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23. Juli 2007, 12:56 Uhr

Gericht gibt Ullrichs Bankunterlagen frei

Es könnte ein entscheidender Schritt im Dopingverfahren gegen Jan Ullrich sein: Die Bonner Staatsanwaltschaft darf Einblicke in seine Schweizer Bankkonten nehmen. Die Ermittler hoffen so, Ullrich Zahlungen an den spanischen Dopingarzt Eufemiano Fuentes nachweisen zu können.

Die Niederlage nach dem Gerichtsurteil steht Jan Ullrich deutlich ins Gesicht geschrieben© Roland Magunia/DDP

Die Bonner Staatsanwaltschaft erhält im Dopingverfahren gegen Jan Ullrich Bankunterlagen aus der Schweiz. Der ehemalige deutsche Radprofi hatte versucht, gegen die von der Staatsanwaltschaft Thurgau beantragte Herausgabe der Unterlagen zu klagen. Das höchste Schweizer Gericht, das Bundesgericht in Lausanne, hat sich jedoch mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Thurgau nicht befasst, wie das Bundesgericht am Montag bestätigte.

In dem am Montag veröffentlichten Urteil geht es um die Schweizer Rechtshilfe an Deutschland im Betrugsverfahren gegen Ullrich und dessen früheren Betreuer, den Belgier Rudy Pevenage. Die Bonner Staatsanwaltschaft hatte sich nach den Unterlagen eines Bankkontos erkundigt, das Ullrich bei der Credit Suisse in Kreuzlingen unterhält. Die deutschen Ermittler vermuten, dass der im Kanton Thurgau lebende Tour-de-France-Sieger von 1997 über dieses Konto Geld an den spanischen Dopingarzt Eufemiano Fuentes und an andere Personen für die Verabreichung von verbotenen Dopingmitteln überwiesen hat.

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft ordnete bereits im Januar die Herausgabe der Unterlagen an die deutschen Behörden an, und zwar für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 30. Juni 2006. Ullrich wehrte sich jedoch mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Rechtshilfeleistung. Am 16. Mai unterlag er vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Nun lehnte das Bundesgericht in Lausanne eine Beschwerde ab.

DPA/AP
 
 
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