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1. August 2007, 09:42 Uhr

Verfassungsrichter erwarten Massenklage

Schon jetzt steht fest, dass ein historisch einzigartiges Datensammelprojekt vor dem Verfassungsgericht landen wird: die Datenspeicherung auf Vorrat von Telekommunikationsdaten. Bürgerrechtler erwarten eine Massenklage.

Kommt die Online-Durchsuchung werden ihr rechtsstaatliche Fesseln angelegt© Armin Weigel/DPA

Datenschutz hat Konjunktur. Zwar nicht in der Politik, in der er meist zurückstehen muss, wenn "Terrorbekämpfung" auf einem Gesetz steht. Aber im Bundesverfassungsgericht, das ihn seit einem Vierteljahrhundert zum festen Arsenal der Grundrechte zählt. Vor kurzem prüften die Richter den Schutz von Kontendaten, im Oktober folgt die Online-Durchsuchung, zudem liegen in Karlsruhe Klagen gegen die Anti-Terror-Datei sowie gegen Ländergesetze zum Scannen von Autokennzeichen. Und noch bevor es Gesetz geworden ist, steht fest, dass ein historisch einzigartiges Datensammelprojekt in Karlsruhe landen wird: die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten. Ein halbes Jahr soll gespeichert werden, wer wann wie lange mit wem telefoniert hat - und, wer Mails verschickt oder empfangen hat. Anfang dieser Woche meldete ein Arbeitskreis von Bürgerrechtlern, inzwischen habe der 5000. Bürger einen verbindlichen Auftrag zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde erteilt. Dabei soll das Gesetz erst Anfang 2008 in Kraft treten, der Entwurf des Bundesjustizministerium ist noch im Gesetzgebungsverfahren. Politisch ist derzeit zwar vor allem die Online-Durchsuchung umstritten, doch das Erregungspotenzial der Vorratsdatenspeicherung könnte ungleich größer sein. "Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Reizthema, das Sensibilität für den Datenschutz weckt", hat Werner Hülsmann, Sprecher des Arbeitskreises, beobachtet.

Keiner kann mehr durch das Netz schlüpfen

Denn schon jetzt ist absehbar: Falls die Online-Durchsuchung kommt, werden ihr beträchtliche rechtsstaatliche Fesseln angelegt werden, so dass - ähnlich wie beim großen Lauschangriff - ihr massenhafter Einsatz nicht zu erwarten ist. Dagegen wird die auf eine EU-Richtlinie zurückgehende Vorratsdatenspeicherung ausnahmslos jeden Bürger betreffen, sei er auch noch so unverdächtig. Natürlich lagern die Daten zunächst nur beim Telekommunikations- Unternehmen; die Polizei bedarf für den Zugriff einer richterlichen Erlaubnis. Andererseits ist die Überwachung lückenlos. Auch der rechtschaffene Bürger, der sich bisher durch sein reines Gewissen gegen Abhörmaßnahmen oder Polizeirazzien gefeit sah, kann nicht mehr durchs Netz schlüpfen, es sei denn, er verzichtet völlig auf Telefon, Handy und Internet. "Man hat keine Vermeidungsmöglichkeit mehr", sagt Hülsmann. Zwar erfahren die Ermittler damit nichts über den Inhalt der Gespräche. Doch lassen die Verbindungsdaten "erhebliche Rückschlüsse auf das Kommunikations- und Bewegungsverhalten zu", stellte das Bundesverfassungsgericht 2003 stirnrunzelnd fest. Durch die leicht zugänglichen Angaben zum Beruf der Gesprächspartner lassen sich Geschäftskontakte identifizieren, durch die Länge der Telefonate die Intensität von Kontakten - schwerwiegende Grundrechtseingriffe, die aus Sicht der Richter nur zur Verfolgung gravierender Straftaten gerechtfertigt sein können.

Zudem sind die Daten Unverdächtiger besonders geschützt. Wenn "zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben", bedeute dies eine "hohe Eingriffsintensität", mahnten die Richter vergangenes Jahr im Beschluss zur Rasterfahndung.

5000 Klagen zu einem Thema sind historischer Rekord

Karlsruhe hat also selbst den Boden für eine intensive Überprüfung des geplanten Gesetzes bereitet. Sollten die Richter das Verfahren bereits im kommenden Jahr zu Ende bringen, dann fiele ihre Entscheidung ungefähr mit dem 25. Jahrestag des Volkszählungsurteils zusammen. Am 15. Dezember 1983 "erfanden" die Karlsruher Richter das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie der Datenschutz in der Juristensprache heißt. Nie zuvor waren so viele Verfassungsbeschwerden zu einem Thema eingegangen. Doch die nun angekündigte Klage von 5000 Beschwerdeführern könnte den historischen Rekord toppen - damals waren es 1310.

Wolfgang Janisch/DPA
 
 
KOMMENTARE (1 von 1)
 
manndernichtdaist (02.08.2007, 09:31 Uhr)
Gibt es schon
Die Speicherung gibt es schon. Seit mindestens 2005. Woher ich das weiß? Weil dieses Jahr ein Beamter des BKA meinen Vater angerufen hat und ihn wegen eines Telefonates mit einem ausländischen Unternehmer aus dem Jahre 2005 befragt hat und dieser Beamte exakt wusste worum es in diesem Gespräch ging. Mit dem Bemerk: "Bitte behandeln sie das diskret."
Richterlicher Beschluß war auch da.
Soll heißen: Alle Gespräche - und sind sie noch so unverdächtig werden schon lange gespeichert.
Ich habe auch mit einem Polizisten gesprochen was das soll und er meinte: "Das ist schon gut so, denn so können Verbrechen oft aufgedeckt werden, wenn man sich alle Telefonate in einem bestimmten Zeitraum und einem bestimmten Ort nochmal anhören kann...."
Alles klar.
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