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2. November 2006, 16:35 Uhr

Einigung auf Reform-Entwurf

Die große Koalition hat sich auf eine Reform der Unternehmenssteuern geeinigt. Die Steuerlast von Kapitalgesellschaften soll unter 30 Prozent gedrückt werden. Auch wie die Ausfälle ausgeglichen werden sollen, weiß man schon.

Botschafter einer geglückten Reform: Finanzminister Peer Steinbrück (l.) und der hessische Ministerpräsident Roland Koch (r.)© Markus Schreiber/AP

Die Finanzexperten von Union und SPD haben sich auf eine Reform der Unternehmenssteuer verständigt. Die Bund-Länder-Gruppe unter Führung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Roland Koch einigte sich am Donnerstag in Berlin auf einen gemeinsamen Reformentwurf. Danach soll die Gesamtsteuerlast von Kapitalgesellschaften ab 2008 von derzeit 38,7 auf knapp unter 30 Prozent sinken. Entlastungen sind auch für den Mittelstand geplant. Die Einnahmeausfälle für den Staat sollen in den ersten Jahren auf fünf Milliarden Euro begrenzt werden. Das Konzept soll den Partei- und Fraktionsgremien der Koalition vorgelegt und bis zum Sommer 2007 als Gesetz verabschiedet werden. Eine neue Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge soll erst 2009 folgen. Die umstrittene Kontoabfrage soll dann wegfallen.

"Wir sind die Wegbereiter"

Koch und Steinbrück zeigten sich überzeugt, dass ihr gemeinsamer Vorschlag auch bei den Koalitionsparteien mehrheitsfähig ist. "Wir sind die Wegbereiter, nun müssen die Gremien entscheiden", sagte Koch. Der Vorschlag sei rechtlich, finanziell sowie politisch so gestaltet, dass die beiden Koalitionspartner "guten Gewissens" zustimmen könnten. Die beiden Politiker sprachen von einem "gewaltigen Schritt". Steinbrück sagte, dass sich die Reform am Ende mit steigenden Einnahmen auszahlen werde.

Die Steuerlast der Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) werde um fast ein Viertel auf unter 30 Prozent gesenkt und sei dadurch international wettbewerbsfähig, hieß es. Dazu werden die Körperschaftsteuer von 25 auf 15 und die Messzahl für die Berechnung der Gewerbesteuer gesenkt. Damit werde etwa der durchschnittliche internationale Steuersatz großer Konzerne getroffen. Mit künftig unter 30 Prozent werde Deutschland weltweit in der "goldenen Mitte" liegen.

Unternehmen, die im Land bleiben, werden entlastet

Von dem niedrigeren Satz von knapp 30 Prozent sollen auch große Personenunternehmen profitieren, falls die der Einkommensteuer unterliegenden Inhaber Gewinne nicht ausschütten, sondern für neue Investitionen oder die Stärkung der Eigenkapitalbasis im Unternehmen belassen. Für kleine Firmen soll es weiter eine Ansparabschreibung geben. Personengesellschaften wie OHG, KG oder GbR stellen zusammen mit Einzelunternehmen etwa 84 Prozent aller deutschen Firmen.

Die geplante Steuersenkung sowie die neue Abgeltungssteuer kosten den Staat etwa 29 Milliarden Euro. Die Einnahmeausfälle und damit die eigentliche Entlastung der Unternehmen sollen aber in den Anfangsjahren auf maximal 5 Milliarden Euro begrenzt werden. Rund 25 Milliarden werden durch eine breitere Steuerbasis gegenfinanziert sowie durch Anreize, Gewinne in Deutschland zu versteuern. "Es werden diejenigen Unternehmen entlastet, die ihre Gewinne in Deutschland versteuern", hieß es. Diejenigen dagegen, die ihre Gewinne bisher ins Ausland transferieren, müssten wegen gezielter Maßnahmen gegen Steuerverlagerungen ihre Strategien ändern und mehr zahlen.

Abgeschwächte "Zinsschranke"

Eine Einigung wurde auch in der zuletzt heftig umstrittenen Besteuerung von Kreditzinsen erzielt. So soll bei der Körperschaftsteuer eine abgeschwächte "Zinsschranke" eingeführt werden. Damit soll die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinskosten begrenzt werden, wenn deren Aufwand eine Relation zum Konzerngewinn überschreitet. Es ist eine Freigrenze von einer Million Euro Zinsen geplant, was einer Kreditsumme von etwa 20 Millionen Euro gleichkommt. Die Masse der Firmen werde nicht betroffen sein. Es gehe um "einige hundert größere", zumeist international tätige Konzerne.

Auch zur Finanzbasis der Kommunen gibt es eine Lösung. In der Gewerbesteuer sollen künftig 25 Prozent aller Zinsen sowie Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten und Leasingraten und Lizenzen dem zu versteuernden Gewerbeertrag hinzugerechnet werden. Bisher werden hier nur 50 Prozent der Dauerschuldzinsen zugerechnet. Die Koalition hofft zudem auf einen "Selbstfinanzierungseffekt" von mindestens 3,5 Milliarden Euro durch die Reformschritte.

FGÜ mit DPA
 
 
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