27. Dezember 2011, 18:50 Uhr

Zschäpe-Anwalt legt Haftbeschwerde ein

Der Verteidiger von Beate Zschäpe hat Haftbeschwerde beim Bundesgerichtshof erhoben. Es liege kein dringender Tatverdacht wegen Gründung oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor.

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Beate Zschäpe sitzt seit Mitte November in Untersuchungshaft. Ihr Anwalt hat dagegen jetzt Beschwerde eingelegt©

Der Kölner Anwalt Wolfgang Heer hat Beschwerde gegen die Untersuchungshaft seiner Mandantin Beate Zschäpe eingelegt. Zugleich kündigte er an, dass seine Mandantin weiter schweigen werde. "Nach den uns vorliegenden Akten besteht kein dringender Tatverdacht wegen Gründung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung", heißt es in einer am Dienstag veröffentlichen Presseerklärung.

Gleichzeitig kritisierte Heer, dass die Bundesanwaltschaft seinem Büro bislang nur höchst beschränkte Akteneinsicht gewähre. "Akten aus den Mordermittlungen liegen uns überhaupt nicht vor." Vor diesem Hintergrund werde sich Zschäpe weiterhin nicht zu den Vorwürfen äußern.

Die Bundesanwaltschaft bestätigte den Eingang der Beschwerde. Sie werde ihre Stellungnahme dazu abgeben, erklärte ein Sprecher. Zugleich wies er die Vorwürfe des Anwaltes zurück. Den Verteidigern lägen alle Unterlagen vor, die ihnen von Gesetzes wegen zustünden.

Zschäpe sitzt seit dem 13. November in Untersuchungshaft. Ihr wird vorgeworfen, mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) gegründet und mehrere Morde und Banküberfälle geplant und begangen zu haben.

"Kein faires und rechtstaatliches Verfahren"

Für Anwalt Heer gibt es dafür in den Akten keine Anhaltspunkte. Er finde keinen einzigen Beweis, dass Zschäpe am Aufbau einer terroristischen Vereinigung beteiligt gewesen sei. Vielmehr werde seine Mandantin "von mehreren Zeugen als unauffällige, sympathische und höfliche Person bezeichnet, die niemals eine extremistische politische Meinung äußerte". Auch an der Erstellung des menschenverachtenden Bekennervideos sei sie nach den ihm vorliegenden Unterlagen nicht beteiligt gewesen.

Der Anwalt kritisierte erneut den Umgang der Bundesanwaltschaft mit den Verteidigern der mutmaßlichen Terroristen und ihrer Helfer. "Ein faires und rechtsstaatliches Verfahren wird ihr weiterhin nicht zuteil."

Kritik an den Haftbedingungen

Zudem beschwerte sich Heer auch über die Haftbedingungen. Seine Mandantin sitze in einer Einzelzelle, in der Tag und Nacht das Licht brenne. Zur Begründung heiße es, Zschäpe sei suizidgefährdet. "Dafür sehe ich jedoch keine Anzeichen", so der Anwalt. Die Anstaltsleitung war am Dienstag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

kng/DPA
 
 
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