4. Oktober 2012, 11:16 Uhr

Reisende haben Anspruch auf Ausgleichszahlung

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Passagiere müssen eine Entschädigung erhalten, wenn sie von der Airline aus betrieblichen Gründen nicht auf dem gebuchten Flug mitgenommen werden.

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Stein des Anstoßes: ein verspäterer Zubringerflug der spansichen Airline Iberia.©

Nur die wenigsten Reisenden kennen ihre Rechte, wenn es bei Flugreisen zu Verspätungen und Flugstreichungen kommt. Jetzt hat in einem Rechtsstreit der Europäische Gerichtshof die Rechte von Passagieren bei Flugverspätungen erneut gestärkt (AZ C-321-11).

Wird einem Reisenden die Bordkarte für einen Anschlussflug annulliert, weil ein vorangegangener Flug derselben Gesellschaft verspätet war, hat der Betroffene wegen Nichtbeförderung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro, wie der EuGH in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. Damit gilt der Begriff der "Nichtbeförderung" künftig über Fälle von Überbuchung hinaus auch für andere "betriebliche Gründe".

Zubringerflug von Iberia mit 85 Minuten Verspätung

Der Gerichtshof gab damit zwei klagenden Passagieren recht. Im ersten Fall hatte die finnische Airline Finnair infolge eines Streiks des Personals am Flughafen Barcelona und einer Flugannullierung nachfolgende Flüge umorganisiert. Ein Teil der Fluggäste, die den Flug am nächsten Tag normal gebucht hatten, mussten deswegen zehn Stunden warten und die nächste Maschine nehmen. Ein Kunde verlangte daher 400 Euro Entschädigung, weil Finnair ihm die Beförderung ohne triftigen Grund verweigert habe.

Auch im zweiten Fall gab das oberste EU-Gericht dem Passagier recht. Geklagt hatten zwei spanische Fluggäste, die von La Coruna über Madrid nach Santo Domingo fliegen wollten. Da sich der erste Flug um mehr als eine Stunde verspätete, ging die Fluggesellschaft Iberia davon aus, dass die beiden Fluggäste ihren Anschlussflug in Madrid versäumen würden und annullierte deren Bordkarten für den zweiten Flug.

Als die beiden in Madrid dennoch rechtzeitig am Flugsteig standen, verweigerte Iberia ihnen die Beförderung mit der Begründung, ihre Plätze seien anderen Fluggästen zugewiesen worden. Die beiden mussten bis zum nächsten Tag warten und kamen mit 27 Stunden Verspätung am Ziel an. Dafür klagten sie auf jeweils 600 Euro Entschädigung.

tib/AFP/DPA
 
 
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