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5. Februar 2007, 10:34 Uhr

Per Gesetz zum gläsernen PC?

Ermittler dürfen einem Urteil des BGH nicht heimlich im Computer eines Beschuldigten Dateien durchsuchen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will nun der Polizei per Gesetz Hackermethoden erlauben. Datenschützer, Journalisten und Opposition sind dagegen.

Der BGH hat entschieden, dass keine Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen besteht© Uli Deck/DPA

Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wird, sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Vorgehensweise. Für die heimliche Online-Durchsuchung fehle die "erforderliche Ermächtigungsgrundlage", entschied der 3. Strafsenat. Nach dem BGH-Beschluss muss der Gesetzgeber solche Durchsuchungen auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof StB 18/06).

Staatliche Hackermethoden

Hintergrund ist, dass der Staat durch so genannte trojanische Pferde die gesamte Festplatte eines Computers heimlich durchsuchen kann. Das Mittel wurde in der Vergangenheit bereits gegen Beschuldigte eingesetzt, etwa um die Mails mutmaßlicher Mitglieder einer kriminellen Bande zu lesen. Die Durchforstung konnte nur stattfinden, solange der Computer des Beschuldigten eingeschaltet war. Die Maßnahme musste durch einen Richter angeordnet werden.

Ein Ermittlungsrichter des BGH hatte eine solche Anordnung Ende vergangenen Jahres nun erstmals mit der Begründung abgelehnt, dass es für die heimliche Computerüberwachung keine gesetzliche Grundlage gebe. Eine Online-Razzia sei keine übliche Maßnahme wie etwa die Durchsuchung einer Wohnung, bei der der Beschuldigte oder mindestens ein Zeuge anwesend sein müsse, die Maßnahme daher also nicht heimlich erfolge. Nach der Entscheidung des Ermittlungsrichters kann die Online-Durchsuchung auch nicht mit einer Telefonüberwachung verglichen werden, da laut Bundesverfassungsgericht bereits abgespeicherte Daten nicht mehr Teil der Telekommunikation sind. Da es folglich kein Gesetz für heimliche Online-Durchsuchungen gebe, diese aber einen tiefen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht darstellten, könnten sie gegenwärtig nicht genehmigt werden.

Die oberste Anklagebehörde begrüßte am Montag dennoch die jetzige BGH-Entscheidung, weil damit "Klarheit über die Reichweite des geltenden Strafprozessrechts in dem für die Ermittlungen so wichtigen Bereich der Online-Beweisgewinnung geschaffen" werde. Die Ankläger betonten zugleich die Notwendigkeit für die Ermittler, mit dem technischen Fortschritt mitzuhalten. Vor allem das Internet werde bei terroristischen Strafaten zunehmend genutzt.

Schäuble und Polizei fordern Anpassung

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält eine verdeckte Online-Durchsuchung von Computern im Rahmen von Ermittlungen für unerlässlich. Schäuble reagierte auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, wonach dafür die Rechtsgrundlage fehle. Durch eine "zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung" müsse eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden, forderte der CDU-Politiker. "Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen zu können", erklärte Schäubles Ministerium. Mit verdecktem Zugriff auf Computer-Festplatten könnten regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden, hieß es. Dafür müsse die entsprechende rechtliche Grundlage geschaffen werden.

Die SPD hat das Urteil "außerordentlich bedeutsam" genannt und eine rechtliche Grundlage dafür verlangt. Gleichzeitig warnte der innenpolitische Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, vor Schnellschüssen, da es um einen sehr schwerwiegenden Grundrechtseingriff gehe. "Die Online- Durchsuchung ist weder eine Hausdurchsuchung noch eine Abhörmaßnahme, sondern etwas drittes, für das wir keine klare Rechtsgrundlage haben", sagte Wiefelspütz der dpa. Bei schwerwiegenden Straftaten sei eine Online-Durchsuchung "dringend erforderlich". Unerlässlich sei ein Richtervorbehalt. Es müsse aber geschützte private Zonen geben, in die nicht eingegriffen werden dürfe.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, unterstrich die "Notwendigkeit, bei schweren Verbrechen wie zum Beispiel Kinderpornografie oder terroristischen Vorbereitungshandlungen Festplatten von Tatverdächtigen online durchsuchen zu können". Mehr und mehr Kriminalität werde im Internet geplant, verabredet, vorbereitet oder begangen. Ermittlungen müssten daher auch im virtuellen Wohn- oder Arbeitsraum möglich sein. Freiberg forderte den Gesetzgeber auf, schnellstmöglich für eine klare Rechtsgrundlage für die Polizei zu sorgen.

"Glücksfall für die Bürgerrechte"

Die Linksfraktion begrüßte das Urteil des BGH als "Glücksfall für die Bürgerrechte und für jeden, der einen internetfähigen Computer nutzt". Ihr Innenpolitik-Experte Jan Korte forderte Schäuble auf, diese juristische Schlappe zum Anlass für eine Kehrtwende in seiner Politik zu vollziehen. Auch die FDP begrüßte es, dass die Grundrechte der Bürger mit dem Urteil gestärkt und den Ermittlungsbehörden klare Grenzen aufgezeigt werden. Der parlamentarische Geschäftsführer Jörg van Essen wies darauf hin, dass eine heimliche Online-Überwachung mit einer öffentlichen Hausdurchsuchung nicht vergleichbar sei: "Der Grundrechtseingriff ist bei der Online-Überwachung ungleich größer." Deshalb dürfe sie nicht zu einer polizeilichen Standardmaßnahme werden, sondern nur dann zur Anwendung kommen, wenn alle anderen Ermittlungsmethoden erfolglos geblieben seien.

Warnung vor dem "gläsernen Bürger"

Bundesrechtsanwaltskammer, Anwaltverein und Datenschützer warnten die Politik davor, eine heimliche Ausspähung zu legitimieren. Die Online-Durchsuchung sei ein gravierender Eingriff in Freiheitsrechte und das informationelle Selbstbestimmungsrecht, warnte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Online- Durchsuchungen beschädigen aus seiner Sicht "das Vertrauen in die Sicherheit des Internets".

In der High-Tech-Branche stieß das Urteil auf breite Zustimmung: "Verdeckte staatliche Zugriffe würden das Vertrauen von PC-Nutzern in den Schutz ihrer Privatsphäre im Internet zerstören", hieß es beim Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) appellierte an das Innenministerium, den Richterspruch zu akzeptieren und keine Gesetzesänderungen anzustreben, "nur um die heimlichen Online- Durchsuchungen doch noch zu ermöglichen". Für die Medien bedeute das Urteil einen ersten Schritt zur Stärkung des Quellenschutzes und damit auch der Pressefreiheit, erklärte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin.

Wie man den Computer ausspioniert Die technischen Möglichkeiten, Computer unbemerkt auszuspionieren, sind schon lange vorhanden. Die Polizei hätte sie gern für ihre Ermittlungsarbeit genutzt. Internet-Kriminelle tun das bereits in wachsendem Maße.

In der "klassischen Variante" wird dem Empfänger eine E-Mail mit einem für ihn vermeintlich interessanten Dateianhang geschickt, in dem aber ein so genannter Trojaner versteckt ist. Wenn der Empfänger den Anhang öffnet, wird heimlich ein Programm installiert, das den Computer anschließend ausspioniert. Hat der Schädling seinen Dienst verrichtet, sendet er die geraubten Daten über das Internet an seinen Urheber zurück. Raffinierte Schädlinge zerstören sich nach getaner Arbeit zudem selbst.

Da viele Computernutzer inzwischen wissen, dass sich in E-Mail- Anhängen unbekannter Absender böswillige Schädlinge verbergen können, haben auch die Online-Spione ihre Angriffsstrategie verfeinert. Als zweites Einfallstor haben sich in jüngster Zeit so genannte "Drive- by-Downloads" etabliert, wie die Computer-Zeitschrift "c't" unlängst beschrieben hat. Dabei werden Sicherheitslücken in der Browser- Software oder in Betriebssystemen ausgenutzt. Spionagesoftware, Trojaner oder andere Schädlinge werden auf Webseiten hinterlegt. Werden diese Seiten besucht, gelangt die schädliche Software vom Nutzer unbemerkt über die Sicherheitslücke auf den heimischen Computer.

Für den Schutz vor Internet-Kriminellen empfehlen Experten dreierlei: eine stets aktuelle Anti-Viren-Software, ein persönliches Firewall-Programm und nicht zuletzt ein gesundes Misstrauen gegenüber zweifelhaften Webseiten und E-Mails von unbekannten Absendern.

DPA/AP/Reuters
 
 
KOMMENTARE (10 von 11)
 
tweans (05.02.2007, 20:42 Uhr)
Trägheit
Es ist an der Zeit, gegen solche Vorhaben massenhaft zu demonstrieren, aber leider scheitert das an der Trägheit der Deutschen.
Solange aus der Flimmerkiste sinnfreie Sendungen in die Wohnzimmer schwappen und die Hirne betäuben, ist das Volk zufrieden. Wen kümmert schon der kommende Überwachungsstaat. Wer nichts zu verbergen hat muss doch keine Angst haben...
Erschreckend !
Tweans
Der-Don (05.02.2007, 20:30 Uhr)
Bananenrepublik
Es ist mal wieder mehr als typisch: Die aktuelle Rechtslage verbietet es die Ideen dieses geistesgestörten Herrn Schäuble umzusetzen und dann sollen mal eben wieder schnell die nötigen Gesetze geändert werden.
Hier geht es in keinster Weise um Terrorverhütung sondern eher um den gläsernen Mitbürger, der jederzeit unter Kontrolle sein muss.
Big-Brother is watching you!!!!
Wer schützt die Bevölkerung vor diesen Politikern???
Die wahren Terroristen sitzen in Berlin
Nostradamus (05.02.2007, 19:00 Uhr)
Politiker sind Idioten und deswegen
schaffen sie noch idiotischere Gesetze.
Flughafenkontrollen, die man leicht unterwandern kann und wie wollen die Herren von der Polizei denn hacken?
Die sind sowieso notorisch unterbesetzt und das know how fehlt auch......das werden BEAMTE nie lernen, was man braucht um ein Hacker zu werden.
Mache jedes Netz und jede Kommunikation so sicher, dass sie niemand abhören kann: Ab 1E6 EURO (nur für den Arbeitsaufwand)!
Jedenfalls mehr als Hühnerdiebe wird man so nicht fassen!
traldors (05.02.2007, 18:13 Uhr)
Kaum zu glauben (...)
das solche Politiker im Stile von Dieter Bohlen ihre abstrusen Ideen ungefragt der Öffentlichkeit angedeihen lassen.
Sicher ist eines, der Rechtsstaat liegt Herrn Schäuble nicht am Herzen, und Gott bewahre uns vor Zeiten wie vor siebzig Jahren.
Dann würden solche Gestalten zur Höchstform auflaufen...das wünscht sich keiner.
S-achte (05.02.2007, 17:44 Uhr)
Einen Vorteil hat das Schwobegschwätz:
Wenn das so weitergeht, erleichtert mir das die Entscheidung, doch nach China zu gehen, in dem Fall dann der hiesigen Menschenrechtssituation wegen;-)
Grüßle
Roland
Sunwalker (05.02.2007, 15:53 Uhr)
Schäuble untragbar
Ich fasse es nicht, dass die Regierung zusehen kann, wie einer Ihrer Minister Grundrechte mit den Füßen tritt. Dieser Mann sollte doch wohl logischerweise den Hut nehmen, wenn er sich offenbar nicht mit dem Rechtstaat identifizieren kann. Ich möchte zumindest keinen Überwachungsstaat wie in der DDR.
Er sagt zwar, er wolle die Bevölkerung vor Terroristen schützen, aber ich frage mich wer schützt die Bevölkerung vor solchen Politikern...?!
preilboxer (05.02.2007, 15:27 Uhr)
Schäuble topt Milke und Honecker...
Dieser Innenminister ist für diesen Staat unerträglich geworden. Dieser Mann handelt weder im christlichen noch im demokratischen Sinne für dieses Land. Erst seine dumpfen Vorderungen nach dem Abschuß von Passagierflugzeugen und jetzt das Verlangen nach PC-Spionage ist nicht nur dreist, sondern topt noch die ehemaligen DDR Größen Milke und Honecker.
JosefG (05.02.2007, 14:28 Uhr)
Schäuble muss weg!
Selbst in den USA dürfen Beweismittel aus einem Einbruch, und um nichts anderes handelt es sich ja bei dem 'Bundestrojaner', nicht vor Gericht verwendet werden.
Wer sowas legalisiert der kann auch auf eine Geheime Staatspolizei nicht verzichten.
Dieser Minister ist krank im Kopf und hat so einem Amt nichts zu suchen.
bR4iNST0RM (05.02.2007, 13:44 Uhr)
Stasi lässt grüssen!
Ich fühle mich immer weiter in die ehemalige DDR bzw. aktuelle USA versetzt! Bespitzeln, aushorchen und vielleicht sogar bald Folter der mutmaßlichen Verdächtigen ist genau das, was Menschenrechtler, Datenschützer und normal denkende Menschen bis Dato versucht haben zu verhindern! Es ist das aller Letzte, was selbst hier zu Lande verbrochen wird! Es wird im großen Maßstab spioniert und ausgehorcht. Ich dachte, nur die GEZ ist so frech und nutzt Stasimethoden um die „bösen Schwarzseher“ zu fassen aber weit gefehlt! Die Merkel hat wohl gewisse Posten an mutmaßliche Ex-Stasis vergeben, wie z.B. die „Interne Sicherheit“. Liebe GEZ, liebe Politiker: ich sehe schwarz! Und das ganz ohne in den Verdacht zu geraten, das Fernsehen gemeint zu haben! Irgendwie auch beruhigend.
F.Friedel (05.02.2007, 13:40 Uhr)
Per Trojaner?!?
Keine Ahnung, was sich Hr. Schäuble dabei gedacht hat. Selbst ein "normaler" PC-User weiß inzwischen, wie man sich vor solchen Trojanern schützen kann. Ein Terrorist würde z.B. nie ständig online sein, sondern nur kurz online gehen, um seine Mails zu empfangen (dauert max. 5-10 Sek) und anschließend sofort die Verbindung kappen. Innerhalb diesen Zeitraums muss erstmal die IP festgestellt und der Trojaner eingeschleust werden. An für sich ein Ding der Unmöglichkeit.
Und Mails auf gut Glück von allen Providern zu durchforsten dürfte (hoffentlich) nicht durchzusetzen sein. Zumindest in Deutschland.
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