konsumiert? Diese Frage muss ein Gericht nun im Fall Jörg Tauss beantworten. Bei dem früheren SPD-Bundestagsabgeordneten waren vergangenes Jahr Kinderporno-Dateien entdeckt worden. Tauss behauptet, diese nur zu Recherchezwecken verwendet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat Anklage gegen einen Daimler-Chrysler-Testpilot erhoben, der als Raser auf der Autobahn A5 bei Karlsruhe einen tödlichen Unfall verursacht haben soll.
Tauss-Drama, nächster Akt: Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat Anklage gegen den unter Kindporno-Verdacht stehenden Politiker erhoben - einen Tag, nachdem der Bundestag aufgrund der Affäre die Immunität von Jörg Tauss aufgehoben hatte.
Der Weg für eine Strafverfolgung ist frei: Der Bundestag hat die Immunität des unter Kinderporno-Verdacht stehenden früheren SPD-Abgeordneten Jörg Tauss aufgehoben.
Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss zieht vor das Bundesverfassungsgericht: Er macht einen Formfehler beim Zustandekommen des neuen Gesetzes gegen Kinderpornografie im Internet geltend. Tauss, bei dem kinderpornografisches Material sichergestellt wurde, war wegen der Zustimmung der meisten SPD-Abgeordneten für das Gesetz aus der Partei ausgetreten.
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