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2. November 2006, 17:51 Uhr

FCB droht "Youtube" mit Klage

Das riecht nach Ärger: Rekordmeister FC Bayern sieht durch "YouTube" seine Rechte verletzt. Karl-Heinz Rummenigge tobt bereits: "Wenn Bilder irgendwo kostenlos im Netz kursieren, ist doch klar, wo der Zuschauer hingeht", so der FCB-Boss.

Verägert über die Vorgehensweise von "Youtube": FCB-Boss Kalle Rummenigge© Vladimir Rys/Bongarts/Getty Images

Der FC Bayern München prüft eine Klage gegen die Online-Plattform "YouTube", wie der Vorstandsvorsitzende des deutschen Fußball-Rekordmeisters, Karl-Heinz Rummenigge, am Donnerstag der Online-Ausgabe der Wirtschafts Woche sagte. Neben der gemeinsamen Vermarktung der TV-Rechte über die Deutsche Fußball Liga (DFL) sei der FC Bayern Rechtepartner der Deutschen Telekom, mit der zusammen der Verein seine Spiele im Internet auf der eigenen Website "FC Bayern TV" vermarkte. "Diese exklusiven Rechte werden durch Online-Plattformen massiv verletzt. Das werden wir nicht hinnehmen", betonte Rummenigge.

Derzeit hat die gegen eine Monatsgebühr zugängliche Online-Seite des FC Bayern laut Rummenigge rund 30 000 Abonnenten. "Wenn aber diese Bilder irgendwo kostenlos im Netz kursieren, ist doch klar, wo der Zuschauer hingeht", sagte Rummenigge. Unklar sei die Höhe des Schadens, der den Bundesliga-Vereinen durch die Online-Plattformen entstehe. Rummenigge teilte mit, der FC Bayern sei wegen der Sache in ständiger Abstimmung mit der DFL, behalte sich jedoch eine eigene Klage vor.

Strafrechtliche Maßnahmen möglich

Am Montag hatte die DFL angekündigt, hart gegen die Veröffentlichung privater Bundesliga-Videos im Internet vorgehen zu wollen. Die DFL vermarktet zentral die Fernsehrechte der Bundesliga, die derzeit live im Bezahlsender "arena" und in der Zusammenfassung bei ARD, ZDF und im DSF zu sehen sind. Auf Videoportalen wie "YouTube" können Fans dagegen kostenlos Privataufnahmen von Fußballspielen veröffentlichen. Die DFL hat die Firma "NetResult" beauftragt, Urheberrechtsverstöße aufzuspüren, die Verantwortlichen abzumahnen und Unterlassung von ihnen zu fordern. Auch zivil- und strafrechtliche Maßnahmen seien möglich.

DPA

 
 
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