Ratgeber Urlaub

Neue Checkkarte für mehr Reiserechte

Nur die wenigsten Urlauber wissen, welche Entschädigungen ihnen zustehen, wenn die Bahn Verspätung hat oder ein Flug gestrichen wird. Eine Servicekarte schafft Abhilfe. Von Till Bartels

Verbraucherschutz, Rechte auf Reisen, Reise Check-Karte, Bundesverbraucherministerium, Ilse Aigner

Im Checkkartenformat: die wichtigsten Tipps zum Mitnehmen in den Urlaub©

Mit einer neuen Reise-Checkkarte will das Bundesverbraucherministerium Reisende besser über ihre Rechte unterwegs aufklären. "Wer reist, hat Rechte", erklärte Ministerin Ilse Aigner zum Ferienstart in Berlin und ermahnte. "Was Aufklärung über die Rechte der Reisenden betrifft, müssen Fluglinien und Bahnen besser werden." Damit die Rechte besser genutzt würden, hat ihr Ministerium eine Servicekarte mit dem Titel "Das ist Ihr Recht" im Geldbörsenformat drucken lassen, die sich auch im Internet herunterladen lässt.

Das Recht auf Entschädigungszahlung

Bei Verspätungen und Annullierungen gibt es im Luft- und Bahnverkehr unterschiedliche Regelungen. Wenn sich ein Zug verspätet, bekommen die Fahrgäste ab einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises erstattet, ab zwei Stunden sind es 50 Prozent. Bei Flugverspätungen ab drei Stunden gibt es ebenfalls eine Entschädigung, die sich nach der Länge der Strecke richtet: bis 1500 Kilometer Flugstrecke 250 Euro, bis 3500 Kilometer 400 Euro und über 3500 Kilometer 600 Euro.

Aufgrund der EU-Richtlinie 261/2004 haben Flugpassagiere bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung außerdem die Wahl zwischen Flugpreiserstattung, Rückflug zum ersten Abflugort und vergleichbarer Ersatzbeförderung. Außerdem muss die betroffene Airline die Kosten für Mahlzeiten und Getränke sowie zwei kostenlose Telefonate, Faxe oder E-Mails übernehmen.

Im Zweifel zur Schlichtungsstelle

Generell sollen Betroffene ihre Ansprüche zunächst bei Fluggesellschaft oder bei der Deutschen Bahn geltend machen. Passagiere sollen ihren Beschwerdegrund erläutern und sich die Verspätung oder den Ausfall vom Zugbegleiter oder dem Personal der Fluglinie bestätigen lassen. Nur so lässt sich später das Recht auch durchsetzen. Das Unternehmen prüft dann den Anspruch und sendet einen Bescheid zu.

Ist der Reisende damit unzufrieden, kann er sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden. Diese Schlichtungsstelle ist eine unabhängige Einrichtung von Unternehmen des öffentlichen Verkehrs in Deutschland, die bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Beförderungsverträgen vermitteln soll. Sie stellt fest, ob ein Anspruch gerechtfertigt ist und macht gegebenenfalls einen Schlichtungsvorschlag.

Ziel der Schlichtung ist es, eine einvernehmliche Lösung des Streitfalls zu ermöglichen. "Es hat sich vieles verbessert, aber was Kulanz betrifft, müssen alle Unternehmen besser werden", kritisierte Frau Aigner die bestehende Praxis. Bei Verspätungen solle nicht auf die Minute gesehen werden.

mit DPA/APN
 
 
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