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3. März 2009, 12:00 Uhr

Karlsruhe zieht den Stecker

Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Das haben die Karlsruher Richter entschieden. Wiederholt werden muss die Wahl aber nicht. Wahlcomputer sind laut Gericht nicht generell vom Tisch, doch im Herbst wird wohl nur mit Papier und Kugelschreiber abgestimmt.

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Fehlerhafte Geräte: Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war nach Ansicht der Karlsruher Richter verfassungswidrig© Uwe Anspach/DPA

Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz der seit zehn Jahren in Deutschland verwendeten Wahlcomputer gestoppt. Die rund 1800 Geräte, an denen bei der Bundestagswahl 2005 rund zwei Millionen Bürger ihre Stimmen abgegeben haben, widersprechen dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, heißt es in einem Urteil vom Dienstag. Der Bürger müsse ohne Computerkenntnisse die wesentlichen Schritte seiner Wahlhandlung überprüfen können, entschied das Karlsruher Gericht. Weil jedoch keine Hinweise auf Fehler vorlägen, bleibe die Wahl gültig. Bei den Wahlen im laufenden Jahr wird aller Voraussicht nach wieder mit Papier und Kugelschreiber gewählt.

Zwar hat der Zweite Senat den Gebrauch von Wahlcomputern nicht vollständig ausgeschlossen. Die Vorschrift des Bundeswahlgesetzes, die "Wahlgeräte" zulässt, bleibt in Kraft. Die darauf beruhende Verordnung wurde jedoch gekippt, weil die in Deutschland üblichen Geräte der niederländischen Firma Nedap dem Wähler keine zuverlässige Kontrolle seiner Stimmabgabe ermöglichten: Die Stimmen würden ausschließlich elektronisch erfasst und gespeichert. Programmierfehler oder zielgerichtete Manipulationen seien deshalb nur schwer erkennbar, urteilte das Gericht. Nedap-Computer wurden in Deutschland erstmals bei der Europawahl 1999 und zuletzt im September 2008 bei der Kommunalwahl in Brandenburg eingesetzt.

Die Bundestagswahl am 27. September wird voraussichtlich ganz ohne den Einsatz von Wahlgeräten vonstatten gehen. Das erklärte ein Vertreter des Bundesinnenministeriums unmittelbar nach der Entscheidung der Karlsruher Richter. Ministerialdirigent Hans-Heinrich von Knobloch kündigte an, die Bundesregierung werde nunmehr eine neue Wahlverordnung zu diesem Thema erarbeiten. Dass bereits bei der nächsten Bundestagswahl wieder Computer zur Stimmabgabe eingesetzt werden könnten, halte er aber für unwahrscheinlich.

Mit dem Urteil gaben die Richter der Verfassungsbeschwerde zweier Wähler recht. Diese hatten Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundestag erhoben und waren nach deren Scheitern vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

Richter erteilen Wahlcomputern keine grundsätzliche Absage

Der verfassungsgemäße Einsatz von Wahlcomputern setze voraus, dass der Wähler die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis nachvollziehen könne, sagte der Vorsitzende Richter des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Dies sei bei den bei der Bundestagswahl 2005 zugelassenen und eingesetzten Geräten nicht der Fall gewesen. Ihre Verwendung sei deshalb verfassungswidrig gewesen.

"Der Tenor der Entscheidung könnte dazu verleiten zu meinen, das Gericht sei technikfeindlich und verkenne die Herausforderungen und Möglichkeiten des digitalen Zeitalters", sagte Vosskuhle. Dies treffe jedoch nicht zu. Der Einsatz von Wahlgeräten sei durchaus möglich. "Auch Internetwahlen hat das Gericht nicht etwa einen endgültigen Riegel vorgeschoben." Voraussetzung sei jedoch, dass dabei der Grundsatz der öffentlichen Wahl gewahrt werde. Ihm messe das Gericht eine zentrale Bedeutung bei der demokratischen Willensbildung zu.

Die Nedap-Geräte tragen die Bezeichnungen ESD 1 und ESD 2. Über ein großes Tastentableau, auf dem die Stimmzettel abgebildet sind, gibt der Wähler seine Stimme per Tastendruck ab, wobei er seine Eingaben über einen kleinen LCD-Bildschirm kontrollieren kann. Gesteuert wird das Gerät über eine Software, die auf zwei fest integrierten Chips gespeichert wird. Ein Speichermodul, das wie eine Kassette in das Gerät eingesteckt wird, dient als elektronische "Wahlurne". Nachdem am Wahlabend das vom Wahlcomputer errechnete Ergebnis ausgedruckt worden ist, versiegelt der Wahlvorstand das Speichermodul. Die Module werden zentral und gesichert aufbewahrt.

Schon zum Auftakt des Verfahrens hatte der Berichterstatter des Bundesverfassungsgerichts, Rudolf Mellinghoff, darauf hingewiesen, dass es im Ausland schon zahlreiche Probleme mit Wahlcomputern gegeben hat. So habe sich in den USA herausgestellt, dass wegen eines schon zehn Jahre in der Software vorhandenen Fehlers in 34 Staaten nachweislich Stimmen unterschlagen wurden.

Dennoch werden Wahlcomputer in verschiedenen Ländern der Erde schon seit Jahren eingesetzt. Vor allem in den USA sind sie trotz der bekanntgewordenen Pannen bei der Stimmenauszählung gang und gäbe. Erste, allerdings noch mechanische Wahlgeräte gab es in den Vereinigten Staaten schon in den 30er Jahren. Insbesondere die Stimmabgabe auf Lochkarten ist dort weit verbreitet und spielte bei den Problemen der Ergebnisermittlung zur Präsidentschaftswahl im Jahr 2000 in Florida eine entscheidende Rolle. In den Niederlanden wurde der Einsatz der Computer auf Empfehlung von Expertenkommissionen ausgesetzt.

DPA/AP/Reuters
 
 
KOMMENTARE (6 von 6)
 
NewWorld (03.03.2009, 17:31 Uhr)
...
Juhu, die Demokratie ist gerettet.
Na gut, zumindest haben wir einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Wahlautomaten sind mir absolut nicht geheuer, vor allem wenn die auch noch Windows als Betriebssystem haben. Ein Kreuz auf einem Stück Papier ist ehrlich und die Zettel lassen sich nachvollziebar auswerten. Da ich früher oft ehrenamtlicher Wahlhelfer war, bin ich mir auch ziemlich sicher, das im klassichen Wahllokal ein Betrug zwar nicht unmöglich ist, aber doch recht schwierig ist.
Nostradamus (03.03.2009, 16:14 Uhr)
Richtig
Ich würde auch die Briefwahl verbieten, da es hier zu Manipulationen kommt.
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So wählen auch Alzheimer und Koma Patienten und das läuft auf den Stationen so ab: Manche Schwestern füllen die Wahlunterlagen nach dem Zufallsprinzip aus und schicken sie ab und andere nach ihrer Präferenz.
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Außerdem würde ich verlangen, dass im Wahlraum auch ein gültiger Personalausweis vorliegen und geprüft werden muß!
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Ich für meinen Teil stelle die Rechtmäßigkeit und Korrektheit der Wahlen seit vielen Jahren vollständig in Frage.
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Wenn die Durchführung der Wahlen nicht mehr für jedermann vertrauenswürdig erscheint, dann kann man auf diese auch verzichten. Automaten lassen Wahlbetrug aber auch Gesinnungsschnüffelei zu und unterhöhlen das Vetrauen in die Demokratie.
Ryan2k (03.03.2009, 13:14 Uhr)
lol....
Eigentlich eine bodenlose Frecheit !! Dann wollen die auch noch die Internetstimmenabgabe einführen ! Das ist jawohl mal unmöglich ! Da wird es immer einen geben der das knacken kann und somit wird das Ergebnis nie stimmen.
Leute die wenigstens versuchen was zu ändern gehen wählen !punkt! Kreuzen machen Papier einwerfen und gut ist das den so schwer und zuviel verlangt ? Notfalls geht auch noch die Briefwahl, wobei nie weiß ob auch wirklich alle ankommen ^^
SirExekutive (03.03.2009, 11:43 Uhr)
schon wieder ein politischer skandal
der garantiert keine personellen konzequenzen nach sich ziehen wird...
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ich meine was ist das schon.... war die wahl im jahre 2005 halt zum teil "verfassungswidrig" (viel richtiger müsste es grundgesetztwidrig heißen, da wir keine verfassung haben).. na und?
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ist jetzt ja schon immerhin 4 jahre her und dieses jahr sind neue wahlen.. da lohnt es sich ja nicht mehr die vorherige wahl zu annulieren bzw. für nichtig zu erklären.
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wie wäre es in zukunft, wenn bei solch wichtigen sachverhalte der justizapperat ein bisschen schneller arbeitet?
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was bringt es dem lande, wenn die regierung bzw. der politapperat in einem 2/4 jahres takt gegen das grundgesetz verstößt, das "verfassunggericht" aber jahre braucht um überhaupt festzustellen das das grundgesetz gebrochen wurde.
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in diesen zwischenzeiten kann man sich mächtig viel dinge zu recht biegen.
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darüber hinaus sollte das verfassungsgericht nicht mehr verfassungsgericht heißen dürfen, sondern nur noch grundgesetzgericht.
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das grundgesetz basiert immer noch auf dem diktat der besatzer nach dem 2. wk.
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eigentlich hatte die bevölkerung schon immer das recht gehabt, sich endlich eine wirkliche verfassung zu geben.
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aber leider kennt kaum einer den unterschied zwischen einer soliden verfassung und einem notdürftigen grundgesetzt
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aber aus ersichtlichen gründen wurde das von der führenden politkaste bis heute verhindert.(die gründung einer soliden verfassung an dem das -ganze- volk mitgearbeit und bei der ausformulierung geholfen hätte-
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und mit der eu-verfassung hoffte man sich unbemerkt aus dieser affaire ziehen zu können. denn mit dieser hätte sich dann das thema automatisch erledigt
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so ist deutschland auch weiterhin ein bloß fakestaat in den händen von schmierigen logen und funktionären
screne (03.03.2009, 11:33 Uhr)
Sehr schön
Sehr schön, dass endlich mal einer dazwischenhaut. So naiv, wie manche Kommunen, Politiker und Beamte mit unserer Demokratie umgesprungen sind, war es höchste Zeit für diesen Paukenschlag.
Schwaebin (03.03.2009, 11:30 Uhr)
Wenigstens...
auf das BVG ist noch Verlass in diesem Lande.
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