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Seit Hochspringerin Ariane Friedrich im Netz den Namen eines angeblichen Stalkers veröffentlicht hat, ist eine rege Diskussion entbrannt. Durfte sie das? Und ist so eine Reaktion sinnvoll?
Gegen den Verfassungsschützer, der vor dem Mord an Halit Yozgat 2006 in dessen Internetcafe war, wird nicht mehr ermittelt. Die Anwälte der Familie sind empört - die Rolle des Beamten bleibt dubios.
Der mutmaßliche Mörder der Elfjährigen ist gefasst, Emden atmet auf. Die Bewohner der kleinen ostfriesischen Stadt versuchen, zur Normalität zurückzufinden.
Die Ermittlungen gegen das Neonazi-Trio strotzen vor Pannen. Angeblich wurden thüringische Fahnder 1998 kurz vor einem Zugriff gestoppt. Die Behörden dementieren den Medienbericht vehement.
Norwegens Justiz will den Attentäter Anders Behring Breivik möglicherweise wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit anklagen. Der Rechtsradikale könnte dann zu 30 Jahren Haft verurteilt werden - statt zu maximal 21 Jahren nach dem Terrorparagrafen im Strafgesetzbuch.
Vor Prozessbeginn soll Thomas Wolf, einst meistgesuchter Verbrecher Deutschland, eine Geiselnahme angekündigt haben. Zudem versteht er sich auf die Flucht wie kein Zweiter. Verschärfte Sicherheit also im Wiesbadener Landgericht - und ein Prozessbeginn mit jeder Menge Spielchen.
Heute kommt Thomas Wolf vor Gericht, einst meistgesuchter Verbrecher der Republik. Die Aufregung im Wiesbadener Landgericht ist groß. Schließlich soll der Serienräuber angekündigt haben, im Gerichtssaal Geiseln zu nehmen. "Schwachsinn", meint sein Anwalt. Wolf sei ein netter, kranker Mann.
Brutale Vergewaltigung oder üble Lüge? Um diese Frage dreht sich der Prozess gegen Jörg Kachelmann. Eine wichtige Rolle spielen dabei eine Vielzahl von Gutachten - mit überraschenden Ergebnissen.
Der Prozess gegen No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa hat begonnen. Sie soll einen Mann mit HIV infiziert haben. Medienrechtler befürchten einen unfairen Prozess.
Jörg Kachelmann ist frei und hat das Untersuchungsgefängnis verlassen. Das Gericht sieht keinen dringenden Tatverdacht mehr. Strafrechtler werten dies als deutliches Signal zugunsten des Moderators.
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