14. November 2012, 08:20 Uhr

Mehrheit lehnt die Herdprämie ab

Während die Abschaffung der Praxisgebühr von fast allen Bürgern begrüßt wird, ist das Betreuungsgeld schon vor seiner Einführung äußerst unbeliebt.

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Eltern, die sich dafür entscheiden, ihre 15 Monate bis drei Jahre alten Kinder zu Hause zu betreuen, erhalten ab August 2013 vom Staat zunächst 100 Euro und ein Jahr später 150 Euro.©

Die jüngsten Entscheidungen der schwarz-gelben Koalition stoßen in der Bevölkerung auf ein unterschiedliches Echo: Während die Abschaffung der Praxisgebühr durchweg begrüßt wird, ist die große Mehrheit gegen die Einführung des Betreuungsgeldes.

Insgesamt finden laut einer Umfrage für den stern 82 Prozent der Bürger gut, dass ab Januar 2013 die Zehn-Euro-Pauschale beim Arztbesuch entfällt. Lediglich 14 Prozent kritisieren diese Entscheidung der Regierung. Die Praxisgebühr war vor neun Jahren von der damaligen rot-grünen Bundesregierung eingeführt worden, um die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken und die Kassen zu entlasten. Am vergangenen Freitag beschloss der Bundestag das Ende der Abgabe.

Die Einführung des Betreuungsgeldes dagegen halten fast zwei Drittel der Deutschen (63 Prozent) für falsch. Die Ablehnung geht quer durch die Anhänger aller Parteien: Am stärksten (81 Prozent) ist der Widerstand bei den Wählern der Linken und der Grünen (78 Prozent). Aber auch gut zwei Drittel der SPD-Wähler (67 Prozent), der FDP-Wähler (66 Prozent) und die Mehrheit der Unions-Anhänger (59 Prozent) sprechen sich gegen das Betreuungsgeld aus. Bei den Piraten lehnen es 58 Prozent ab.

SPD strebt Verfassungsklage an

Rund ein Drittel (32 Prozent) aller Bürger aber finden richtig, dass Eltern, die ihre 15 Monate bis drei Jahre alten Kinder zu Hause betreuen, vom Staat zunächst 100 Euro, ein Jahr später 150 Euro erhalten sollen. Das ebenfalls am Freitag vom Bundestag verabschiedete Betreuungsgeld soll von August 2013 an in Kraft treten. Die SPD will die Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen. Grüne und Linke erwägen ebenfalls eine Klage.

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Matthias Weber
 
 
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