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17. August 2011, 11:30 Uhr

Bundeskabinett verlängert Anti-Terror-Gesetze

Kurz vor der Sommerpause hatten die Bundesministerien für Inneres und Justiz ihren Streit beigelegt und sich grundsätzlich auf die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze geeinigt. Nun hat diesem Kompromiss auch das Bundeskabinett zugestimmt. Besonders einer zeigte sich davon hoch erfreut.

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Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hält den Beschluss für "richtig und konsequent"© Sean Gallup/Getty Images

Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze beschlossen, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erlassen worden waren. Sie sollen für vier weitere Jahre gelten. Nach den modifizierten Sicherheitsgesetzen erhalten die Geheimdienste einen umfassenderen Zugriff als bisher auf Bank- und Flugdaten. Die Abfrage von Postverkehr und Postfächern, der kleine Lauschangriff mit verwanzten Beamten und die Erhöhung der Höchstspeicherfrist auf 15 Jahre fallen dagegen weg. Auch Einblick in Bankschließfächer erhält der Staat nicht. Eine Einigung im Koalitionsstreit über die Vorratsdatenspeicherung ist dagegen weiter nicht in Sicht.

Kommission soll Sicherheitsgesetze prüfen

Zugleich kommt nach Angaben von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nun die gesamte Sicherheitsgesetzgebung seit den Anschlägen vom 11. September 2001 auf den Prüfstand: Eine Regierungskommission soll kritisch beurteilen, inwieweit sich Gesetze und Sicherheitsbehörden seither verändert haben. Die Kommission soll auch untersuchen, ob es überflüssige Doppelstrukturen gibt - dies gilt unter anderem für den Militärgeheimdienst MAD, dessen Auflösung Leutheusser-Schnarrenberger fordert.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) begrüßte den Kabinettsbeschluss. "Die Anti-Terror-Gesetze waren eine wichtige Antwort auf den Anschlag vom 11. September 2001. Sie haben den Sicherheitsbehörden mehr Rechte eingeräumt im Kampf gegen den Terror." Die Verlängerung sei "richtig und konsequent", da die Bedrohung in Deutschland nicht geringer geworden sei. Die Gesetze seien aber angepasst und modernisiert worden, um sie auf neue Herausforderungen einzustellen.

Konflikt in der Koalition beigelegt

Die Verlängerung der Sicherheitsgesetze war lange einer der größten Konflikte in der Koalition. Erst Ende Juni einigten sich Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) auf den Kompromiss, mit dem ein Großteil der Gesetze befristet verlängert wird. Ursprünglich hatte Friedrich auf eine Entfristung der Bestimmungen gedrängt, während Leutheusser-Schnarrenberger eine eingehende Überprüfung jedes einzelnen Gesetzes forderte.

Konkret ging es in dem Streit darum, ob und in welcher Form die im Januar 2012 auslaufenden Anti-Terror-Gesetze verlängert werden sollen. Mit dem Gesetzespaket hatten die Geheimdienste umfangreiche Auskunftsbefugnisse erhalten: Unter anderem dürfen sie Kontobewegungen und Flugdaten sowie die Verkehrsdaten aus Telefonaten und Internetaktivitäten Verdächtiger abfragen. Das Gesetzespaket wurde nach den Anschlägen vom 11. September 2001 befristet auf fünf Jahre erlassen und wurde seither einmal verlängert. Die neue Verlängerung soll nun vier Jahre gelten.

Befugnisse der Geheimdienste erweitert

Einige der Befugnisse werden nun erweitert: So sollen die Geheimdienste Flugdaten künftig zentral bei Buchungssystemen abfragen dürfen. Außerdem können sie Kontenstammdaten anfordern, also Informationen darüber, welche Konten ein Verdächtiger bei welcher Bank unterhält. Bisher mussten die Dienste mühsam die einzelnen Fluggesellschaften und Banken abklappern.

Dagegen laufen andere wenig oder gar nicht genutzte Befugnisse auf Drängen der FDP aus. Dazu zählt die Möglichkeit, Auskünfte über den Postverkehr und Postfächer einzuholen. Auch den sogenannten kleinen Lauschangriff wird es nicht mehr geben, also die Ausrüstung von Beamten mit Mikrofonen am Körper zur Eigensicherung. Die Union scheiterte außerdem mit der Forderung nach Einblick in die Bankschließfächer Verdächtiger und der Einführung eines Bußgeldes bei Auskunftsverweigerung.

tkr/Reuters/DPA
 
 
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