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18. Juli 2007, 15:46 Uhr

Sicherheitsverwahrung auch für Jugendliche

Bei Erwachsenen längst Realität, hat das Kabinett nun auch für jugendliche Straftäter die Möglichkeit einer nachträglichen Sicherheitsverwahrung beschlossen. Diese soll aber nur bei schwersten Verbrechen von Rückfalltätern angeordnet werden.

Jugendlichen Schwerverbrecher sollen länger weggesperrt werden dürfen© Axel Schmidt/DDP

Gefährliche jugendliche Kriminelle können künftig nach Verbüßung ihrer Gefängnisstrafe in Sicherungsverwahrung genommen werden. Bislang konnte diese nur für Erwachsene und Heranwachsende verfügt werden, alle nach dem Jugendstrafrecht Verurteilten kamen spätestens nach zehn Jahren Haft wieder frei. Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf, der noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden muss, setzt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) eine Absprache der Koalitionsvereinbarung vom November 2005 um.

Genaue Prüfung der Einzelfälle

Die Anordnung auch für Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) ist nur bei schwersten Verbrechen möglich. Außerdem sei sie bewusst auf die Anordnung nach der Haftverbüßung beschränkt worden. Gerade bei Jugendlichen sei Delinquenz oft nur eine Episode während ihrer Entwicklung, viele würden später ein gänzlich straffreies Leben führen. "Die Sicherungsverwahrung darf nur die ultima ratio (letztes Mittel) sein", sagte Zypries. Voraussetzung ist eine Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren. Zudem müssen zwei Sachverständigengutachten belegen, dass der Jugendliche mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft gefährlich bleiben wird. Zypries wies auf das hohe Fehlerrisiko hin. Bei jungen, noch in der Entwicklung stehenden Menschen sei eine ausreichend sichere Gefährlichkeitsprognose nur sehr schwierig zu treffen.

Anders als im Erwachsenenstrafrecht ist deshalb für Jugendliche generell nur eine nachträgliche Sicherungsverwahrung vorgesehen. Bei Erwachsenen kann sie bereits mit dem Strafurteil verhängt werden. Laut Gesetzentwurf kann bei Jugendlichen über eine Sicherungsverwahrung immer erst am Ende des Strafvollzugs entschieden werden. Die Fortdauer muss zudem jedes Jahr überprüft werden. Im allgemeinen Strafrecht gilt eine Zwei-Jahres-Frist.

Wird nur eine kleine Gruppe betreffen

Zypries rechnet nur mit einer verschwindend geringen Zahl von jugendlichen Straftätern, die auf Grund des neuen Gesetzes in Sicherungsverwahrung genommen werden dürfen. Sie sprach von einer "nicht zweistelligen Zahl". Laut Justizministerium befinden sich derzeit 400 als gefährlich eingestufte Täter in Sicherungsverwahrung, darunter keine einzige Frau.

Hintergrund des Gesetzesvorstoßes sei die Erkenntnis, dass schwerste Straftaten von immer jüngeren Menschen begangen werden, sagte Zypries. Für den Umgang mit solchen Kriminellen müsse der Staat Instrumente in die Hand bekommen. Als Beispiel für Verbrecher, für die eine nachträgliche Sicherungsverwahrung in Betracht kommen könnte, nannte Zypries den Rückfalltäter, der einen neunjährigen Jungen aus München missbraucht und ermordet hatte.

Vorher wird Führungsaufsicht geprüft

Bevor gegen Jugendliche eine Sicherungsverwahrung verhängt wird, sollen nach Worten Zypries zuerst immer mildere Sanktionen geprüft werden. Sie verwies auf die kürzlich reformierte Führungsaufsicht. Damit werden Verurteilte, die ihre Strafe verbüßt haben oder aus einer Klinik für psychisch- der suchtkranke Straftäter entlassen wurden, überwacht und betreut. Für diese Personen kann ein mit Strafe bewehrtes Kontaktverbot ausgesprochen werden, um zu verhindern, dass der Verurteilte nach seiner Freilassung das Opfer seiner Straftat erneut belästigt oder bedroht.

Einigen Bundesländern, etwa Bayern und Hessen, geht die Regelung nicht weit genung. "Wir halten an unserer Forderung fest, dass bereits bei einer Jugendstrafe von mindestens fünf Jahren die Verhängung der nachträglichen Sicherungsverwahrung möglich sein muss", erklärte der hessische Justizminister Jürgen Banzer. Das Gesetz ist allerdings im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper verteidigte die von seiner Fraktion durchgesetzte Schwelle. Sie garantiere, dass nur Fälle der Schwerstkriminalität erfasst würden.

Zypries wurde Populismus vorgeworfen

Die Grünen und die Links-Fraktion warfen Zypries eine populistische Politik vor. "Die Bundesregierung setzt ein völlig falsches Zeichen", sagte die Links-Abgeordnete Diana Golze und kritisierte die Kürzungen von Jugend- und Familienhilfen. Nach Ansicht der Grünen-Politiker Kai Gehring und Jerzy Montag verabschiedet sich Zypries mit ihrem Entwurf von den bewährten Grundsätzen des Jugendstrafvollzuges. Dort stehe neben der Sühne die Erziehung und soziale Reintegration im Mittelpunkt. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg Van Essen, verwies auf die besonders schwierigen Prognosen bei Jugendlichen. Ein Versagen des Strafvollzugs dürfe sich nicht einseitig zu Lasten von Jugendlichen und Heranwachsenden auswirken.

Der Strafrechtsprofessor Kai-Detlef Bussmann (Halle) lehnte den Kabinettsbeschluss als "geradezu zynisch" ab. Das Hauptproblem sei, dass der Gesetzgeber bislang zu wenig für die Sozialtherapie von jugendlichen Straftätern über 14 Jahre getan habe, sagte er dem Sender MDR INFO. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf muss von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

DPA/AP/Reuters
 
 
KOMMENTARE (4 von 4)
 
ihr_seid_doof (21.07.2007, 17:18 Uhr)
sozialtherapie ?? hallo ???
"Sozialtherapie von jugendlichen Straftätern über 14 Jahre" ??? wo lebt der typ denn ???? da platzt mir grade der arsch !! .. wir reden von jugendlichen ja, aber diese jugendliche haben kein problem damit die durch brutalste körperliche gewalt für dein leben zu entstellen !!! und das nur weil man ihenen im vorbeigehen in die augen geschaut hat !!!
da waren übelste verbrecher aus der vergangenheit noch richtige gentleman gegen.. dieses verzogene asoziale pack gehört in eine art boot-camp .. da hilf nix mehr.. oder schickt denen doch die super-nanny... dann kommt aber nur uhr kopf zurück
Countryjoe (19.07.2007, 08:53 Uhr)
Realitätsfremd
Der Strafrechtsprofessor Kai-Detlef Bussmann (Halle) lehnte den Kabinettsbeschluss als "geradezu zynisch" ab. Das Hauptproblem sei, dass der Gesetzgeber bislang zu wenig für die Sozialtherapie von jugendlichen Straftätern über 14 Jahre getan habe
Der Herr Professor outet sich als realitätsferner Theoretiker der seine überholten Thesen aus der Höhe des Elfenbeinturmes verbreitet.
Countryjoe (19.07.2007, 07:07 Uhr)
Intensivtäter
Wenn dann noch die Jugendstrafe ab 12 Jahren gelten würde, bekäme man vielleicht endlich die Intensivtäter von der Straße. Oder haben die alles einen Freibrief?
schlotti (18.07.2007, 20:50 Uhr)
Nicht schön, aber nötig
Grundsätzlich steht im Jugendstrafrecht nicht Strafe, Sühne oder gar Rache im Vordergrund, sondern der Erziehungsgedanke.
Dies ist richtig und gut so.
Aber diesem „Recht“ der jugendlichen Straftäter steht das Recht der Bürger auf Schutz durch den Staat vor Straftätern gegenüber.
Wer als Jugendlicher (heutzutage) zu mehr als 7 Jahren Haft verurteilt wird hat mehr angestellt, als Kaugummis zu klauen. In der Regel sind dies Täter, die schon mehrfach schwerwiegend „auffällig“ geworden sind.
Es ist einfach zu sagen, der Staat hätte sich halt mehr um diese Leute kümmern müssen, und dem Staat deshalb eine Mitschuld zuzuweisen. Tatsache ist, dass die Initiative, eine Straftat zu begehen, IMMER vom Täter ausgeht. Auch Jugendliche, die – aus welchen Gründen auch immer – in ihrer Entwicklung Defizite aufweisen, wissen was sie tun. Ansonsten würde schon in einer Gerichtsverhandlung, die zu einer solchen Strafe führt, verminderte Schuldfähigkeit festgestellt werden. Eine solche würde dann aber nicht zu einer Strafe von 7 Jahren oder mehr führen.
Es mag sein, dass die Notwendigkeit einer solchen „Ultima Ratio“ für unser Gemeinwesen ein Armutszeugnis darstellt. Dies ändert aber – solange nicht deutlich mehr Mittel für Re- bzw. Erstsozialisierung der Jugendlichen aufgebracht werden können – nichts an der Notwendigkeit, solche „Zeitbomben“ zeitweise zu entschärfen.
mfG,
Schlotti
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