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30. Juni 2009, 10:23 Uhr

Vertrag von Lissabon ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat im Grundsatz grünes Licht für den EU-Reformvertrag von Lissabon gegeben. Allerdings müssen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat größere Kompetenzen erhalten, als bislang im Gesetz vorgesehen. So lange das nicht passiert ist, darf Bundespräsident Horst Köhler den Vertrag nicht ratifizieren.

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Fällte das Urteil zum EU-Reformvertrag: der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts© Sascha Schuermann/DDP

Das Bundesverfassungsgericht hat den EU-Reformvertrag von Lissabon im Grundsatz gebilligt, zugleich aber die Rechte des Bundestages bei europäischen Entscheidungen gestärkt. Auch der Bundesrat muss mehr Mitspracherechte erhalten, wie es in dem Urteil der Karlsruher Richter vom Dienstag heißt. Bundespräsident Horst Köhler darf das Gesetzwerk nicht ratifizieren, bis die erweiterte parlamentarische Beteiligung geregelt ist. Grundsätzlich ist der Reformvertrag aber mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die Verfassungsrichter verlangen, dass bei Änderungen des Lissabon-Vertrags Bundestag und Bundesrat förmlich zustimmen müssen. Auch wenn die EU ihre Zuständigkeit für den Erlass von Strafgesetzen ausdehnen will, muss die Bundesregierung zuvor ein förmliches Verfahren in den deutschen Parlamenten einleiten.

Gerichtsvizepräsident Andreas Voßkuhle sagte bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe: "Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung." Der Zweite Senat sei zuversichtlich, dass die letzte Hürde vor Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde schnell genommen werde.

Tatsächlich sollen die von Karlsruhe geforderten Nachbesserungen am Lissabon-Vertrag noch vor der Bundestagswahl am 27. September vorgenommen werden. Ende August solle die erste Lesung stattfinden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen, kurz nach der Urteilsverkündung in Berlin. Die zweite und dritte Lesung eines Begleitgesetzes sei für den 8. September geplant. Es werde angestrebt, den Gesetzentwurf auf eine breite Basis zu stellen und bei der Erarbeitung auch die Opposition miteinzubeziehen, fügte Röttgen hinzu. "Die Koalitionsfraktionen werden das Gesetzgebungsverfahren noch in der Sommerpause in Angriff nehmen."

Mit dem Vertrag von Lissabon soll die EU umfassend reformiert werden. Vorgesehen ist etwa, in Zukunft öfter mehrheitlich und ohne Blockaderecht eines Landes abzustimmen. Außerdem soll die Rolle des EU-Parlamentes gestärkt werden.

Die Beschwerdeführer, darunter der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, die Linksfraktion im Bundestag und mehrere Professoren, wollten mit ihren Klagen die Ratifizierung verhindern. Sie sehen unter anderem die Macht des Bundestages als unzumutbar beschnitten und beklagen ein Demokratiedefizit in der EU.

Bislang haben 24 der 27 EU-Mitglieder den Vertrag rechtsverbindlich ratifiziert. Es fehlen noch die Urkunden von Deutschland, Irland, Tschechien und Polen. Die Iren stimmen im Herbst in einem Referendum erneut über die Reform ab. Bei einer Zustimmung wollen die Staatsoberhäupter von Tschechien und Polen den Weg für den Vertrag frei machen. Die dortigen Parlamente haben ihn bereits gebilligt. In Deutschland wartete Bundespräsident Köhler auf die jetzt vorgelegte Entscheidung aus Karlsruhe.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht trotz des Urteils die Ratifizierung des EU-Vertrags von Lissabon nicht gefährdet. Sie sei sehr froh, dass sich die Fraktionen darauf verständigt hätten, das nach dem Urteil notwendige neue Begleitgesetz noch bis zum September zu verabschieden, sagte Merkel am Dienstag in Berlin zu dem Karlsruher Urteil. "Ich hoffe, dass dann die Ratifizierungsurkunde hinterlegt werden kann. Es ist ein guter Tag für den Lissaboner Vertrag."

DPA/AP/Reuters
 
 
KOMMENTARE (10 von 21)
 
pitiplatsch (03.07.2009, 06:37 Uhr)
Seltsam der Stern
sagt das dieser Vertrag verfassungsgemäß sei aber er nicht ratifiziert werden darf ! Ist der Stern schlauer wie die Richter ?? Dieser Vertrag ist das Papier nicht wert auf dem er steht, so siehts aus, oder warum muß er neu geschrieben werden lieber Stern ???
ganzbaf (30.06.2009, 18:43 Uhr)
CDU-SPD: Viel verschlafen

http://www.faz.net/s/RubF3CE08B362D244869BE7984590CB6AC1/Doc~EA0577D47719642BA9984AA9518AAFCA9~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_googlenews
XFire (30.06.2009, 17:02 Uhr)
@Sternchen2020
Sie können es gerne noch weiter Wiederholen, richtig wird es davon nicht. Einzig bei der Neugliederung des Bundesgebitets gibt es solch eine Möglichekteit. Ansonsten ist eine Vloksabstimmung wie gesagt nicht möglich, da auf Bundesebene einzig der Bundestag und Bundesrat Gesetzgeber ist, nicht aber das Volk ansich. Das bestimmt nur in Wahlen, wer im Bundestag und Bundesrat zu sitzen hat und steuert somit indirekt was es möchte. Und der Reformvertrag ansich ist trotzdem Verfassungsgemäß.
Ach und Übrigens wenn der Reformvertrag denn mal gilt, sind direkte Volksentscheide auch in Deutschland auf höchster Ebene möglich. nur mal so am Rande.
Caroline-NL (30.06.2009, 15:44 Uhr)
Richter im Dienste der großen Koalition
Die Verfassungsrichter haben alle entweder ein SPD oder ein CDU/CSU Parteibuch. Ich habe deshalb gar kein anderes Urteil erwartet.
Sternchen2020 (30.06.2009, 14:39 Uhr)
@XFire: Nonsens!
Leider Nonsens, was Sie ausführen. das Grundgesetz hat überhaupt nichts gegen Plebiszite auch auf Bundesebene, vielmehr schmetterten erst kürzlich CDU und SPD solche Möglichkeiten ab.
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Wenn es darum geht, dass sozusagen eine zusätzliche Verfassung 8EU-Verfassung) geschaffen wird, kann man das Volk nicht ungefragt lassen. Allein Wahlergebnisse reichen zu so weitreichenden Schritten nicht aus.
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Die Angst vieler Parlamentarier, dadurch stärker vom Volk kontrolliert zu werden, mag verständlich sein. Der Ruf danach ist jedoch völlig berechtigt.
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Generell ist das heutige Urteil der Verfassungsrechtler eine Ohrfeige für Parlamentarier. Sie hätten die die Einwände selbst erkennen können/müssen.
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Insofern können wir froh sein, ein kompetentes Verfassungsgericht zu haben. Dies wird ohnehin immer öfter zu Hilfe gerufen und manchmal in Bereichen, von denen man mit Fug und Recht verlangen kann, dass Parlamentarier das allein korrekt bewerkstelligen.
Latze (30.06.2009, 14:28 Uhr)
Hallo Amos,
Sie haben bei Ihrem letzten Artikel das Wort Abgesehen aber auch komisch geschrieben. Ruhig Blut. Lassen Sie sich Zeit und lesen Sie Ihre Texte lieber zweimal. So vermeidet man Blamage.
ganzbaf (30.06.2009, 14:23 Uhr)
Vertrag von Lissabon war nicht verfassungsgemäß

Dank der Kläger gibt es jetzt Nachbesserungen, auch wenn deren Umfang noch unzureichend scheint.
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CDU-SeeheimPD hätte natürlich blind abgenickt.
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Prinzipiell ist die EU aber noch viel zu undemokratisch und wirtschaftshörig. Zum Glück steht es aber jedem EU-Land jederzeit frei, aus diesem heren Club auszutreten ;-)
Astsaft (30.06.2009, 13:34 Uhr)
Grundgesetz abgeschafft?
Kann es sein, dass das Grundgesetz sozusagen mit dem Vertrag "abgeschafft" wird? Klar, es ist noch gültig aber wenn die EU etwas beschließt, muss D das umsetzen, egal wie doll es gegen das GG spricht. Oder hab ich das jetzt falsch verstanden?
Amos (30.06.2009, 13:31 Uhr)
@DasBertl
Sehen Sie, so zeigen sich Generationenunterschiede: für mich bleibt auch nach noch so vielen Rechtschreibreformen das "daß" weiterhin "daß"! Abegesehen davon: ob mit "ß" oder "ss", wer kennt heute noch den Gebrauch und Einsatz des Wortes? Grammatik scheint auch nicht allen "Usern" präsent zu sein ...
Sphinxi (30.06.2009, 13:27 Uhr)
@Amos
Du hast vollkommen recht. Es ist wirklich erschreckend was man hier manchmal, besser: öfter, zu lesen bekommt. Es sieht immer danach aus wie hektisch eingetippt. Entschleunigen, Leute, entschleunigen!
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