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Die kenianische Insel Shela wurde mit einem Schlag berühmt: Im Jahre 2000 soll Welfenprinz Ernst August einen deutschen Hotelier geprügelt haben, weil dessen Disko-Bässe die Urlaubsidylle störten. Herrscht jetzt wieder Ruhe im Paradies, während sich die Gerichte erneut mit dem Vorfall beschäftigen müssen?
Der Rechtsstreit um eine handgreifliche Auseinandersetzung auf der kenianischen Ferieninsel Lamu zwischen Prinz Ernst August von Hannover und einem Hotelier kann endgültig zu den Akten gelegt werden.
Der Streit um den Vorwurf der Körperverletzung gegen Prinz Ernst August von Hannover geht vor Gericht in eine neue Runde.
Für Ernst August Prinz von Hannover war es eine Frage der Ehre - und die hat das Landgericht Hildesheim offenbar nur unzureichend wiederhergestellt: Zwar milderte der Richter die Geldstrafe wegen einer Attacke auf einen Discobesitzer in Kenia ab, doch der Welfenprinz will gegen das Urteil in Revision gehen.
Diese Runde hat der Welfenprinz verloren: Im Wiederaufnahmeverfahren um die Attacke von Ernst August Prinz von Hannover auf einen Hotelier in Kenia hat ein medizinischer Sachverständiger die Version des Opfers gestützt.
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