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3. März 2009, 07:07 Uhr

Althaus räumt lediglich Mitschuld ein

Mitschuld ja, volles Schuldeingeständnis nein: Der Anwalt von Dieter Althaus hat der Darstellung der Staatsanwaltschaft widersprochen, dass sein Mandant die volle Verantwortung für den tödlichen Ski-Unfall übernommen habe. Die thüringische CDU stellte sich trotz Anklage wegen fahrlässiger Tötung voll hinter ihren Spitzenkandidaten.

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Angeklagt wegen fahrlässiger Tötung: Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus© Jens-Ulrich Koch/DDP

Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus hat nach Darstellung seines Anwalts in seiner am Montag veröffentlichten Erklärung "kein volles Schuldanerkenntnis" abgegeben. Der CDU-Politiker habe "lediglich eine Mitschuld an dem Unfall eingeräumt", sagte der österreichische Jurist Walter Kreissl der "Süddeutschen Zeitung" (SZ). Die österreichische Staatsanwaltschaft hat wegen des tödlichen Skiunfalls vom Neujahrstag Anklage gegen Althaus wegen fahrlässiger Tötung erhoben.

In einer schriftlichen Stellungnahme des 50-jährigen Politikers hieß es demnach, er könne sich nicht an den Unfall erinnern, übernehme aber Verantwortung für den Tod der mit ihm zusammengestoßenen Skifahrerin. Kreissl erklärte in der "SZ", dass Althaus noch immer nicht vernehmungsfähig sei. Die Stellungnahme habe er insbesondere auch deshalb abgegeben, "damit auch die zivilrechtlichen Fragen zügig geregelt werden können". Althaus hatte der Familie der bei dem Skiunfall getöteten Beata Christandl eine weit reichende Entschädigung angeboten.

Wann die Verhandlung gegen Althaus stattfindet, ist noch unklar. Der Ministerpräsident muss dabei nicht persönlich anwesend sein. Es genüge, wenn ein "bevollmächtigter Vertreter" an der Verhandlung teilnehme, sagte Kreissl der "SZ".

Aus Sicht von Thüringens Sozialministerin Christine Lieberknecht (CDU) hat die Anklage gegen Althaus keine politischen Konsequenzen. "Dass die Anklage kommt, ist nicht überraschend", sagte sie der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung". "Denn das war zu erwarten und gehört bei der Bearbeitung eines solchen Falles zum absolut Normalen." Auf die Frage, ob dies Konsequenzen für die Spitzenkandidatur von Althaus habe, sagte Lieberknecht: "Das ändert nichts." Die stellvertretende, derzeit amtierende Ministerpräsidentin Birgit Diezel (CDU) wollte sich am Abend in den ARD-"Tagesthemen" mit Rücksicht auf das laufende Verfahren zu Althaus nicht äußern.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, sagte der "SZ": "Bei uns gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung vor Gericht die Unschuldsvermutung. Schuld ist nicht gleich strafrechtliche Verwerflichkeit. Deshalb würde ich jetzt nicht vorschnell sagen: Damit ist Herr Althaus aus dem Rennen." Im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung müsse "jeder für sich selbst die Konsequenz ziehen". Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung liegt in Österreich bei einem Jahr Gefängnis.

AP/DPA

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KOMMENTARE (10 von 17)
 
leboz (03.03.2009, 18:59 Uhr)
Eigentlich müßten
im österreichischen Klima Bananen wachsen.
sedanon (03.03.2009, 17:16 Uhr)
@Eisenbaer
Und wenn Katzen Pferde wären, könnten wir die Bäume hochreiten.
Unstrittig ist doch, dass die Frau noch am Leben wäre, hätte sich Althaus an die Regeln auf der Piste gehalten.
sonnenschein1 (03.03.2009, 16:49 Uhr)
Geisterfahrer Althaus
Wie kann einer, der als Geisterfahrer mit ziemlich hohem Tempo die Skipiste bergauf fährt nur von Mitschuld sprechen? Es ist auch belanglos, ob die von ihm getöte Frau einen Helm getragen hat oder nicht. Wie sähe so eine Verantwortung für Geisterfahrer im Straßenverkehr aus?
sjentzsch (03.03.2009, 13:19 Uhr)
Schuldgeständnis ohne Erinnerung
Gehen wir mal davon aus, daß er tatsächlich noch immer keine Erinerung an den Unfall hat, wer würde dann schon ein volles Schuldgeständnis ablegen von einem Vorfall, an den er sich nicht einmal erinnern kann.
Das Teilschuldgeständnis dient wirklich nur der Beschleunigung des Verfahrens.
Bakker (03.03.2009, 12:35 Uhr)
Mitschuld?
Das haben ihm wohl seine Juristen eingebleut! Als alpiner Shifahrer fahre ich immer den Berg hinunter. Der gute Mann konnte wohl seine Geschwindigkeit nicht entsprechend abbremsen und so zur Hilfe den andern Hang wieder hinauffahren. Der Kann nicht Skifahren und ist eine potentielle Gefahrenquelle für jeden Hang.
Latze (03.03.2009, 12:22 Uhr)
Auch müßte
man mal hinterfragen, ob die Lebensversicherung der Getöteten sich querstellt, sollte Althaus wirklich nur eine Teilschuld haben. Ich habe die Befürchtung die Familie der Toten wird bei einem Freispruch von Althaus (wetten das?) ein zweites mal bestraft.
Nursery (03.03.2009, 11:28 Uhr)
Taktische Spielchen
Es ist doch entwürdigend für die Familie der getöteten Mutter.Eine Familie zerstört und sich dann nicht der Verantwortung stehlen ist gerade für einen Politiker mehr als inaktzeptabel.Es gehört Courage dazu die Sache so zu sehen wie sie geschehen ist.Und das zeigt das es ein Opfer und ein Täter gibt.Ob Fahrlässigkeit ist noch gar nicht gefragt aber ich habe manchmal den Eindruck die getöte Mutter den Althaus auf dem gewissen hat.Den Rest erledigt die Partei und deren Medien eine gezielte Propaganda vom Stappel lassen.
sponge (03.03.2009, 11:26 Uhr)
@Eisenbaer
Radeln auf der Autobahn ist verboten dem gegenüber gibt es keine Helmpflicht beim Skifahren also hat sich die Frau C. völlig ordnungsgemäß verhalten.
Außerdem ist es kaum anzunehmen, dass es für Frau C. mit Helm besser ausgegangen wäre. Ihr Kopf war physikalisch gesehen die Knautschzone für Herrn Althaus. Hätten sie beide einen Helm getragen wären sie vermutlich beide tot, auf jedem Fall aber wäre Althaus schwerer verletzt worden als es war.
Silbador (03.03.2009, 11:12 Uhr)
@sedanon
Schon die Tatsache, dass jemand (erfolgreicher) Politiker ist, spricht Bände über seinen Charakter.
L.Gleichmann (03.03.2009, 11:03 Uhr)
Immerhin
Es gibt Politiker, die erinnern sich an nichts und übernehmen nicht mal Verantwortung ;-)
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