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Vor zehn Jahren zog "TV Total"-Praktikant Elton beim "Bimmel-Bingo" um die Häuser und klingelte Bewohner aus dem Schlaf. Die Medienaufsicht fand das gar nicht witzig. Jetzt muss ProSieben deswegen 75.000 Euro zahlen.
Fachlich inkompetent, so lautete das vernichtende Urteil über einen Zahnarzt in einem Internet-Bewertungsportal. Der Mediziner wehrte sich - und hat nun vor Gericht einen Etappensieg errungen.
Das Urteil könnte Bedeutung für viele Bewertungsportale im Internet haben: Eine anonyme Kritik an der Arbeitsqualität eines Zahnarztes muss nach einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth gelöscht werden.
Im Skandal um das britische Boulevardblatt "News of the World" geht es mittlerweile Schlag auf Schlag. Jetzt hat die britische Polizei den Ex-Chefredakteur Andy Coulson festgenommen. Noch bis Januar 2011 war Coulson zudem der Kommunikationschef von Premierminister Cameron.
Angela Merkel stellt sich in der Plagiatsaffäre um die Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg auf die Seite der Universität Bayreuth. Die Bundeskanzlerin ließ ausrichten, dass sie von ihrem ehemaligen Verteidigungsminister erwarte, dass er "voll zur Aufklärung" beitrage.
Österreich muss deutsche Adelstitel nicht als Namensbestandteil anerkennen.
Journalisten und Gewerkschafter wurden bespitzelt, und angeblich hat die Konzernspitze davon nichts gewusst: Kurz vor Ende des zugehörigen Strafprozesses setzt die Telekom auf eine "Geste der Verständigung" und lässt Datenschützern, Gewerkschaftern und Journalisten 1,7 Millionen Euro zukommen.
Aufregung um "Tatort Internet", die von Stephanie zu Guttenberg präsentierte RTL2-Sendung: Während sich für den Sender bei der Jagd auf mutmaßliche Kinderschänder rechtliche Probleme anbahnen, erreichen das Produktionsteam Morddrohungen.
Der Prozess gegen No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa hat begonnen. Sie soll einen Mann mit HIV infiziert haben. Medienrechtler befürchten einen unfairen Prozess.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, macht die strikte Einhaltung von Persönlichkeitsrechten zur Voraussetzung für den Einsatz von Körperscannern an deutschen Flughäfen.
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