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19. November 2009, 12:11 Uhr

Bei verspäteten Flügen gibt es Geld zurück

Flugpassagiere haben künftig bei Verspätungen ab drei Stunden ein Anrecht auf eine Ausgleichszahlung. Sie haben damit die gleichen Ansprüche auf Entschädigung wie im Falle annullierter Flüge. Das entschied der Europäische Gerichtshof.

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Ab in die Luft: wer verspätet abhebt, der hat zukünftig einen Anspruch auf Entschädigung© Jens Schlueter/DDP

Fluggäste haben bei Verspätungen von mindestens drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag klar. Ausnahmen seien nur möglich, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche und für die Fluggesellschaft unvermeidliche Umstände verursacht worden sei. Technische Probleme mit dem Flugzeug fielen nicht unter diese Ausnahmeregel, betonten die Richter.

Der EuGH äußerte sich zu zwei Fällen in Deutschland und Österreich, in denen die betroffenen Passagiere Verspätungen von 25 beziehungsweise 22 Stunden hinnehmen mussten. Sie beantragten daraufhin eine Entschädigungszahlung in Höhe von 600 Euro pro Person, die laut einer EU-Verordnung von 2004 für Langstreckenflüge vorgesehen ist.

Die betroffenen Fluggesellschaften, Condor und Air France, verweigerten die Zahlung. Sie beriefen sich darauf, dass in der fraglichen EU-Verordnung Ausgleichszahlungen bei der kurzfristigen Annullierung von Flügen, nicht aber ausdrücklich auch für Verspätungen vorgesehen seien.

Der EuGH erklärte, diese Auslegung widerspreche dem Geist der Verordnung. Denn Passagiere einer annullierten Verbindung hätten selbst dann Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie auf einen anderen Flug umgebucht würden, dadurch aber drei Stunden später an ihrem Ziel einträfen als geplant. Passagiere verspäteter Flüge dürften daher nicht schlechter behandelt werden.

Die EU-Flugpassagierrechte gelten für jeden, der seine Reise auf einem Flughafen in der EU antritt. Auch Passagiere aus Drittstaaten sind erfasst, sofern sie mit einer europäischen Fluggesellschaft in die EU fliegen. Bei Verspätungen von drei Stunden und mehr besteht nach dem EuGH-Urteil Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, die nach Entfernung gestaffelt ist: Bei einer Flugstrecke bis 1500 Kilometer beträgt die Entschädigungspauschale 250 Euro. Bei allen anderen innereuropäischen Flügen sowie Interkontinentalflügen bis 3000 Kilometer muss die Fluggesellschaft 400 Euro zahlen. Bei Verspätung eines Langstreckenflugs werden 600 Euro fällig. (Aktenzeichen: C-402/07 und C-432/07)

AFP
 
 
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