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9. Dezember 2008, 10:12 Uhr

Lebenslange Haft für Kofferbomber

Der Libanese Youssef al H. muss lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht Düsseldorf hat gegen den "Kofferbomber von Köln" wegen des versuchten vielfachen Mordes die Höchststrafe verhängt. Al H. und ein bereits im Libanon verurteilter Komplize hatten versucht, Bomben in zwei Regionalzügen zu zünden. Der Verteidiger von al H. will in Revision gehen.

Kofferbomber, Libanese, Gerichtsurteil, Terroranschläge

Stinkefinger in die Kamera: Kofferbomber Youssef al H. kurz vor der Urteilsverkündung© Henning Kaiser/DDP

Rund zweieinhalb Jahre nach den versuchten Kofferbomben-Anschlägen auf zwei Regionalzüge hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den 24-jährigen Libanesen Youssef al H. zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter sprachen den Angeklagten am Dienstag des versuchten vielfachen Mordes im Zusammenhang mit der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion schuldig.

Der Angeklagte nahm das Urteil äußerlich unbewegt hin, nachdem er vor der Verkündung mit einer obszönen Geste auf den großen Medienandrang reagiert hatte. Seine Verteidigung hatte bereits vor dem Urteilsspruch angekündigt, Revision vor dem Bundesgerichtshof einlegen zu wollen.

Mit dem Urteil entsprachen die Richter dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Al H. und der wegen desselben Deliktes bereits vor einem Jahr im Libanon zu zwölf Jahren Haft verurteilte Jihad H. hatten im Juli 2006 auf dem Kölner Hauptbahnhof zwei Kofferbomben in Regionalzügen nach Hamm und Koblenz deponiert, die aber nicht explodierten.

"Dass es nicht zu einem verheerenden Blutbad mit einer Vielzahl von Toten gekommen ist, ist nur dem Umstand zu verdanken, dass der Angeklagte und sein Mittäter Jihad H. einem Irrtum beim Bau der Sprengsätze unterlegen sind", sagte der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling in seiner Urteilsbegründung. Zwar lösten die Zünder damals aus, die Bomben detonierten aber nicht, weil in den Gasflaschen kein explosionsfähiges Gemisch war. Wären die Bomben explodiert, wäre Deutschland nach Auffassung des Gerichts von einem Anschlag erschüttert worden, der die Erinnerung an die Attentate von London und Madrid wach gerufen hätte.

Höchststrafe die gerechte Antwort des Gesetzes

Deutschland habe einem islamistischen Anschlag nie näher gestanden als im vorliegenden Fall, sagte Breidling. "Wer die heimtückische Tötung einer Vielzahl von Menschen aus Hass und Feindseligkeit und zudem mit gemeingefährlichen Mitteln plant und aus seiner Sicht alles für den Erfolg der Tat getan hat, der hat solche Schuld auf sich geladen, dass nur die Höchststrafe die gerechte Antwort des Gesetzes sein kann", erklärte der Richter.

Al H. war zwar geständig, bestritt in dem 60 Verhandlungstage dauernden Prozess jedoch jede Mordabsicht. Der Angeklagte betonte immer wieder, es habe sich bei den Bomben lediglich um Attrappen gehandelt. Deponiert worden seien die Sprengsätze nur, um gegen die in zahlreichen europäischen Medien veröffentlichten Karikaturen des Propheten Mohammed zu protestieren.

joe/AP/Reuters/DPA
 
 
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