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28. Juli 2009, 20:51 Uhr

Alkoholexzesse - Polizei muss zuschauen

Herber Rückschlag im Kampf gegen öffentliche Alkohol- und Gewaltexzesse: Das Verbot, in der Freiburger Altstadt auf der Straße Alkohol zu trinken, ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs rechtswidrig. Städte in ganz Deutschland bangen jetzt um ihre Erfolge im Kampf gegen das Trinken, Pöbeln und Pinkeln.

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Anstoßen wieder erlaubt: Der Griff zur Bierflasche darf nach Ansicht der baden-württembergischen Justiz auf öffentlichen Plätzen nicht pauschal verboten werden© Rolf Haid/DPA

Am kommenden Wochenende ist es in vielen deutschen Innenstädten wieder soweit: Junge Leute treffen sich auf öffentlichen Plätzen und trinken mitgebrachten Alkohol. Viele werden sich wie immer friedlich verhalten, manche werden aber auch wieder Passanten anpöbeln, gegen Hauswände urinieren, Flaschen werfen und andere "alkoholbedingte Straftaten" begehen, wie es im Polizeideutsch heißt. Freiburg im Breisgau schien mit dem seit eineinhalb Jahren geltenden Alkoholverbot auf öffentlichen Flächen in seinem sogenannten Bermudadreieck in der Altstadt eine Lösung des Problems gefunden zu haben. Nun sind die entsprechenden Verordnungen der südbadischen Stadt für die Wochenendabende und -nächte vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für unwirksam erklärt worden, und viele Städte, die mit dem Freiburger Modell geliebäugelt hatten, wissen erst mal nicht, was sie tun sollen.

Der Düsseldorfer Polizeipräsident Herbert Schenkelberg bezog das Urteil in einer ersten Reaktion am Dienstag sogleich auf die eigene Stadt: "Die Entscheidung bedeutet aber auch, dass wir in Düsseldorf in absehbarer Zeit auf dieses Instrumentarium nicht zurückgreifen können. Ich bedaure dies, weil ein örtlich und zeitlich befristetes Alkoholkonsumverbot - was Freiburg auch gezeigt hat - eine geeignete Möglichkeit gewesen wäre, die Arbeit der Polizei erheblich zu unterstützen und die Gefahrensituationen weiter zu minimieren."

Die Mannheimer Verwaltungsrichter erklärten die entsprechenden Verordnungen am Dienstag für unwirksam. Zugleich verwiesen sie auf den Gesetzgeber, wenn vorbeugend Alkoholmissbrauch in städtischen Brennpunkten entgegengewirkt werden solle. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und die Stadt Freiburg appellierten an Bund und Länder, die Anregung der Richter aufzunehmen und die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Städte Alkoholverbotszonen individuell einrichten können. Drei von zehn Gewaltdelikten würden unter Alkoholeinfluss begangen, erklärte der Städtebund.

Verbote in Städten mit Erfolg

Tatsächlich haben zahlreiche Kommunen in ganz Deutschland in den vergangenen Jahren versucht, das wachsende Problem von Alkohol- und Gewaltexzessen mit Verboten in den Griff zu bekommen, und dabei nach eigener Einschätzung gute Erfolge erzielt. In Magdeburg beispielsweise hat sich das seit 1. Februar 2008 in der Gegend des innerstädtischen Hasselbachplatzes geltende abendliche und nächtliche Alkoholverbot nach Einschätzung von sachsen-anhaltinischem Innenministerium, Polizei und Stadtverwaltung bewährt. So ging die Zahl der Raubdelikte und Körperverletzungen in der Gegend von 92 auf 59 zurück. Wegen ebenfalls positiver Erfahrungen im hessischen Wiesbaden wird das bereits seit 2008 für den zentral gelegenen Platz der deutschen Einheit geltende Alkoholverbot nun bis zum nächsten Jahr verlängert, wie Stadtsprecher Siggi Schneider sagte.

Ähnliches ist auch aus dem sächsischen Marienburg zu vernehmen: "Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht. Das Problem ist jetzt praktisch weg", sagte André Heinrich, Ordnungsbürgermeister der Erzgebirgsstadt. Seit Mitte 2008 ist Alkohol auf dem Marienburger Marktplatz stundenweise tabu. In der Vergangenheit hätten immer wieder Personen nach Alkoholgenuss Straftaten wie Sachbeschädigungen, Nötigungen und Körperverletzungen begangen.

Selbst in Berlin hat der dafür zuständige Bezirk Mitte seit Januar auf dem Alexanderplatz ein eingeschränktes Alkoholverbot eingeführt. Jugendliche hatten dort häufig regelrechte Saufgelage veranstaltet. In Nürnberg ist es sogar im gesamten Stadtgebiet untersagt, außerhalb ausgewiesener Schankbereiche Alkohol zu konsumieren. In München darf man in der Fußgängerzone und in Grünanlagen außerhalb von Gaststätten strenggenommen nur im Gehen und Stehen Alkohol trinken, nicht aber im Sitzen. In den beiden größten bayerischen Städten liegt die Anwendung der Vorgaben allerdings im Ermessen der Polizeibeamten. In Bremen ist es bereits seit einigen Jahren untersagt, sich dauerhaft auf Parkbänken niederzulassen, um Alkohol zu trinken.

Die jetzt vor Gericht unterlegene Stadt Freiburg kann nun auch nur noch auf das Land hoffen. Der Freiburger Oberbürgermeister Dieter Salomon kündigte an, sich bald mit Landesinnenminister Heribert Rech besprechen zu wollen. Doch die Landesregierung plant nach Angaben des Innenministeriums derzeit keine Gesetzesänderungen. Ministeriumssprecherin Alice Siemering verwies lediglich auf das bereits vom Kabinett verabschiedete nächtliche Alkoholverkaufsverbot.

AP
 
 
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