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15. Dezember 2009, 16:14 Uhr

EU stärkt Verbraucherrechte

Wie viel bekommt der Urlauber, wenn sein Flugzeug Verspätung hat? Und wer zahlt, wenn der Koffer beschädigt wird? Die EU-Kommission hat eine Liste veröffentlicht, mit Rechten auf die Reisende pochen können. Das komplizierte Regelwerk für Bahn- und Fluggäste wird verständlich und knapp zusammengefasst.

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Erst ab fünf Stunden Verspätungen haben Flugreisende Anspruch auf Entschädigung© Franz-Peter Tschauner/DPA

Die Europäische Kommission startet mit der Veröffentlichung der Liste (nur auf Englisch) eine Kampagne. "Die Menschen sollen wissen welche Rechte die europäische Gesetzgebung ihnen als Reisenden gibt", sagte EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani in Straßburg. Aufgeklärt wird über Ansprüche bei Verspätungen oder Annullierung der Fahrt sowie bei Gepäckverlust. So können Urlauber, deren Flugzeug oder Zug stark verspätet ist, die Rückerstattung der Kosten oder eine Ersatzfahrt verlangen.

Wird das Gepäck beschädigt, steht Fluggästen eine Entschädigung von bis zu 1223 Euro zu, Bahnreisenden von bis zu 1300 Euro. Behinderte haben Anspruch auf besonderen Service. Die EU-Kommission gibt auch allgemeine Empfehlungen ab: So sollten Urlauber vor dem Ticketkauf für Reisen außerhalb Europas überprüfen, ob ihre Fluggesellschaft auf der "Schwarzen Liste" steht. Darauf führt die EU Unternehmen, für die aus Sicherheitsbedenken ein Flugverbot in der Europäischen Union besteht. Davon sind besonders Airlines aus Afrika und Asien betroffen.

Die Rechte für Flugreisende sind in der EU schon seit längerem einheitlich geregelt. "Diese Regeln der europäischen Gemeinschaft haben Staaten auf der ganzen Welt inspiriert", sagte Tajani. "Aber dieser Bereich entwickelt sich fortwährend weiter." Er kündigte daher eine Überarbeitung des Regelwerkes an, insbesondere der Bestimmungen des Gepäcktransports. In den kommenden zwei Monaten können zunächst Reisende, Reiseunternehmen und Verbraucherschutzorganisationen im Internet Verbesserungsvorschläge abgeben. Für Bahnreisende gelten seit Dezember einheitliche Rechte.

DPA/swd
 
 
KOMMENTARE (2 von 2)
 
endbenutzer (16.12.2009, 10:04 Uhr)
Die Verbraucherrechte....
...sollten besser dort gestärkt werden, wo es nötiger wäre, wie z.B. bei Schadstoffen in der Ernährung, in Spielzeug und anderen Dingen des täglichen Lebens. Dann wäre noch die europaweite Ampelkennzeichnung bei Lebensmitteln dringend erforderlich. Ebenso die Nennung von Roß und Reiter bei Lebensmittelskandalen, Kennzeichnungspflicht für genmanipulierte Lebensmittel Überhaupt: Wenn genmanipulierte Lebensmittel so gut sind wie die Hersteller immer behaupten, wäre diess doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit, oder?.
Corazito3333 (15.12.2009, 23:26 Uhr)
Recht haben, Recht kriegen...
Ersatz wird keiner kriegen...... mag es noch soviele Kataloge geben..
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