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15. Februar 2011, 17:44 Uhr

Geld gibt's bei Verspätungen oder Ausfällen

Oft beginnt der Urlaub mit Ärger: Die Bahn hat Verspätung, der Flug fällt aus. In diesen Fällen hat die EU genau festgelegt, welchen Anspruch Reisende haben. Von 2013 an gelten auch im Busverkehr verbindliche Regeln - ein Überblick.

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Bahnreisende haben ab einer Verspätung von 60 Minuten Anspruch auf 25 Prozent Fahrpreiserstattung© Rainer Jensen/DPA

Auch wer mit dem Bus durch Europa fährt, hat bei Problemen in Zukunft Anspruch auf Entschädigung: Kommt es zu Verspätungen, Ausfällen oder Gepäckverlust, können Reisende in der EU voraussichtlich ab Ende 2013 Geld zurückverlangen. Dies entschied das EU-Parlament am Dienstag in Straßburg. Damit haben nicht mehr nur Flugpassagiere und Bahnkunden Anspruch auf Erstattung. Die neuen Bestimmungen gelten allerdings nur für Fernstrecken ab 250 Kilometer.

Alle Unternehmen in der EU müssen sich daran halten - auch Billiganbieter. Wer Ansprüche geltend machen will, muss bei der Gesellschaft einen Antrag auf Erstattung stellen. Verweigert diese die Zahlung, kann er sich bei den nationalen Behörden beschweren. Diese Rechte haben Reisende in der EU:

Reisen mit dem Flugzeug

Ist ein Flug überbucht oder wird kurzfristig gestrichen, haben Passagiere die Wahl, sich ihr Ticket erstatten zu lassen oder auf einen anderen Flug umzubuchen. Bei der Erstattung erhalten sie den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren. Falls der Flug überbucht ist, können Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro haben - das hängt von der Entfernung ab. Bei einer Wartezeit von mehr als zwei Stunden muss die Airline Mahlzeiten, Getränke und wenn nötig eine Hotelübernachtung stellen. Geht der Koffer verloren, bekommt der Passagier maximal 1220 Euro.

Bei Bahnreisen

Auch Bahnreisende erhalten bei großen Verspätungen Geld zurück . Kommt der Zug 60 Minuten später an, muss das Unternehmen dem Kunden 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent. Dies kann in Form von Gutscheinen oder Geld geschehen. Bei einer Wartezeit von mehr als einer Stunde hat der Bahnkunde Anspruch auf Erfrischungen und bei Bedarf auf ein Hotelzimmer. Fällt die Fahrt ganz aus, muss die Bahn einen anderen Transport organisieren.

Wer mit dem Fernreisebus unterwegs ist

Von 2013 an sollen auch Reisende im Fernbus garantierte Rechte bekommen. Alle Entschädigungsregeln gelten aber nur ab einer Strecke von 250 Kilometern. Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden kann der Reisende den vollen Fahrpreis zurückverlangen. Falls sich die Abfahrt um mehr als 90 Minuten verzögert und kein Anschluss möglich ist, muss das Busunternehmen bis zu zwei Hotelübernachtungen von maximal 80 Euro bezahlen.

Bei Schiffs- und Fährreisen

Von Herbst 2012 an gilt eine neue EU-Verordnung für Schiffsreisende. Wenn das Schiff später ablegt, bekommen Passagiere den Ticketpreis teilweise oder ganz zurückgezahlt. Bei längeren Verzögerungen muss der Anbieter maximal drei Übernachtungen bezahlen oder einen alternativen Transport organisieren. Kleine Boots- und Schiffsunternehmen sowie Kreuzfahrtschiffe sind von der Regelung ausgenommen.

tib/DPA
 
 
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