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18. Februar 2008, 09:33 Uhr

Benneter fordert Knast für Zumwinkel

Der Justitiar der SPD-Fraktion, Klaus Uwe Benneter, lehnt eine Bewährungsstrafe für Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel ab. Im stern.de-Interview forderte Benneter außerdem, eine Steuerverwaltung des Bundes einzurichten, um Fälle von Steuerbetrug einheitlich behandeln zu können.

"Bewährungsstrafe nicht angebracht": Klaus Uwe Benneter, Justitiar der SPD-Fraktion im Bundestag© Jan Bauer/AP

Klaus Uwe Benneter, Justitiar der SPD-Fraktion lehnt eine Bewährungsstrafe für Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel ab. "Ich denke, dass eine Bewährungsstrafe nicht angebracht wäre bei dieser Schadenssumme", sagte Benneter im Interview mit stern.de, der Online-Ausgabe des Hamburger Magazins stern. Es ginge nicht an, dass diejenigen, "die es besonders dicke haben", ihr Vermögen ins Ausland transferierten, "und die Eltern, die wirklich die Leistungsträger sind, die können dann die Toiletten putzen in den Schulen, weil da nicht genügend Geld vorhanden ist." Das müsse die SPD auch im Wahlkampf verdeutlichen. Die Bochumer Staatsanwaltschaft verdächtigt Zumwinkel, mit Hilfe einer Liechtensteiner Stiftung Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben.

Die SPD will am Montag eine "Hamburger Erklärung" vorlegen, die einen strengeren Umgang mit Steuersündern fordert. Benneter sagte mit Bezug auf diese Erklärung, er schließe eine Verschärfung des Strafrechts nicht aus, dies sei aber nicht vorrangig. "Wichtiger ist", so der ehemalige SPD-Generalsekretär, "dass wir eine bundeseinheitliche Steuerverwaltung endlich bekommen, damit da nicht hier aus Gründen des Augenzudrückens in den einzelnen Ländern Steuersünder anders behandelt werden als woanders. Dass wir zum zweiten die Finanzbehörden, die Staatsanwaltschaften, die Spezialstaatsanwalten personell und finanziell entsprechend ausstatten. Und drittens, dass wir dann natürlich auch den Strafrahmen, den wir haben - wir haben bei schweren Taten einen Strafrahmen bis zu 10 Jahren - dass wir den auch wirklich ausfüllen."

Der Fall Zumwinkel ist Teil einer umfassenden Steuerfahndung gegen mehrere hundert Verdächtige. Sie sollen bis zu 3,4 Milliarden Euro in Liechtensteiner Stiftungen versteckt und die fälligen Steuern hinterzogen haben. Möglich wurde die Fahndung durch einen Informanten, der dem Bundesnachrichtendienst für fünf Millionen Euro Daten über Finanztransfers in Liechtenstein verkauft hatte.

lk
 
 
KOMMENTARE (10 von 25)
 
Tedder (18.02.2008, 17:57 Uhr)
Ich bin erschüttert!
Ich bin erschüttert, wie viele sich hier gegen eine Haftstrafe aussprechen. Ein sich dermaßen asozial verhaltender Mensch muß eine längere Haftstrafe erhalten. Über Geldstrafen lachen die sich doch mehr oder weniger nur kaputt. Nur "Einziehen in den Bau" steht gerade in diesem Kriminalitätsfeld für Abschreckung - und nicht lächerliche Geldstrafen, die aus der Portokasse bezahlt werden. Scheinbar sehen auch etliche der Schreiber hier Steuerhinterziehung - und dann noch in diesen Dimensionen - nicht als Staftat an.
willemvanpelt (18.02.2008, 17:43 Uhr)
Internationales Problem
Die Einkommen von Topmanager sind auch hier, die Niederlande, extrem hoch gewachsen.Kein Manager kann so gut sein dass er diese Gehaelter alleine wahrmachen kann.Es geht nur Geldgier.Schlimm ist das Politik und Wirtschaft einander die schöne Stellen zuspielen: Clement ist ein Beispiel, wie unser ehemaliger Minister Herr Kok.Die Politik ist ein Sprungbrett für Topgehälter in die Wirtschaft und im Sozialwesen. Wie kann man akzeptieren dass Angestellten, wie Topmanager, in ein paar Jare Multimillionär werden, auch nach wenig Erfolg: wie bei der Verkauf von der ABM-AMRO Bank. Mann soll diese neue "Nomenklatura" mit Europäische Gesetzgebung ein einde setzen, damit Grenzübergreifend die gleiche Normen gelten.
ganzbaf (18.02.2008, 17:30 Uhr)
Selbstverständlich ist sowas "asozial"!
Zur Abschreckung für Nachahmer 6 Jahre Gefängnis ohne Bewährung.
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Völlig korrekt.
knilch_59 (18.02.2008, 17:18 Uhr)
Grenzen des Rechtsstaats
Unser Strafrechtssystem soll dazu dienen dass der Straffällige nach angemessener Buße wieder in die Gemeinschaft eingegliedert werden kann. Bei der „weiße-Kragen-Kriminalität“ tut sich diese Rechtsauffassung schwer, im Gegensatz zu einem besoffenen Schläger gilt mal eben zig-Millionen Steuern hinterziehen zwar als kriminell, nicht aber als asozial.
Welchen Zweck soll es haben, wenn nach 6 Jahren Rechtsstreit die dritte Instanz einen dann 70-jährigen Herrn Zumwinkel zu bis zu 10 Jahren Haft verurteilt?
Das kann nicht die Lösung sein, weder als Strafe, noch zur Abschreckung, geschweige denn zur Resozialisierung. Das wäre blinde Rache, nicht mehr, und nicht weniger! Aber leider gibt unser Rechtssystem aktuell nicht mehr her.
Für solche Leute braucht es eine neue Strafe, den gesellschaftlichen Bann: 1. Das private Vermögen ist bis auf eine Grundversorgung zu konfiszieren 2. Entzug der Bürgerrechte: kein Wahlrecht und kein Privatvermögen (bis auf die Grundversorgung) 3. Es ist verboten an solche Menschen einen Lohn, gleich in welcher Art, zu zahlen. Wer es trotzdem tut, zahlt dafür Schenkungssteuer.
Der Wert dieser Strafe läge in der Abschreckung. Wer erwischt würde, wäre dort getroffen, wo es tatsächlich weh tut und hätte nicht mehr die Chance in seinem feinen Netz von Gesinnungsfreunden aufgefangen zu werden. Keine Einladung mehr zu Vorträgen, keine Buchhonorare, keine Beraterverträge, … Dann würden sich die Leute vielleicht vorher überlegen, ob sich das Risiko erwischt zu werden, lohnt.
nethippi (18.02.2008, 17:10 Uhr)
@Sphinxi
In Deutschland gibt es keinen Luxusknast.
Was du meinst, ist ausschliesslich während der Untersuchungshaft möglich. Während der Untersuchungshaft ist man noch nicht verurteilt, folglich unschuldig. Die U-Haft dient lediglich der Beseitigung der Fluchtgefahr. Folglich stehen die alle Annehmlichkeiten zu, die innerhalb der Zelle und deines verfügbaren Geldrahmens möglich sind.
nethippi (18.02.2008, 17:01 Uhr)
Ein paar Anmerkungen
@nightmare_online
Vielfache Gewalttäter, sprich Schläger, mehrfach verurteilt wegen schwerer Körperverletzung erhalten zwar eine Gefängnisstrafe, diese wird aber meistens zur Bewährung ausgesetzt, diese Jungs sehen den Knast sehr selten von innen.
Zu Herrn Zumwinkel
Falls er Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hat, auf schwere Steuerhinterziehung eine Höchststrafe von 10 Jahren steht, muss nach deutschem Recht, eine Gefängnisstrafe folgen, alles andere wäre mehr als ungerecht.
Ich kenne jemanden, der hat ein paar Euro dazuverdient, sie nicht beim Sozialamt angegeben und hat dafür 8 Monate gesessen, ich ede hier von weniger als 1000 Euro. Sorry, gleiches Recht für alle, wenn die Vorwürfe stimmen, muss Herr Zumwinkel ins Gefängnis und die Millionen nachzahlen, geht jedem Dieb genauso.
Leider wird dies nicht passieren, er wird eine Geldstrafe zahlen, die in etwa 10 Monatsgehältern entspricht und eine Bewährungsstrafe erhalten.
Aber gerade Politiker sollten hier ruhig sein, in ihren eigenen Reihen wird bei Menschen die nachweislich gegen das Grundgesetz verstossen haben, trotz Anzeige, nicht einmal ein Verfahren eingeleitet. Spendenaffären und Aussageverweigerung werden mit dem Titel "Ehrenbürger Europas" belohnt, statt eine Beugehaft anzuordnen.
koj4511 (18.02.2008, 16:43 Uhr)
Schnellgericht ala Benneter
Gut gemacht Herr Benneter! Es ist noch nicht einmal die konkrete Anklage bekannt, aber Sie kennen schon die Strafe. Ist das der Rechtsstaat wie ihn sich die SPD vorstellt? Bei den Schlägern in der U-Bahn waren Sie nicht so schnell mit Ihrem Urteil. Ihr Populismus ist kaum zu übertreffen. Das Steuervergehen bestraft werden müssen ist klar, aber bitte erst in einem ordentlichen Gerichtsverfahren.
koeterchen (18.02.2008, 16:40 Uhr)
Knast und Grundsicherung statt Pension !!
Mit Steuerhinterziehung in diesen Größenordnungen sollten alle Ansprüche auf Pensionen erlöschen. Hier nur noch Grundsicherung. Wer das vorher weiß ( wissen würde ) der wird sich eher dran halten - seine Steuern ordnungsgemäß abzuführen !
koeterchen (18.02.2008, 16:32 Uhr)
Ja Knast und Pension in Höhe v. Hartz IV
Pension in Höhe von 89.500,00 EURO ??? Ersatzlos gestrichen !
Der soll mal mit Hartz IV in Pension gehen - hier muß eine Klausel her, wer sich strafbar macht - egal wie, hat keinen Anspruch mehr auf diese völlig überzogene Pensionshöhe von 89.000 €. Davon müssen heute fast 150 Rentner im Jahr leben - was dieser feine Herr monatlich bekommen soll. ABSURD!
romeodelta (18.02.2008, 16:30 Uhr)
@RomanTicker
Oh doch - er sollte richtig bluten - meine Frau hat einen Job nach einem Jahr Arbeitlosigkeit bekommen und hatte der Arge 3 (in Worten DREI) Tage zu spät informiert. Drauf hin wurde für einen Monat "WIDERRECHTLICH" (Worte der Arge) Arbeitslosengeld bezahlt. Obwohl ich am selben Tag um die Daten zur Rücküberweisung gebeten habe, dauert es mehrere Monate. Anschließend wurde sie wegen Betrug angezeigt und mit einer Strafe von 400 Euro belegt (Als sie dagegen Rechtsmittel eingelegt hatte, wurde abgewiesen- Begründung - es muss ein Exempel auf jeden Fall gemacht werden, damit das "verbrecherische Pöbel" (meine Worte) es "fühlt". Das Zuviel gezahlte Arbeitslosengeld (was eigentlich in den 31 Jahren zuvor mehr als genug eingezahlt wurde) von 560 Euro wurde selbstverständlich zurückgezahlt - Gerecht? möglicherweise aber dann auch für die "Gleicheren" unter uns verdammt nochmal!
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