Erst hü, dann hott: Das Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck bei Flugreisen soll wieder aufgehoben werden. Das hat das EU-Parlament entschlossen. Ob die Verordnung tatsächlich fällt, ist dennoch ungewiss.

Was darf mit, was nicht? Die Unsicherheiten an der Sicherheitskontrolle sind nach wie vor groß© Peter Endig/DPA
Das Europarlament will unter bestimmten Bedingungen Flüssigkeiten im Handgepäck von Flugpassagieren wieder zulassen. Wenn das Verbot keinen wesentlichen Gewinn an Sicherheit bringe, sollte die EU-Kommission es wieder aufheben, hieß es in einer Entschließung des Parlaments vom Mittwoch in Straßburg. Das Verbot, mehr als 100 Milliliter Flüssigkeit mitzunehmen, wurde als Reaktion auf die im August 2006 geplanten Anschläge in London verabschiedet. Damals wollten Terroristen Flüssigsprengstoff an Bord von Flugzeugen schmuggeln. Mit einer Entscheidung von EU-Kommission und EU- Ministerrat wird frühestens im Dezember gerechnet.
Die Europa-Abgeordneten verwiesen auf Klagen von Bürgern, langwierigen Sicherheits-Kontrollen an Flughäfen und gewaltige Mengen beschlagnahmter Flüssigkeiten, auch hochwertige Parfüms. "An deutschen Flughäfen werden täglich Waren im Wert von einer Million Euro beschlagnahmt", sagte der deutsche Christdemokrat Georg Jarzembowski, dessen EVP-Fraktion sich für die Überprüfung der Bestimmung starkgemacht hat. Die Grünen, Liberale und Teile der Sozialdemokraten unterstützten seinen Antrag. "Wir sind für alle Sicherheitsmaßnahmen zur Vorbeugung gegen Terroranschläge, solange sie angemessen, effizient und intelligent sind", sagte der SPD- Verkehrsexperte Ulrich Stockmann.
Die Abgeordneten wollten mit ihrem Votum die EU-Kommission und den EU-Ministerrat dazu drängen, die Verordnung wieder aufzuheben. Bis Kommission und Ministerrat entscheiden, dürften nach Einschätzung Jarzembowskis mindestens "drei bis vier Monate" vergehen.
Allerdings gibt es in Brüssel keine Anzeichen, dem Wunsch des Parlaments nachzukommen. "Im Rat sitzen die Hardliner", sagte Jarzembowski. Falls nichts passiert, werde das Parlament in einigen Monaten nachhaken und die Frage wieder aufwerfen.