Die Airlines gehen heute wieder größtenteils zu ihrem normalen Flugplan über, eine kostenlose Umbuchungen oder Stornierung wird dann nicht mehr möglich sein. Eine Kündigung des Reisevertrags ist nur möglich, wenn sich der Beginn der Reise so sehr verschiebt, dass sich ein Antritt des Urlaubs nicht mehr lohnt, weil nur noch wenige Tage verbleiben. Fallen bei einer längeren Reise nur wenige Tage weg, kann der Reisepreis gemindert werden.
Kreuzfahrt-Reedereien, die derzeit im Mittelmeer unterwegs sind, planen ihre Routen um oder bringen ihre Gäste mit Bussen zu den Häfen - und von den Häfen wieder nach Deutschland zurück.
Werden Flüge ersatzlos gestrichen, können Reisende den Ticketpreis zurückfordern oder aber auf einen neuen Flug kostenlos umbuchen - egal ob teure Airline oder Billigflieger. Nach EU-Recht sind Airlines dazu verpflichtet, ihre Kunden über Verspätungen und abgesagte Flüge rechtzeitig per SMS, Mail oder am Flughafen schriftlich zu informieren.
Nein, denn die Aschewolke ist ein klassischer Fall der "höheren Gewalt". Allerdings haben Passagiere Anrecht auf eine kostenlose Betreuung und Verpflegung durch die Fluglinie, wenn sich der Flug – je nach Strecke – um zwei, drei oder vier Stunden verschiebt. Ab fünf Stunden können die Reisenden auf die Betreuung verzichten und den Ticketpreis zurück verlangen. Wird durch die Verzögerung eine Nacht auf dem Flughafen unausweichlich, müssen die Fluglinien ihren Kunden eine Übernachtung im Hotel zahlen.
Da die Aschewolke ein Fall der "höheren Gewalt" ist, kann der Urlauber nicht den Reiseveranstalter zur Verantwortung ziehen. Der Anspruch auf einen Rückflug bleibt bestehen, wobei ungewiss ist, wann dieser möglich ist. Kosten wie Umbuchungen und Fahrten zu einem entfernten Flughafen muss der Reisende zur Hälfte selber tragen. Die zusätzlichen Hotelübernachtungen müssen vom Urlauber selbst getragen werden. Immer mehr Veranstalter kündigen derzeit die Reiseverträge mit ihren Gästen, so dass die Urlauber selbst für die Unterkunft aufkommen müssen. Der Reiseveranstalter Tui hat vielen Urlaubern aus Kulanz zwei weitere Nächte im Hotel gezahlt, fliegt die Urlauber aus, so dass sie über Umwege und mit Bus und Bahn nach Hause kommen. Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Reiseveranstalter Öger hat seine Kunden in der Türkei bis zu ihrem Rückflug in drei Hotels untergebracht, bietet weiterhin kostenlos Urlaub all-inclusive an, mit Verpflegung und Ausflügen. Urlauber, die eigentlich in den vergangenen Tagen in die Türkei geflogen wären, können kostenlos umbuchen und zum gleichen Reisepreis bis zum 15. Mai fliegen.
Wenn der Urlauber seine Rückkehr nicht mutwillig herausgezögert hat, muss weder mit eine Abmahnung noch mit eine Kündigung befürchten. Allerdings entfällt der Lohnanspruch, beziehungsweise der Arbeitnehmer muss sich rückwirkend Urlaub nehmen.
Die Aktivität des isländischen Vulkans unter dem Gletscher Eyjafjalla hat in den vergangenen Tagen deutlich nachgelassen. Die Intensität der Eruptionen sei seit Samstag um 80 Prozent zurückgegangen, sagte die Sprecherin des isländischen Zivilschutzes, Ingveldur Thordardottir. Die Vulkanaschewolke befinde sich unterhalb von 3000 Metern Höhe. Die Winde, die die Vulkanasche derzeit Richtung Südosten nach Europa trieben, würden im Laufe des Mittwochs voraussichtlich Richtung Südwesten in Richtung des Atlantiks drehen, sagte die Sprecherin. Am Vormittag sollte ein Flugzeug der Küstenwache das Gebiet der Eruptionen überfliegen, um die Lage genauer zu untersuchen.
Das Sagen im Luftraum über Deutschland hat die Deutsche Flugsicherung (DFS). Bei der Entscheidung über sicherheitsbedingte Luftraumsperrungen hat selbst die Flugsicherung allerdings keinen Ermessensspielraum, sondern ist an Vorgaben des Bundesverkehrsministeriums gebunden. Zum anderen ist sie verpflichtet, Anweisungen der Luftverkehrsorganisation ICAO umzusetzen. Dazu zählt auch, dass Lufträume bei "Kontaminierung" mit Vulkanasche von den nationalen Flugsicherungen zu sperren sind. Eine Asche-Mindestkonzentration ist dabei nach DFS-Angaben nicht vorgesehen, das Flugverbot gilt pauschal. Ob sich Asche in der Luft befindet, ermittelt der Deutsche Wetterdienst. Bei der Einschätzung der Aschewolke in der Atmosphäre wiederum greift der Wetterdienst seinerseits auf die Daten von internationalen Spezialinstitutionen zurück, den Volcanic Ash Advisory Centers (VAAC).
Die Flugverbote werden aus zwei Gründen ausgesprochen. Zum einen behindert die Aschewolke, die in sechs bis 16 Kilometer Höhe schwebt, die Sicht der Piloten. Die Aschepartikel sind zudem eine Gefahr für das Flugzeug, weil sie sich auf den Triebwerksschaufeln festsetzen kann - bis diese ausfallen. Zudem wirken sie wie ein Sandstrahler. Die Fenster zerkratzen. "Sie können damit wunderbar ein Flugzeug farblos kriegen", sagte der Sprecher der Pilotenvereinigung Cockpit, Jörg Handwerg. Zudem können die Sensoren der Messgeräte für Höhe und Geschwindigkeit ausfallen.