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7. Mai 2008, 10:21 Uhr

Awacs-Einsatz war verfassungswidrig

Der Einsatz deutscher Soldaten in Awacs-Aufklärungsflugzeugen über der Türkei 2003 verstieß gegen die Verfassung. Die damalige Bundesregierung verletzte die Rechte der Abgeordneten, urteilte nun das Bundesverfassungsgericht.

Awacs-Aufklärungsflugzeug der NATO: Der Einsatz der Flieger über der Türkei im Jahr 2003 war verfassungswidrig© Torsten Silz/ddp

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Grundsatzurteil die Rechte des Parlamentes bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr gestärkt. Nach der in Karlsruhe verkündeten Entscheidung hätte der Bundestag dem Einsatz deutscher Soldaten in Nato-Aufklärungsflugzeugen in der Türkei kurz vor dem Irak-Krieg 2003 zustimmen müssen. Die damalige Bundesregierung verletzte demnach die Rechte der Abgeordneten. Damit hatte eine Klage der FDP-Fraktion Erfolg.

Die rot-grüne Bundesregierung lehnte damals eine vorherige Abstimmung des Parlaments ab, weil die AWACS-Maschinen unbewaffnet seien und es sich um keinen bewaffneten Militäreinsatz handele. Die Richter des Zweiten Senates folgten dieser Argumentation nicht. Der Parlamentsvorbehalt greife schon dann, wenn die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen konkret zu erwarten sei.

Die AWACS-Militärmaschinen überwachten damals den Luftraum der Türkei und dienten der Früherkennung von Raketen und Flugzeugen. Die Flugzeuge sind nicht mit Waffen ausgestattet, konnten aber die Leitung türkischer Jagdflugzeuge übernehmen, die bei einem irakischen Angriff eingesetzt worden wären.

Die FDP sah in der fehlenden Zustimmung des Bundestages eine Missachtung des Parlaments. Ein in Karlsruhe eingereichter Eilantrag der Liberalen blieb im Jahr 2003 jedoch erfolglos. Bundeskanzler Gerhard Schröder argumentierte damals, es handele sich um Routineeinsätze der Nato. Da die vier eingesetzten AWACS-Flugzeuge nicht bewaffnet seien, müsse der Bundestag nicht zustimmen.

Letztes Urteil von Hassemer

Nach dem ersten Urteil des Verfassungsgerichtes von 1994 stehen bewaffnete Einsätze der Bundeswehr unter Parlamentsvorbehalt. Mit dem jetzigen Urteil steckte der Zweite Senat die Grenze ab, bis zu der eine Bundesregierung allein entscheiden kann. In der mündlichen Verhandlung im Februar verteidigte die jetzige Bundesregierung das Vorgehen. Wäre es 2003 zu kriegerischen Auseinandersetzungen gekommen, hätte die Bundesregierung den Einsatz beendet. Der damalige Kommandeur der AWACS-Truppe, Johann-Georg Dora, sagte jedoch, dass ein Rückzug der Bundeswehrsoldaten den gesamten AWACS-Einsatz stark behindert oder unmöglich gemacht hätte.

Die Urteilsverkündung stand zum letzten Mal unter der Leitung von Vizepräsident Winfried Hassemer stehen. Bereits am Nachmittag sollte dem scheidenden Verfassungsrichter und Senatsvorsitzenden die Entlassungsurkunde überreicht werden. Hassemer hat mit 68 Jahren die Altersgrenze erreicht und wird von dem Freiburger Universitätsrektor Andreas Voßkuhle abgelöst.

AP/DPA/Reuters
 
 
KOMMENTARE (10 von 10)
 
Georges13437 (08.05.2008, 14:25 Uhr)
Ist heute wieder Dumpfbackentag!
Einfach mal schlau machen und dann wissen, dass das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist. So und nicht anders.
MfG Georges13437
utospatz (07.05.2008, 23:20 Uhr)
Ein Volk mit dieser Geschichte
sollte das Maul halten, gezahlt hat es genug, und es zahlt weiter!
Nur schwarze, rote, grüne und gelbe stimmt das heiter!
Im Endeffekt ist es doch so, nur wenn das Proletariat zahlt, macht's die sogenannten demokratischen Parteien froh!
Malt (07.05.2008, 14:48 Uhr)
Also, ich kenn das so...
...dass die Vertfassung der BRD Grundgesetz heißt, oder? Für was braucht man denn sonst einen Verfassungsschutz?
Aurum (07.05.2008, 14:00 Uhr)
Verfassung?
Na, na na... lieber Stern. Die Bundesrepublik verfügt über ein Grundgesetz, aber über keine rechtmäßige Verfassung!
kralli19 (07.05.2008, 12:30 Uhr)
@ Lain
Dann erklären sie mir mal, warum ich mich an Gesetze halten soll, wenn die "Vorbilder" aus der Politik zeigen, das man das nicht muss, wenn der Zweck die Mittel heiligt !
Sie halten bestimmt auch Judge Dredd für eine sinnvolle Einrichtung, was ?
Malt (07.05.2008, 11:55 Uhr)
@lain
Gut, dann bin ich auch dafür dass sie, ohne jegliche Begründung, einfach mal eingesperrt und gefoltert werden. Sie haben sicher auch schon mal was Gesetzeswidriges gemacht.... was das war (Falschparken etc.) bekommen wir dann schon raus... ist zwar gegen die Verfassung, aber wen juckt's, ne?
Lain (07.05.2008, 10:53 Uhr)
Oh wie furchtbar....
da fliegen ein paar soldaten einfach in einem flugzeug ohne vorher den bundestag zu fragen. gemacht haben sie nichts, ausser versucht ein verbündetes land zu warnen falls es angegriffen wird. wie können sie es nur wagen? bitte alle beteiligten für immer hinter gitter, die bundeswehr auflösen und um nen maibaum tanzen bis wir irgendwann von einem durchgeknallten mulla weggebombt werden. aber wenigstens ging dann alles rechtens zu....
whismerh2 (07.05.2008, 10:49 Uhr)
?
Da wir keine Volksvertreter mehr haben bzw. seit längerem ausgestorben sind, frage ich mich was daran verfassungswidrig sein soll
Also was soll der Quatsch
demandt (07.05.2008, 10:45 Uhr)
Meine Konsequenz...
... ist einmal mehr, die FDP zu wählen. Hier werden politische Fragen - nicht nur in außenpolitischen Fragen - eben noch relativ ideologiefrei angegangen.
Aber so lange es in diesem Land 'uncool' ist, FDP zu wählen und Westerwelle-Bashing 'cool', wird sich eben leider nicht viel ändern...
LooR (07.05.2008, 10:35 Uhr)
Konsequenzen?
Strafanzeigen wegen Vorbereitung und Unterstüzung eines Angriffkrieges wurden ja seiner Zeit von der Gesinungsjustiz einfach eingestellt. Jetzt wird, wieder einmal, ein klarer Verfassungsbruch festgestellt. Konsequenzen wieder mal keine...
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