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Gnade vor Recht: Der saudische König Abdullah hat der Journalisten Rosanna al Jami eine Strafe von 60 Peitschenhieben erlassen. Die drakonische Züchtigung war verhängt worden, weil die Frau an der Produktion einer Sex-Show im TV beteiligt war.
Weil die saudi-arabische Journalistin Rosanna al Jami im libanesischen Fernsehen mit einem Gast über Sex geplaudert hat, soll sie in ihrem Heimatland drakonisch bestraft werden. 60 Peitschenhiebe drohen der 22-Jährigen, ihr Gesprächspartner wurde sogar zu 1000 Hieben verurteilt.
Sie empfing ein uneheliches Kind - das war ihr Todesurteil: Eine schwangere Frau wurde von den Taliban ausgepeitscht und anschließend erschossen. Der Mann, der ihr Liebhaber gewesen sein soll, kam ohne Strafe davon.
Wer die Ehre einer Frau beschmutzt, muss in Saudi-Arabien mit harten Strafen rechnen. Jetzt wurde ein Mann zu 13 Jahren Haft und 1160 Peitschenhieben verurteilt, weil er das Foto einer Frau herumzeigte. Er muss die Qualen jedoch nicht auf einmal erleiden, sondern bekommt die Hiebe in Raten.
Weil er Musik über Tabuthemen machte, wurde ein junger Musiker aus Saudi-Arabien zu 350 Peitschenhieben und einer Gefängnisstrafe verurteilt. Seine Texte seien "voller Schimpfwörter und diskriminierender Begriffe", so die Begründung der Richter
Der "schwäbische Pfundskerl", der "fleißige Pferdewirt", der "fröhliche Friese" - bei RTL bekommt jeder Topf einen Deckel, nur: Nicht immer passt er. In der sechsten Folge der Bauern-Soap zog ein Kandidat nun die Notbremse. Seine Auserwählte war ihm einfach zu grob.
Die iranische Justiz hat die seit Juli im Gefängnis sitzende Schauspielerin Marsieh Wafamehr freigelassen.
Libyen erfindet sich neu: Ein Rechtsstaat will das Land werden, moderat islamisch, Scharia inklusive. Passt das zusammen? Ja. Denn selbst in Deutschland wird die Scharia angewandt.
Die UN-Vollversammlung hat in einer Resolution Menschenrechtsverletzungen im Iran angeprangert.
Die Scharia wird nach Aussagen von Rechtsexperten schon längst in deutschen Gerichten angewandt. Natürlich gibt es weder Peitschenhiebe noch Steinigungen als Strafe, doch im Familien- und Erbschaftsrecht werden die Gebote der Scharia herangezogen.
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