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27. Juni 2008, 07:02 Uhr

CSU will reiche Erben verschonen

Die Reform der Erbschaftssteuer steht möglicherweise auf der Kippe, weil die CSU einen neuen Sonderwunsch hat. Nach Informationen der "Financial Times Deutschland" fordern die Christsozialen regional unterschiedlich hohe Freibeträge für Erben. Die SPD reagierte mit schroffer Ablehnung. Von Jens Tartler, Berlin

Steuerfreibetrag, Erbschaftssteuer, Erbe, Erbschaft

Schloss Neuschwanstein: Hier wäre ein hoher Freibetrag nützlich© AP

Ein Sonderwunsch der CSU bedroht die Reform der Erbschaftsteuer. Nach FTD-Informationen fordert die Partei in der zuständigen Arbeitsgruppe der Großen Koalition regional unterschiedlich hohe Freibeträge für Erben. Ein Einfamilienhaus in München oder Düsseldorf sei mehr wert als ein vergleichbares Haus in Magdeburg oder Rostock, begründete eine Sprecherin von Erwin Huber, dem CSU-Chef und bayerischen Finanzminister, das Vorhaben. Damit der Erbe in München trotzdem weitgehend von der Steuer verschont bleibt, soll er nach dem Willen der CSU einen höheren Freibetrag erhalten als der Erbe in Rostock.

Die SPD reagierte mit schroffer Ablehnung. "Damit sollen Millionäre am Starnberger See geschont werden", sagte Fraktionsvize Joachim Poß der FTD. "Das ist für die SPD nicht verhandelbar. Wir sind der CSU ohnehin schon zu weit entgegengekommen, jetzt ist die Grenze erreicht." Der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) sagte über den Vorschlag: "Davon halte ich gar nichts. Das würde die Steuererhebung unglaublich verkomplizieren."

Damit werden die Reformverhandlungen noch weiter belastet. Am 30. September, also zwei Tage nach der bayerischen Landtagswahl, soll die entscheidende Runde stattfinden. Die SPD hat den Verdacht, dass die CSU die Forderung nach regional unterschiedlichen Freibeträgen als Hebel nutzen will, um Zugeständnisse an anderer Stelle zu erzwingen, beispielsweise zugunsten der Bauern. Etliche Sozialdemokraten argwöhnen sogar, dass CDU und CSU die Reform scheitern lassen wollen. Dann könnte die Steuer ab 2009 gar nicht mehr erhoben werden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2007 ist sie in der jetzigen Ausgestaltung verfassungswidrig. Die Mittelständler in der Union würden eine Aussetzung der Steuer sehr begrüßen.

Zur Debatte um unterschiedlich hohe Freibeträge sagte der SPD-Finanzpolitiker Poß: "Die geplante Erhöhung der Freibeträge reicht völlig aus." Dadurch könne ein normales Einfamilienhaus auch in teuren Ballungsgebieten steuerfrei vererbt werden. Für Ehepartner soll der Freibetrag künftig 500.000 Euro statt 307.000 Euro betragen. Für Kinder soll er von 207.000 Euro auf 400.000 Euro steigen.

Forscher skeptisch

Der Mainzer Finanzminister Deubel wies auf Probleme in der Praxis hin, die aus dem CSU-Vorschlag erwachsen würden: "Was machen wir, wenn das vererbte Haus in München steht, der Erblasser aber in Baden-Württemberg lebte und der Erbe in Rheinland-Pfalz wohnt? Welcher Freibetrag gilt dann?" Würde es auch nur länderspezifische Freibeträge geben, müsste jedes Land mit allen anderen Doppelbesteuerungsabkommen schließen. Das wären insgesamt 120 Abkommen, rechnete Deubel vor.

Auch in der Wissenschaft stößt der Vorschlag auf Ablehnung. Der Finanzwissenschaftler Wolfgang Kitterer von der Universität Köln sagte, es sei "anrüchig", Freibeträge regional zu differenzieren. Das könnte ein schlechtes Vorbild für andere Fälle abgeben. Und ein Erbe in München, der kein Haus, sondern nur Geld und Aktien erbe, bekomme zu Unrecht einen höheren Freibetrag zugesprochen als ein Erbe in Rostock.

Der Steuerrechtler Roman Seer von der Universität Bochum sagte, man könne zwar ein juristisches Argument für den CSU-Vorschlag anführen, trotzdem würde er sich dessen Umsetzung "rechtspolitisch nicht wünschen". Das Argument lässt sich aus einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 ableiten: Damals hatte der Richter Paul Kirchhof eine Art Existenzminimum für Realvermögen geschaffen.

Wenn man beispielsweise ein Reihenhaus als Existenzminimum definieren würde, das von der Erbschaftsteuer nicht angetastet werden darf, dann wäre dieses Haus in München teurer als in Rostock. Daraus könnte man theoretisch unterschiedlich hohe Freibeträge ableiten. Aber auch Seer hält diese Argumentation für "äußerst zweifelhaft". Wenn zum Beispiel ein Erbe in München Geld erbe, vom hohen Freibetrag profitiere und dann ins Saarland umziehe, um dort ein Haus zu kaufen, werde die ganze Absurdität deutlich: "Da käme es ja zu Erbschaftsteuer-Shopping."

Zudem bekomme man Abgrenzungsprobleme, sagte Seer. Differenziere man nur zwischen den Bundesländern, liege man ökonomisch neben der Realität: Ein Haus am Starnberger See sei teurer als ein vergleichbarer Bau in der Oberpfalz - doch beide lägen in Bayern. Unterscheide man auch innerhalb der Länder, müsse man etwa im Münchner Umland je nach Himmelsrichtung unterschiedliche Freibeträge gewähren.

Von Jens Tartler, Berlin
 
 
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