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17. Mai 2007, 10:23 Uhr

Andere Zeiten, andere Strafen

Prügelstrafen, Folter, und Hinrichtungen - all das waren früher übliche Bestrafungen von Kriminellen. Forscher entdecken bei der Untersuchung von Hinrichtungsstätten oft grausige Details dieser früheren Strafpraxis.

Zeitgenössische Bilder zeugen von früheren Methoden der Bestrafung© Three Lions/Getty Images

Verbrechen haben Menschen zu allen Zeiten in ihren Bann gezogen, aber die Gesellschaft war bei der Verfolgung von Betrug, Diebstahl oder Mord auch immer vor ein zentrales Problem gestellt. Wie sollten Täter bestraft werden, wenn sie überführt und gefangen waren? Heute wie in früheren Zeiten steht diese Frage im Zentrum von Forschungsarbeiten. Archäologen tragen dabei eine Menge zur Erhellung früherer strafrechtlicher Praktiken bei, wie die Zeitschrift "Archäologie in Deutschland" (Stuttgart) in ihrer aktuellen Ausgabe detailreich deutlich macht.

So zeugen zeitgenössische Texte und Bilder, aber auch ehemalige Hinrichtungsplätze von früheren Methoden der Bestrafung. Die Zahl dieser Stätten wird in Deutschland auf bis zu tausend geschätzt. Heute finden sich Überreste von Prangern, an die Verurteilte zur öffentlichen Demütigung gekettet wurden, Richtschwerter, eiserne Fesseln und Skelette von Hingerichteten, die man beim Richtplatz verscharrte. Auch über die Art der Hinrichtung geben die Funde Aufschluss.

Ein Schwerthieb genügte nicht immer

Manchmal zeigen die Spuren auch grausige Details: Unter den gefundenen Skeletten, die zeigen, dass ein einziger Schwerthieb nicht immer genügte, ist das der 1861 im schweizerischen Langnau wegen Raubmords hingerichteten 43-jährigen Verena Wyssler. Der erste Hieb lag zu tief, traf den ersten Brustwirbel und blieb darin stecken. Der zweite durchtrennte dann die Halswirbelsäule. Da selbst erfahrene Scharfrichter nicht vor solchen Fehlschlägen gefeit waren, ging man im 19. Jahrhundert vielerorts zur Guillotine als Tötungsinstrument über. 1803 starben der Straßenräuber Johann Bückler, "Schinderhannes" genannt, und seine 18 Bandenmitglieder vor rund 40.000 Schaulustigen auf dem Mainzer Schafott durch einen glatten Fallbeilschnitt.

Dass auch neuere Hinrichtungsmethoden versagen können, zeigte sich 2006 in Jacksonville im US-Bundesstaat Florida, als einem Häftling Gift gespritzt wurde und er erst nach 34 Minuten tot war. Mehrere US- Bundesstaaten gehören zu den weltweit rund 70 Staaten, die noch die Todesstrafe verhängen. In der Bundesrepublik wurde sie 1948, in der DDR 1981 abgeschafft. Die Richtplätze früherer Tage befanden sich selten in direkter Nähe von Siedlungen. Um aber mit den weithin sichtbaren Galgen abschreckende Wirkung zu erzielen und möglichst vielen Menschen die Macht der Gerichtsbarkeit vor Augen zu führen, wurden sie häufig an überregionalen Straßen angelegt.

Schädel auf hölzernen Konstruktionen

Auf dem Hamburger Grasbrook, einer Elbinsel, wurden vom 15. bis zum 18. Jahrhundert mehr als tausend Menschen exekutiert. 1878 wurden hier zwei Schädel gefunden, die anscheinend einmal auf hölzerne Konstruktionen genagelt waren. Man brachte sie bald mit dem Seeräuber Klaus Störtebeker in Verbindung, der hier im Jahr 1400 mit seinen Mannen enthauptet wurde.

Der Historiker Heinrich Fichtenau (1912-2000) hat in seinem Werk "Lebensordnungen des 10. Jahrhunderts" eindrücklich beschrieben, dass es durchaus Unterschiede in der Behandlung gab - heute ein aktuelles, kritisch diskutiertes Thema. So war die Oberschicht im Mittelalter vor Körperstrafen und Hinrichtung im Normalfall sicher. Wohlhabende kamen mit Geldbußen davon. Für dem "kleinen Mann" konnte sich strafmildernd auswirken, dass sein Herr seine Arbeitskraft weiter benötigte und der Delinquent mit einer Prügelstrafe davon kam.

"Ein Markt für sexuellen Verkehr mit Kindern"

Erstaunliches hat der Historiker Peter Schuster von der Universität Bielefeld erforscht. In seiner Studie "Täter, Opfer und Herrschaft im spätmittelalterlichen Konstanz" zeigte er, dass "ein Markt für den sexuellen Verkehr mit Kindern existierte". Allerdings war der Umgang damit damals ein anderer: In Straßburg stand auf Geschlechtsverkehr mit einem körperlich noch unreifen Mädchen die Prügelstrafe und die Ausweisung aus der Stadt - für das Kind.

Rudolf Grimm/DPA