Costa-Kreuzfahrten hat den Passagieren der "Costa Concordia" rasche Hilfe zugesagt. Nach Angaben von Reiserechtsexperten steht den Betroffenen auch eine Entschädigung zu. Costa verspricht Gratis-Kreuzfahrten. Von Till Bartels

Ab in die Boote: Wer bei der Havarie der "Costa Concordia" mit dem Schrecken davon gekommen ist, kann unter anderem Schadenersatz verlangen© Carlos Cabella/DPA
Sie haben nur ihre Haut und wenige Habseligkeiten retten können. Sie sind aber froh, am Leben zu sein. Für die Überlebenden stellt sich nach dem ersten großen Schrecken der havarierten "Costa Concordia" die Frage nach ihren Rechten, die sie gegenüber dem Kreuzfahrtveranstalter haben.
Die gute Nachricht: Nach dem deutschen Reisevertragsrecht erhalten die betroffenen Passagiere auch Schadenersatz. Da das Kreuzfahrtschiff kurz nach Beginn der Seereise in Civitavecchia sank, steht den Urlaubern nach Ansicht des Reiserechtsexperten Ernst Führich von der Hochschule Kempten nicht nur die Erstattung des Reisepreises zu. Zusätzlich haben sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Tagespreises für jeden ausgefallenen Kreuzfahrttag. Liegt der Tagespreis etwa bei 140 Euro, muss für jeden ausgefallenen Tag dieser Betrag zusätzlich als Ausgleich für den entgangenen Urlaub bezahlt werden.
Auch für entstandene Schäden an Gepäck oder Kleidung muss Costa aufkommen, sagte Führich. Hierbei gelten die erst am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen neuen EU-Passagierrechte mit einer Höchstgrenze von 2400 Euro pro Person. "Die betroffenen Passagiere sollten hier im Idealfall nachweisen, was im Gepäck war und auch entsprechende Quittungen vorlegen", erläuterte der Reiserechtler.
Für Wertsachen wie Schmuck haftet der Veranstalter bis zu einer Summe von 3500 Euro, vorausgesetzt, die Wertsachen lagen im Safe der Schiffsrezeption. Ein Zimmersafe genügt nicht. Alle Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach dem Unglück geltend gemacht werden. Adressat der Ansprüche ist Costa Deutschland.
Urlauber, die wegen des Ausfalls des Schiffs ihre Reisen am 14. oder 21. Januar nicht antreten konnten und können, bekommen den Reisepreis erstattet und erhalten eine kostenlose neue Kreuzfahrt, erklärte Heiko Jensen, der Deutschlandchef von Costa Kreuzfahrten. Wer das Angebot nicht annimmt, erhält als Ausgleich noch einmal 30 Prozent des Reisepreises, so der Geschäftsführer von Costa Kreuzfahrten auf einer Pressekonferenz.
Im Todesfall oder bei Körperverletzung haftet Costa Kreuzfahrten nach den neuen EU-Passagierrechten bis zur Obergrenze von rund 275.000 Euro pro Person. Dadurch werden unter anderem Kosten für Ärzte, Überführungen, Beerdigungen oder Unterhaltskosten abgedeckt. Dabei kommt es nicht darauf an, wer die Schuld für das Unglück trägt. Außerdem besteht binnen 15 Tagen das Recht auf einen Vorschuss von mindestens 21.000 Euro.
Einige der Concordia-Passagiere, die die Schiffkatastrophe in Italien überstanden haben, dürften durch die dramatsichen Ergnisse traumatisiert sein. Wer bei psychischen Problemen professionelle in Anspruch nimmt, kann auch Schmerzensgeld beantragen. "Hierfür muss der Reisende jedoch ein Attest eines Facharztes vorlegen, in dem belegt wird, dass die psychische Erkrankung durch die Havarie ausgelöst wurde", sagt Führich.
Reisende, die für die kommende Saison eine Kreuzfahrt - sie es bei Costa oder einer anderen Reederei - gebucht haben und nun Angst vor einer weiteren Schiffskatastrophe haben, können allerdings ihre Reise nicht kostenfrei absagen. "In diesem Fall könnte lediglich eine Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn ein Facharzt die Angstzustände bescheinigt", so Führich. Denn wie bei einem Flugzeugabsturz, der sich irgendwo ereignet hat, kann man eine gebuchte Flugreise auch nicht einfach absagen.