Vorschau21. Juni 2012 , 05:06 Uhr
Blizzard beugt sich koreanischem Verbraucherrecht
Vor ein paar Wochen hatte die südkoreanische Handelkommission Blizzards Hauptfirmensitz in Seoul gestürmt, da sich einige Gamer über „Diablo 3“ beschwert hatten
Blizzards Schwierigkeiten beim Launch von „Diablo 3“ hatten in Südkorea wahrscheinlich die weitreichendsten Folgen. Blizzards Hauptfirmensitz im südkoreanischen Seoul wurde von der Handelskommission gestürmt, da sich einige Gamer beschwerten, dass „Diablo 3“ beim Launch nicht, wie angekündigt, jedem zur Verfügung stand. Nun bietet Blizzard betroffenen südkoreanischen Gamern eine Rückerstattung.
Die Ankündigung wurde ursprünglich auf dem koreanischen Battle.net-Blog veröffentlicht und vom “Wall Street Journal” übersetzt. Darin heißt es, dass Gamer bis zum Level 40 eine Geldrückgabe im Wert des Spieles erwarten können, während Gamer bis Level 20 das Spiel zurückgeben können, wenn sie möchten.
Das südkoreanische Verbraucherrecht schreibt vor, dass alle Kunden das Recht auf Rückerstattung haben, wenn ein Produkt ohne Fehler des Käufers nicht funktioniert. Dass es vielen Gamern nicht möglich war, „Diablo 3“ beim Launch zu spielen, passt in Südkorea in diese Kategorie.
Blizzard gab bekannt, dass sie sich in bestimmten Teilen der Welt diesem Gesetz beugen und eine Rückerstattung anbieten werden. Es sollten jedoch Gamer anderer Nationalitäten keine ähnliche Maßnahme erwarten.
Störanfällige Starts für PC-Games und besonders MMOs sind keine Seltenheit und werden sogar erwartet. Viele Studios hoffen aber auf die Kulanz der Gamer und versuchen meist, die Probleme so schnell wie möglich aus dem Weg zu räumen. Jedoch zeigt das Beispiel deutlich, dass in manchen Ländern nicht so großzügig gehandelt wird.
Ob ähnliche Szenarien jedoch in Zukunft vermieden werden können, ist zweifelhaft. Wahrscheinlicher ist, dass zukünftige Spiele in einigen Regionen später an den Start gehen werden.
