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22. Juni 2011, 09:12 Uhr

Verbraucherschützer verklagen Reiseveranstalter

Urlauber kennen das Problem: Fluggesellschaften und Reiseanbieter ändern die Abflugzeiten oft so kurzfristig, dass Reisende stundenlang am Gate warten müssen. Gegen diese Unsitte gehen die Verbraucherzentralen nun gerichtlich vor.

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Wegen einer Flugzeitänderung müssen sich Reisende am Schalter anstellen© Michael Bahlo/DPA

Auf Zeitangaben bei der Buchung können sich Kunden nicht immer verlassen, kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Reisende erfahren oft erst kurz vor Antritt ihres Fluges die tatsächlichen Flugzeiten. Die Hinweise auf eine mögliche Änderung finden sich versteckt in der Reisebestätigung oder den Allgemeineinen Geschäftsbedingungen.

Der VZBV sieht in dieser Praxis einen Verstoß gegen die EU-Pauschalreiserichtlinie, wonach die konkreten Flugzeiten bei Vertragsschluss oder kurz danach genannt werden müssen. Deshalb haben die Verbraucherschützer drei Fluggesellschaften und sieben Reiseanbieter abgemahnt. Vier der Anbieter gaben daraufhin Unterlassungserklärungen ab. Nun hat der VZBV Klage gegen Tui Deutschland, Alltours, Easyjet und Schauinsland-Reisen erhoben.

Reiseverkauf mit provisorischen Flugzeiten

Nachträglich angekündigte Nachtflüge sind für Urlauber nach Ansicht des VZBV eine starke Beeinträchtigung. Wären ihnen die tatsächlichen Flugzeiten bei der Buchung bekannt gewesen, hätten sie unter Umständen von der Reise Abstand genommen. Startet der Ferienflieger zum Beispiel statt am Morgen erst abends, geht fast ein Urlaubstag verloren. Kurz vor dem Flugtermin sind die Betroffenen jedoch vertraglich gebunden, ein Rücktritt wäre teuer. Änderungen von Flugzeiten dürften deshalb nur in engen Grenzen zulässig sein.

Dass Flugpläne durcheinandergeraten, ist keine Seltenheit. Mal gibt es Technikprobleme an Maschinen, mal ordnet die Flugsicherung vorgesehene Startzeiten neu - etwa wegen Flugumleitungen oder Wetterphänomenen. "Das wird nicht leichtfertig gemacht", heißt es beim Deutschen Reiseverband (DRV). Pauschalreiseanbieter kaufen Platzkontingente aber schon mit langem Vorlauf bei den Fluggesellschaften ein. So stehen im November, wenn die Buchungen für die folgende Sommersaison anrollen, die endgültigen Zeiten meist noch nicht fest. Auf Bestätigungen werden die Angaben daher als "voraussichtlich" ausgewiesen, erklärt der DRV. im Kleingedruckten heißt es etwa "Änderungen vorbehalten" oder "Informationen durch Reisebüros sind unverbindlich".

Kritik der Grünen

Auch die Bundestagsfraktion der Grünen bemängelt, dass die Transparenz bei Flugpreisen weiter zu wünschen übrig lasse. Das Luftfahrt Bundesamt muss schärfer einschreiten, fordert der tourismuspolitische Sprecher, Markus Tressel. Nach Auskunft der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage seien innerhalb von drei Jahren aber nur 116 Anzeigen bei der Behörde eingegangen.

Dass bisher demnach erst ein Bußgeld verhängt worden sei, sei "schlichtweg lächerlich", so Tressel. "Wer falsch parkt, muss auch sofort eine Strafe zahlen. Für die Reiseunternehmen macht die Bundesregierung permanent Ausnahmen und erhebt nur gelegentlich sowie äußerst zaghaft den Finger. Das darf nicht weiter auf Kosten der Reisenden gehen."

tib/DPA/AFP
 
 
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