Sortieren nach: Relevanz | Aktualität |
Wegen des Besitzes von Kinderpornografie hat das Landgericht Karlsruhe den ehemaligen SPD-Abgeordneten Jörg Tauss zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Damit gilt der 56-Jährige als vorbestraft. Doch Tauss will das Urteil anfechten.
Hat er recherchiert oder konsumiert? Diese Frage muss ein Gericht nun im Fall Jörg Tauss beantworten. Bei dem früheren SPD-Bundestagsabgeordneten waren vergangenes Jahr Kinderporno-Dateien entdeckt worden. Tauss behauptet, diese nur zu Recherchezwecken verwendet zu haben.
Neue Vorwürfe im Fall des unter Kinderporno-Verdacht stehenden Jörg Tauss: Offenbar hat der Bundestagsabgeordente gezielt nach kinderpornografischem Material gesucht. Das berichtet das ARD-Magazin "Report Mainz" und zitiert weitere Details aus der Anklageschrift.
Der Weg für eine Strafverfolgung ist frei: Der Bundestag hat die Immunität des unter Kinderporno-Verdacht stehenden früheren SPD-Abgeordneten Jörg Tauss aufgehoben.
Rückendeckung für Jörg Tauss: Obwohl die Staatsanwaltschaft gegen den unter Kinderporno-Verdacht stehenden Ex-SPD-Politiker Anklage erheben will, stehen seine neuen Parteifreunde fest hinter ihm - die Chancen einer Verurteilung lägen bei "null".
Konsequenz aus den Kinderporno-Ermittlungen: Jörg Tauss tritt als medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und als Generalsekretär in Baden-Württemberg zurück. Damit will er Schaden von seiner Partei abwenden - sein Bundestagsmandat will der 55-Jährige jedoch behalten. Laut Staatsanwaltschaft wurden Kinderporno-Bilder in Tauss' Wohnung sichergestellt.
Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss sieht sich dem Vorwurf der Kinderpornografie ausgesetzt: Die Staatsanwaltschaft ließ die Büros des 55-jährigen SPD-Politikers durchsuchen - es wurde auch Material beschlagnahmt. Tauss selbst kann die Vorwürfe nicht nachvollziehen: "Ich bin unschuldig."
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss tritt wegen der Ermittlungen im Zusammenhang mit Kinderpornografie von seinen Ämtern in der Bundestagsfraktion und als Generalsekretär der Südwest-SPD zurück.
Die Bewährungsstrafe gegen den wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilten ehemaligen SPD-Abgeordneten Jörg Tauss bleibt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf dessen Revision.
Die Bewährungsstrafe gegen den früheren SPD-Politiker Jörg Tauss wegen des Besitzes von Kinderpornografie ist rechtskräftig.
Hinter diesem Link steckt ein RSS-Feed, über den Sie bequem in ihrem Newsreader informiert werden, wann immer ein neuer Artikel auf stern.de zu Ihrem Suchbegriff erscheint.
Was sind RSS-Feeds?Bewährung Bewährungsstrafe Bundesgerichtshof Bundestagskandidatur Ex-SPD-Politiker Immunität Kinderpornografie Kinderpornos Piraten Pornografie Revision Verzicht
Angela Merkel Angelika Beer Claudia Roth Claus Schmiedel Franz Müntefering Gerhard Schröder Gregor Gysi Hannelore Kraft Horst Köhler Jens Seipenbusch Jörg Dräger Jörg Tauss Krista Sager Nadja Benaissa Ottmar Schreiner Sigmar Gabriel Steffen Kampeter Ursula von der Leyen Ute Vogt Wolfgang Schäuble
Dann stellen Sie sie in unserer Wissenscommunity "Noch Fragen".