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27. Juni 2008, 07:02 Uhr

CSU will reiche Erben verschonen

Die Reform der Erbschaftssteuer steht möglicherweise auf der Kippe, weil die CSU einen neuen Sonderwunsch hat. Nach Informationen der "Financial Times Deutschland" fordern die Christsozialen regional unterschiedlich hohe Freibeträge für Erben. Die SPD reagierte mit schroffer Ablehnung. Von Jens Tartler, Berlin

Steuerfreibetrag, Erbschaftssteuer, Erbe, Erbschaft

Schloss Neuschwanstein: Hier wäre ein hoher Freibetrag nützlich© AP

Ein Sonderwunsch der CSU bedroht die Reform der Erbschaftsteuer. Nach FTD-Informationen fordert die Partei in der zuständigen Arbeitsgruppe der Großen Koalition regional unterschiedlich hohe Freibeträge für Erben. Ein Einfamilienhaus in München oder Düsseldorf sei mehr wert als ein vergleichbares Haus in Magdeburg oder Rostock, begründete eine Sprecherin von Erwin Huber, dem CSU-Chef und bayerischen Finanzminister, das Vorhaben. Damit der Erbe in München trotzdem weitgehend von der Steuer verschont bleibt, soll er nach dem Willen der CSU einen höheren Freibetrag erhalten als der Erbe in Rostock.

Die SPD reagierte mit schroffer Ablehnung. "Damit sollen Millionäre am Starnberger See geschont werden", sagte Fraktionsvize Joachim Poß der FTD. "Das ist für die SPD nicht verhandelbar. Wir sind der CSU ohnehin schon zu weit entgegengekommen, jetzt ist die Grenze erreicht." Der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) sagte über den Vorschlag: "Davon halte ich gar nichts. Das würde die Steuererhebung unglaublich verkomplizieren."

Damit werden die Reformverhandlungen noch weiter belastet. Am 30. September, also zwei Tage nach der bayerischen Landtagswahl, soll die entscheidende Runde stattfinden. Die SPD hat den Verdacht, dass die CSU die Forderung nach regional unterschiedlichen Freibeträgen als Hebel nutzen will, um Zugeständnisse an anderer Stelle zu erzwingen, beispielsweise zugunsten der Bauern. Etliche Sozialdemokraten argwöhnen sogar, dass CDU und CSU die Reform scheitern lassen wollen. Dann könnte die Steuer ab 2009 gar nicht mehr erhoben werden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2007 ist sie in der jetzigen Ausgestaltung verfassungswidrig. Die Mittelständler in der Union würden eine Aussetzung der Steuer sehr begrüßen.

Zur Debatte um unterschiedlich hohe Freibeträge sagte der SPD-Finanzpolitiker Poß: "Die geplante Erhöhung der Freibeträge reicht völlig aus." Dadurch könne ein normales Einfamilienhaus auch in teuren Ballungsgebieten steuerfrei vererbt werden. Für Ehepartner soll der Freibetrag künftig 500.000 Euro statt 307.000 Euro betragen. Für Kinder soll er von 207.000 Euro auf 400.000 Euro steigen.

Forscher skeptisch

Der Mainzer Finanzminister Deubel wies auf Probleme in der Praxis hin, die aus dem CSU-Vorschlag erwachsen würden: "Was machen wir, wenn das vererbte Haus in München steht, der Erblasser aber in Baden-Württemberg lebte und der Erbe in Rheinland-Pfalz wohnt? Welcher Freibetrag gilt dann?" Würde es auch nur länderspezifische Freibeträge geben, müsste jedes Land mit allen anderen Doppelbesteuerungsabkommen schließen. Das wären insgesamt 120 Abkommen, rechnete Deubel vor.

Auch in der Wissenschaft stößt der Vorschlag auf Ablehnung. Der Finanzwissenschaftler Wolfgang Kitterer von der Universität Köln sagte, es sei "anrüchig", Freibeträge regional zu differenzieren. Das könnte ein schlechtes Vorbild für andere Fälle abgeben. Und ein Erbe in München, der kein Haus, sondern nur Geld und Aktien erbe, bekomme zu Unrecht einen höheren Freibetrag zugesprochen als ein Erbe in Rostock.

Der Steuerrechtler Roman Seer von der Universität Bochum sagte, man könne zwar ein juristisches Argument für den CSU-Vorschlag anführen, trotzdem würde er sich dessen Umsetzung "rechtspolitisch nicht wünschen". Das Argument lässt sich aus einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 ableiten: Damals hatte der Richter Paul Kirchhof eine Art Existenzminimum für Realvermögen geschaffen.

Wenn man beispielsweise ein Reihenhaus als Existenzminimum definieren würde, das von der Erbschaftsteuer nicht angetastet werden darf, dann wäre dieses Haus in München teurer als in Rostock. Daraus könnte man theoretisch unterschiedlich hohe Freibeträge ableiten. Aber auch Seer hält diese Argumentation für "äußerst zweifelhaft". Wenn zum Beispiel ein Erbe in München Geld erbe, vom hohen Freibetrag profitiere und dann ins Saarland umziehe, um dort ein Haus zu kaufen, werde die ganze Absurdität deutlich: "Da käme es ja zu Erbschaftsteuer-Shopping."

Zudem bekomme man Abgrenzungsprobleme, sagte Seer. Differenziere man nur zwischen den Bundesländern, liege man ökonomisch neben der Realität: Ein Haus am Starnberger See sei teurer als ein vergleichbarer Bau in der Oberpfalz - doch beide lägen in Bayern. Unterscheide man auch innerhalb der Länder, müsse man etwa im Münchner Umland je nach Himmelsrichtung unterschiedliche Freibeträge gewähren.

Von Jens Tartler, Berlin
 
 
KOMMENTARE (10 von 13)
 
nicknoris (29.06.2008, 17:51 Uhr)
Das Gebet der Starnberger Millionäre
Erbschaft
gepriesen werde dein Name.
Dein Reichtum komme.
Wohlstand schon auf Erden.
Unseren täglichen Kaviar gib uns heute
und führe unsere Politiker nicht in Versuchung,
sondern erlöse uns von dem bösen Fiskus
und erlass uns unsere Erbschaftsteuer
in Ewigkeit,Amen.
knilch_59 (27.06.2008, 18:34 Uhr)
Typischer Blödsinn der CSU!
Im Normalfall gehören das besagte Haus zu gleichen Teilen beiden Eheleuten – wenn nicht, gab es vermutlich zu Lebzeiten gute Gründe es nicht zur Hälfte überschrieben zu haben und die Schenkungsfreibeträge auszunutzen. Wenn einer der Ehegatten stirbt, fällt also nur die Hälfte ins Erbe, nach der gesetzlichen Erbfolge zur Hälfte an den überlebenden Ehegatten, zur anderen Hälfte an die Kinder. Angenommen die bayuwarische Bruchbude sei „nur“ 2 Mio wert gewesen, und es gibt eine Ehepartner und zwei Kinder, dann stünden 1.000.000 € zum Vererben an: 500.000 steuerfrei an die Ehefrau und an jedes Kind ebenfalls steuerfrei 250.000 – Fazit: Wenn dann der überlebende Ehegatte stirbt, stehen 1,5 Mio an – also zahlt jedes Kind dann für 350.000 € Erbschaftsteuer – also 113.000 €, ist aber hälftiger Eigentümer eines Hauses mit einem Wert von 2 Mio. Netto-Vermögenszuwachs immer noch knapp 900.000 €, also genug, um nie wieder arbeiten zu müssen.
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Das zeigt wieder einmal, wes Geistes Kind die Hubers und Beckseins dieser Welt sind. Wer hat, dem wird gegeben und wer nichts hat, hat wenigstens selbst daran schuld. Aber für die heutigen C-Parteien wäre Jesus sowieso Kommunist und würde nachrichtendienstlich überwacht.
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Wer die wählt und nicht die besagten 2 Mio auf der hohen Kante hat, muss schon gehörig einen an der Waffel haben!
ganzbaf (27.06.2008, 12:28 Uhr)
Den Millionären...

geht´s nicht schlecht.... ;-P
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Vermehren sich und ihr lesitungsloses Einkommen sukksesive.
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ALLE Steuerzahlen haben bereits "mehrfach Steuern gezahlt".
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RE-Umverteilung tut not.
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Es geht um Höchsteinkommen und extreme Privatvermögen! Hierauf gerne 95% Steuern im Erbschaftsfall.
JosefG (27.06.2008, 11:07 Uhr)
Prozesslawine vorprogrammiert
Es geht ja hier wohl um das "kleine Hausgrundstück", das seit jeher einen Sonderstatus besitzt, wenn es um Anrechnung und Verwertung von Vermögen geht. Bisher war es egal ob es sich dabei um eine Bauernkate in der Eifel oder ein Einfamilienhaus am Chiemsee handelt.
Im Erbschaftsrecht hat man bisher das Problem umgangen, indem man nur einen geringen Anteil des Marktwertes angesetzt hat.
Es geht auch nicht um "Millionäre", sondern um Normalbürger und darum ob die Ehefrau, die ja mit der Steigerung der Grundstückspreise seit dem Hausbau vor 30 oder 40 Jahren nichts zu tun hat, jetzt, wenn ihr Mann stirbt, das Haus verkaufen und umziehen muss.
Offenbar sieht man erst in letzter Minute, was da auf die Gerichte in München, Stuttgart oder Frankfurt zukommt.
tricky_dude (27.06.2008, 11:00 Uhr)
@whismerh2
Die Realität sieht aber etwas anders aus. Ich habe vor kurzem geerbt und die Immobilie war nach ihrem Verkehrswert weit unter der Steuergrenze.
Das was die CSU vor hat wäre ein Geschenk für die Millionäre, wieder mal, sonst nichts.
whismerh2 (27.06.2008, 10:24 Uhr)
@ganzbaf
Na klar am besten 80 %.
Nochmals diese Werte wurden bereits versteuert
Wenn sie in der Erwartung einer Erbschaft wären, würde ihr Kommentar garantiert anders ausfallen da wette ich drauf.Mir der Mittelschicht gebe ich Ihnen Recht, da aber gleiches Recht für alle gilt kann man nicht den einen oder den anderen bei Erbschaften verschieden besteuern.
ganzbaf (27.06.2008, 10:16 Uhr)
Keine Sozialhilfen für "Aktionäre und MiIllionäre"

Was anderes sind zu niedrige Steuersätze für diese Klientel nämlich nicht!
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Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer und Spitzensteuersätze müssen kräftig RAUF! (Zwecks Re-Umverteilung.)
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Steuersenkung nur für die Mittelklasse! Hier wird deutlich zu viel kassiert.
pingpong (27.06.2008, 09:40 Uhr)
Wie wäre es
Herr Huber & co, wenn man mal ins Grundgesetz schaut. Steht da nicht irgendetwas von wegen alle sind gleich. Aber da steht nix von Münchner sind übergleicher. Das VerfG lässt grüßen.
Genau der gleiche Schwachsinn wäre es, wenn man sich vorstellt, ob nicht zB die Rostocker weniger Wohngeld bekommen, da die Mieten niedriger sind als im heiligen Südland.
gmathol (27.06.2008, 09:13 Uhr)
Wegfall von Geldkoefferchen nach Liechtenstein...
...ist der CSU "Elite" angedroht worden. Wir wissen ja mittlerweile das diese "Eliten" alles leisten: sie zahlen hundert Prozent der Steuern und liefern hundert Prozent in Technik und Wissenschaft.
In der Tat diese Goetter muss man entlasten.
SED=CDU+CSU+SPD+Gruene.
undjetztnochder (27.06.2008, 08:34 Uhr)
So ein Schmarrn
den die CSU da zu verzapfen versucht. Worum geht es beim Erben? - Ums Geld! Und da die Bayern ebenfalls den Euro eingeführt haben, sind 500.000 Euro in Bayern auch 500.00 Euro in Niedersachsen - auch wenn ein Haus in Ostfriesland nur ca. 1/4 dessen kostet, was man dafür in München hinblättern muss. Dass die bayerischen Seppen mehr erben sollen als die übrigen deutschen Michel - das kann auch nur einem CSU-Politiker vor der Landtagswahl einfallen. Versuchen kann man´s ja mal...
PS: Hier noch mein Kompensations-Vorschlag: alle Bayern zahlen künftig 10.000 Euro pro Jahr in die Staatskasse - als Mundart-Steuer ;)
Und alle bayerischen Politiker pauschal 100.000 Euro pro Jahr - als Entschädigung für Restdeutschland, die ständig von diesen dämlichen Vorschlägen aus Seppl-Land belästigt werden ;;))
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