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Schwere Vorwürfe gegen die Betreiber des Online-Netzwerkes SchülerVZ und den Verlag Holtzbrinck: Beide wurden angezeigt wegen der Verbreitung pornographischen Materials und wegen Volksverhetzung. Das bestätigte die Kriminalpolizei in Schwetzingen, bei der die Anzeige einging, stern.de.
Auf hinterlistige Weise hat ein Sexualstraftäter Mädchen zu sexuellen Handlungen vor Internetkameras aufgefordert. Mit persönlichen Informationen der Mädchen aus dem Internet hatte er sie erpresst. Eine Jugendschützerin warnte Kinder im Gespräch mit stern.de davor, Daten im Internet preiszugeben.
Was tun gegen pornografische Inhalte auf Websiten für Jugendliche? Wer haftet? Und welche Konsequenzen hat das für den Betreiber? Der Fall des Online-Netzwerks SchülerVZ zeigt, dass die Rechtslage ziemlich vertrackt ist - für alle Anbieter.
Nicht weinen, Ralf. Dein BMW ist dieses Jahr zwar als 'Schildkröte' bekannt. Doch nächstes Jahr wird alles besser - Manager Weber wird's schon richten.
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