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14. Februar 2008, 16:48 Uhr

Verbrauchsgut oder Lebensstart?

Die Frage, ob an embryonalen Stammzellen geforscht werden darf, ist zu kontrovers für den Deutschen Bundestag. Das wurde bei der aktuellen Debatte zu dem Thema deutlich. Trotz allen Uneinigkeit zeichnet sich eine Lösung für den Streit ab.

Embryonale Stammzellen könnten Krankheiten heilen helfen. Doch ob die Forschung mit ihnen auch ethisch vertretbar ist, diskutiert selbst der Bundestag© Gaetan Bally/Keystone/AP

Im Ringen um die künftige Forschung an embryonalen Stammzellen geht ein tiefer Riss durch alle Parteien. Dies wurde bei einer Grundsatzdebatte des Bundestags über mögliche Änderungen deutlich. Befürworter und Gegner einer Lockerung der strengen Gesetze für deutsche Forscher warben zum Teil leidenschaftlich für ihre Positionen. Dabei zeichnete sich eine Mehrheit für eine Regelung ab, wonach auch in Deutschland die Forschung mit frischeren Stammzellen erlaubt wird. Dafür soll der Stichtag für die Gewinnung solcher Zellen vom 1. Januar 2002 auf den 1. Mai 2007 verlegt werden. Allerdings hat sich etwa ein Viertel der Abgeordneten noch nicht festgelegt. Die Entscheidung im Bundestag soll Mitte März fallen.

In weiteren Anträgen werden die völlige Streichung von Stichtagen, die Beibehaltung der bisherigen Beschränkungen sowie ein völliges Verbot der Forschung mit embryonalen Stammzellen gefordert. In der fast vierstündigen Aussprache mit mehr als 30 Rednern ohne den üblichen Fraktionszwang verzichteten die Abgeordneten auf persönliche Attacken. Abgeordnete sprachen deshalb von einem "besonderen Tag der Parlamentskultur".

"Kein Dammbruch für grenzenlose Forschung"

Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) stellte sich hinter den Vorstoß von 184 Abgeordneten aller Fraktionen mit dem Ziel, den Stichtag für den Import auf 2007 zu verlängern. Dieser Weg ermögliche deutschen Forschern einen "eng definierten Korridor" für die Arbeit mit besseren und neuen Stammzell-Linien. Die Regelung sei auch ethisch verantwortbar und kein "Dammbruch" für eine grenzenlose Forschung. Ähnlich äußerten sich Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU). Der SPD- Parlamentarier René Röspel, einer der Initiatoren des Antrags, erklärte, mit dieser Lösung werde eine "Grenzlinie" gezogen.

Demgegenüber warb die Grünen-Politikerin Priska Hinz im Namen einer Gruppe dafür, das Gesetz unverändert zu lassen. Es gebe keinen Beweis, dass die Forschung mit neueren humanen Stammzellen tatsächlich Krankheiten heilen könne. Für Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) ist ein Embryo der "Startschuss des menschlichen Lebens". Deshalb verbiete sich die Forschung damit. Eine Aufweichung der bisherigen Einschränkungen lehnte auch die frühere SPD- Justizministerin Herta Däubler-Gmelin ab.

Parlamentarier werben für völlige Freigabe

Für die Parlamentarier, die für eine völlige Freigabe des Stichtags plädieren, sagte die FDP-Expertin Ulrike Flach, deutsche Forscher dürften wegen hoher gesetzlicher Hürden nicht länger ins Ausland getrieben oder kriminalisiert werden. Auch Peter Hintze (CDU) warb für die Aufhebung: "Für mich hat ein kranker Mensch Vorrang vor einer befruchteten Eizelle in einem Tiefkühlbehälter."

Für das Lager der "Lebensschützer" forderte der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe dagegen, die Forschung mit solchen Zellen komplett zu verbieten. "Die Menschenwürde kann nicht abgewogen werden mit der Forschungsfreiheit", sagte er. Auch nach den Worten von Konrad Schily (FDP) ist der Schutz der Menschenwürde unantastbar.

Auch die katholischen Bischöfe lehnen solche Forschungen strikt ab. Menschliches Leben sei kein "Verbrauchsgut", hieß es in einer Erklärung der Bischofskonferenz. Die Tötung von Embryonen dürfe nicht Voraussetzung für eine mögliche Therapie von anderen Menschen sein.

tk/DPA
 
 
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