Seehofer klagt gegen Länderfinanzausgleich:
Beim Geld hört die Freundschaft auf
Bayern zahlt, Berlin nimmt, so ist das in Deutschland. Was hinter dem Länderfinanzausgleich steckt, wann er endet und welche Chancen die Klage von "Crazy Horst" hat - hier die Fakten.
Einfach gesagt: Die "reichen" Länder geben den "armen" Ländern Geld, damit Finanzkraft und Lebensverhältnisse nicht zu weit auseinander driften. Der Länderfinanzausgleich ist nicht freiwillig, sondern per Gesetz geregelt.
Der Länderfinanzausgleich ist im Grundgesetz (GG) festgeschrieben. Artikel 107 Absatz 2 besagt: "Durch das Gesetz ist sicherzustellen, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird." Wichtig ist das Wörtchen "angemessen": Das Bundesverfassungsgericht urteilte 1999, dass die finanziellen Abstände zwischen den Bundesländern verringert, jedoch nicht aufgehoben werden müssen.
Derzeit zahlen nur vier Bundesländer in den Länderfinanzausgleich ein: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg. Den Löwenanteil muss Bayern schultern, rund drei Milliarden Euro pro Jahr. Alle anderen Länder bekommen Geld.
Es gibt positive Beispiele: Bayern hat bis 1986 Geld aus dem Länderfinanzausgleich bezogen - und auch dank dieser Hilfe den wirtschaftlichen Turnaround geschafft. Bei anderen Ländern ist eine solche Entwicklung nicht zu beobachten. Niedersachsen und Rheinland-Pfalz zum Beispiel haben seit Beginn der Ausgleichszahlungen immer nur Geld genommen, gleichgültig, ob Konservative oder Sozialdemokraten regierten. Theoretiker kritisieren, dass der Länderfinanzausgleich die falschen Anreize setze. Die Geberländer "bestraft" es für ihre wirtschaftlichen Erfolge. Und die Nehmerländer müssen sich nicht anstrengen.
Im Jahr 2019. Das ist auch die Deadline für den Solidarpakt Ost. Ein Jahr später müssen die Länder ausgeglichene Haushalte vorweisen, dürfen also nicht mehr ausgeben als sie einnehmen - dazu zwingt sie die Schuldenbremse. Damit werden die Jahre 2019/2020 zur "Stunde Null" der Länderfinanzen. Ob es danach noch Ausgleichzahlungen, Ausnahmen und Sonderzuwendungen geben wird, ist offen und muss zwischen Bund und Ländern neu verhandelt werden.
Eher nicht. Der Verfassungsrechtler Gerhard Robbers von der Uni Trier sagte stern.de, dass die Geberländer kaum Aussichten auf Erfolg haben. Der Jurist weist darauf hin, dass Berlin 2006 mit einer Klage scheiterte, woraufhin die bis dahin geltende Regel verfeinert und von allen Ministerpräsidenten einvernehmlich beschlossen wurde. Robbers glaubt, dass es Jahre dauern könnte, bis das Verfassungsgericht in der Sache entscheidet, da es keinen Grund zur Eile gibt.
Als Wahlkampfgetöse. Seehofer will den Bayern das Gefühl vermitteln, er kämpfe um jeden Cent ihrer Steuergelder. Das hat mehr mit Imagepflege als mit praktischer Politik zu tun. Die SPD verweist genüsslich darauf, dass Seehofer 2006 - damals saß er noch im Bundestag - die Regelungen abgenickt hat, gegen die er jetzt klagen will.
Beim Geld hört die Freundschaft auf. Und es ist tatsächlich schwer zu vermitteln, warum Bayern rund drei Milliarden Euro pro Jahr zahlt, Berlin hingegen rund drei Milliarden Euro pro Jahr bekommt. Jedes Einzahlerland würde das Geld lieber für die eigenen Einwohner ausgeben. Und regelmäßig kommt es zu Debatten, warum sich Nehmerländer etwas leisten, kostenlose Kita-Plätze zum Beispiel, worauf Geberländer verzichten. Doch das entspricht dem Gesetz: Jedes Bundesland kann selbstständig über seine Mittel entscheiden.
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Nach dem Klage-Beschluss der Landesregierung hat Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer den Weg des Landes gerechtfertigt. Die Kritik aus anderen Parteien ließ nicht lange auf sich warten.
Lange Zeit hat Bayern von Hilfen anderer Bundesländer profitiert. Jetzt will der Freistaat beim Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich klagen. Die norddeutschen Bundesländer sind entsetzt.