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12. Februar 2008, 17:16 Uhr

Scientology weiter unter Beobachtung

Der Verfassungsschutz darf die Scientology-Organisation weiter beobachten. Das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen erklärte zur Begründung, es lägen Anhaltspunkte vor, dass die Organisation nach wie vor Ziele verfolge, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet seien.

Anhänger der Scientology protestieren vor dem Gericht in Münster© Friso Gentsch/dpa

Der Verfassungsschutz darf Scientology weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen. Das hat das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden. Die Organisation, die sich selbst als Kirche bezeichnet, scheiterte damit auch in zweiter Instanz beim Versuch, die bereits seit 1997 andauernde Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (Köln) verbieten zu lassen. Das OVG ließ die Revision nicht zu. Dagegen können die Kläger eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen (Az: 5 A 130/05).

Scientology will vor das Bundesverwaltungsgericht

In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende Richter des 5. OVG-Senats, Michael Bertrams, aus, Scientology und die Mitglieder verfolgten nach wie vor Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien. Die Organisation strebe eine Gesellschaftsordnung an, mit der "zentrale Verfassungswerte wie die Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt" werden sollen, sagte Bertrams. Dies ergebe sich aus teilweise nicht zugänglichen Schriften, aber auch aus den Aktivitäten von Scientology.

Die Vorstandssprecherin der "Scientology Kirche Deutschland e.V." (München), Sabine Weber, kündigte nach der Entscheidung den Gang zum Bundesverwaltungsgericht an. "Es war eine falsche Entscheidung, aber das Urteil kam nicht ganz unerwartet." Die Richter hätten sich an einzelnen Zitaten von Scientology orientiert, nicht aber an der "gelebten Wirklichkeit". "Wir stehen auf der Seite des Grundgesetztes", betonte Weber, die zugleich Präsidentin der "Scientology Kirche Berlin e.V." ist. Beide Vereine waren mit ihrer Klage für ein Beobachtungsverbot bereits in erster Instanz im Jahr 2004 vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert.

Im Laufe der mehrstündigen mündlichen Verhandlung hatten die Verteidiger von Scientology mehrfach auf einen Wandel innerhalb der Organisation abgehoben und in diesem Zusammenhang ältere demokratiekritische Äußerungen von Scientology-Gründer Ron Hubbard (1911-1986) als "Altlasten" bezeichnet. Diese würden heute so nicht mehr vermittelt.

Dies sah der 5. Senat anders: Es gebe auch aktuelle Hinweise über Aktivitäten von Scientology, eigene Prinzipien mehr und mehr in Deutschland zu verbreiten. Daher bestehe auch künftig der "begründete Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen", die eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln rechtfertige.

Scientology wird in Deutschland nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt. Sekten-Experten werfen der Organisation vor, ihre Anhänger psychisch und finanziell abhängig zu machen. Im vorigen Dezember hatten Innenminister von Bund und Ländern einen möglicherweise noch weitergehenden Beschluss gefasst, die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens zu prüfen.

DPA/AP/mta
 
 
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