Vorschau16. Januar 2013 , 11:01 Uhr
Verhaftete Bohemia-Interactive-Angestellte wurden aus Gefängnis entlassen
Zwei „ArmA 3“-Entwickler, die vor etwa 130 Tagen aufgrund des Spionageverdachts in Griechenland verhaftet wurden, dürfen in ihre Heimat zurückkehren.
Ivan Buchta und Martin Pezlar wurden vergangenen September auf der Insel Lemnos festgenommen. Die Gerichtsverhandlung für angebliches Ausspionieren griechischer Militäreinrichtungen, während sie im Urlaub waren, steht ihnen noch bevor. Sie wurden jedoch auf Kaution entlassen und dürfen nach Tschechien zurückkehren.
Der Produzent Dean Hall von Bohemia Interactive bestätigte die Freilassung der beiden Angestellten via Twitter: “Ivan and Martin wurden nach 128 Tagen auf Kaution entlassen. Das sind die besten Neuigkeiten, die ich mir vorstellen kann! Ich kann es nicht erwarten, sie zu sehen.“
Die Verhaftung von Butcha und Pezlar hat anscheinend diplomatische Spannungen zwischen Griechenland und der Tschechischen Republik ausgelöst.
Václav Klaus, Präsident der Tschechischen Republik, hat die griechischen Staatsbeamten im November darum gebeten, der Verhaftung und der Gerichtsverhandlung der beiden “besondere Aufmerksamkeit” zu schenken.
In einem Brief an Griechenlands Präsidenten Karolos Papoulias sagte Klaus: “Dies ist ein heikler Fall für die tschechische Öffentlichkeit sowie für mich als Präsident der Republik.“
Er fügte hinzu: “Das Schicksal unserer Mitbürger überall in der Welt betrifft uns.”
Ivan Buchta und Martin Pezlar arbeiten beide an dem Militäregoshooter “ArmA III”. Vergangenen September wurden sie in der Nähe ihres Hotels in Griechenland festgenommen.
Die Entwickler wurden von den Staatsbeamten der Spionage beschuldigt. Es wurde behauptet, sie hätten Fotos militärischer Einrichtungen geschossen. Das Militärspiel “ArmA 3“ wird auf Lemnos spielen, wo Buchta und Pezlar festgenommen wurden
Buchta und Pezlar könnte eine Strafe von 20 Jahren Gefängnis für Spionage drohen. Sie bestreiten die Vorwürfe jedoch. Die Anwälte behaupten, dass die beiden im Urlaub waren. Vor Kurzem wurde der Einspruch gegen die Anklage abgelehnt.
Es bleibt weiterhin abzuwarten, wie sich die Gerichtsverhandlung entwickeln wird.
Quelle: cvg