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6. August 2009, 12:04 Uhr

Formfehler sollen Pechsteins Unschuld beweisen

Für Eisschnellläuferin Claudia Pechstein ist es der letzte Strohhalm: Sie wirft dem Eisschnelllauf-Weltverband ISU in ihrer Doping-Affäre zahlreiche Verfahrensfehler vor. Mehrere Blutproben, die bei der zweijährigen Sperre als Beweis gedient hatten, seien nicht eindeutig einer Person zuzuordnen.

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Pressekonferenz: Eisschnellläuferin Claudia Pechstein kämpft öffentlich gegen ihre Doping-Sperre© Michael Kappeler/DDP

Die wegen Blutdopings gesperrte Eisschnellläuferin Claudia Pechstein setzt bei ihrer Verteidigung auf Formfehler des Weltverbandes ISU. Auf einer live übertragenen Pressekonferenz warf die fünfmalige Olympiasiegerin am Donnerstag in Berlin dem Verband zahlreiche Verfahrensfehler vor, die ihre Unschuld beweisen sollen. Insgesamt acht der 20 Trainingskontrollen Pechsteins, die als Beweismittel vor dem ISU-Schiedsgericht dienten, sollen nicht eindeutig einer Person zugeordnet worden sein. Betroffen von Verwechslungen seien auch Daten, die erhöhte Retikulozytenwerte ausweisen. Die 37-Jährige war am 1. Juli von der ISU wegen auffälliger Retikulozyten-Werte, aber ohne positiven Befund, für zwei Jahre gesperrt worden.

Zudem stellte Pechstein mit ihrem Anwalt Simon Bergmann und ihrem Manager Ralf Grengel Dokumente vor, die der ISU Ungenauigkeiten nachweisen sollen. Demnach soll ein und dieselbe Probe von einem Bluttest am 15. April in verschiedenen Laboren gravierende Schwankungen aufweisen. Im deutschen Labor Kreischa seien dabei ihre Retikulozyten, eine Vorstufe der roten Blutkörperchen, mit 2,4 Prozent gemessen worden, in Lausanne, mit einem anderen Analysegerät, nur mit 1,3 Prozent.

Pechstein hatte bei Dopingtests bei der Mehrkampf-WM in Hamar mehrfach Retikulozyten-Werte über dem erlaubten Grenzwert von 2,4 Prozent. Insgesamt wies ihr die ISU in den vergangenen Jahren acht Mal erhöhte Werte nach, die als Indiz für Blutdoping gelten sollten.

Pechstein hatte gegen ihre Sperre Einspruch vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas eingereicht. Die Entscheidung im Hauptverfahren wird voraussichtlich erst im Herbst fallen. Einen positiven Dopingtest von Pechstein gibt es nicht, so dass bei der Cas-Verhandlung ein Grundsatzurteil erwartet wird. "Aufgrund der neuen Faktenlage bin ich optimistisch, dass der Cas zu unseren Gunsten entscheidet", erklärte Bergmann.

Über Pechsteins Eilantrag auf die Rückkehr ins Training wird der Sportgerichtshof dagegen bereits bis Ende kommender Woche entscheiden, so Bergmann. Derzeit darf sie nicht an offiziellen Trainingsmaßnahmen teilnehmen. Grundlage sind die Codes der ISU und der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada). Durch den Trainingsrückstand entstehe im Hinblick auf die Olympischen Winterspiele im Februar 2010 in Vancouver ein "irreparabler Schaden", betonte Bergmann.

 
 
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