Am 14. Februar berät der Bundestag in erster Lesung über vier unterschiedliche Gesetzentwürfe zur Stammzellforschung. Welche Optionen es gibt, warum der 1.1.2002 ein heiß diskutiertes Datum ist und wieso embryonale Stammzellen für Wissenschaft und Medizin so wichtig sind. Von Nina Bublitz

Diese Rasterelektronenmikroskop-Aufnahme zeigt einen Embryo drei Tage nach der Befruchtung© Y. Nikas/Biol Reprod/Getty Images
Kaum ein Bereich der medizinischen Forschung polarisiert so stark wie die Arbeit mit menschlichen embryonalen Stammzellen. Einerseits weckt dieser Forschungszweig große Hoffnungen: In Zukunft könnte man mithilfe embryonaler Stammzellen (kurz: ES-Zellen) zerstörtes Gewebe im Körper erneuern und damit viele Krankheiten - von Parkinson über Jugenddiabetes bis zur Arthritis - heilen. Weil aus ES-Zellen jede Art menschlicher Zellen entstehen kann, ließe sich theoretisch bei einem Unfall zerstörtes Rückenmark oder beim Infarkt zugrunde gegangenes Herzmuskelgewebe regenerieren.
Doch von diesen denkbaren medizinischen Anwendungen ist man noch Jahre, eher Jahrzehnte entfernt. Die Arbeit an ES-Zellen ist in erster Linie Grundlagenforschung. Und: Am Anfang jeder ES-Zelllinie steht bisher ein menschlicher Embryo. Dieser wird bei der Herstellung der Zelllinie, welche sich dann im Labor in Nährmedien weiter vermehrt, zerstört. Aus diesem Grund ist die Forschung ethisch stark umstritten. Wann ein menschliches Leben beginnt und ob das Recht eines nur aus ein paar Dutzend Zellen bestehenden Embryos auf Leben schwerer wiegt als das des Schwerkranken auf Behandlung - solche Fragen müssen beachtet werden, wenn man über Stammzellforschung spricht.