Skiunfälle mit Schwerstverletzten haben eine ähnliche Dimension erreicht wie Motorradunfälle im Sommer. Das schwere Unglück von Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus, bei dem eine Skifahrerin starb, ist dafür ein neuer Beleg. Dabei hätte der Unfall leicht verhindert werden können. Von Klaus Bellstedt

Gefährlich und unter Umständen tödlich: Skifahren ohne Helm© Colourbox
Für die Skifahrer ist es die schönste Zeit des Jahres: Zwischen Weihnachten und Neujahr, aber vor allem im Januar, geben die Wintersportler von Berchtesgarden bis nach Südtirol wieder Gas - weil die Bedingungen in der Hochsaison nahezu perfekt sind. Schneesicher bis ins Tal, dazu brettharte vereiste Pisten, so lieben es die Wintersportler. Das Problem dabei: Immer wieder überschätzen die Skifahrer ihre eigenen Fähigkeiten. Aber was noch schlimmer ist, sie tragen keinen Helm. Und dann kommt es zu tragischen Unfällen wie dem von Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus mit einer 41-jährigen Slowakin, die bei dem frontalen Zusammenprall am Neujahrstag in der Skiarena Riesneralm in Österreich ihr Leben lassen musste. Allein in der Saison 2006/2007 verletzten sich 45.000 Deutsche beim Skifahren.

Rückblick ins alte Jahr: Vier Tage nach Weihnachten wird bei einem Zusammenstoß auf einer Piste im Salzburger Skigebiet von Mittersill ein Mann aus Thüringen getötet und ein weiterer aus München schwer verletzt. Nach Polizeiangaben stieß ein 57-Jährige bei der Abfahrt mit einem Schüler bei hoher Geschwindigkeit zusammen. Beide Skifahrer prallten mit den Köpfen gegeneinander. Der 57-Jährige, der keinen Helm trug, erlitt einen offenen Schädelbruch und starb kurz nach dem Unfall. Der 19-Jährige, der einen Sturzhelm trug, wurde mit einem Schädelbasisbruch in ein Krankenhaus nach St. Johann geflogen.
Auch Ministerpräsident Althaus trug im Gegensatz zu seiner Unfallpartnerin einen Helm, der ihm nach Angaben von Reinhardt Lenzhofer, dem Ärztlichen Direktor des Krankenhauses in Schwarzach, dort wo Althaus im Laufe des Freitags nach seinem schweren Schädel-Hirn-Trauma aus dem künstlichen Koma geweckt werden soll, "das Leben rettete".
Ein Skihelm kann Leben retten. Ein Leitspruch, der sich in den Wintersportgebieten immer noch nicht bis ins letzte Tal herumgesprochen hat. Auch deshalb, weil es auf den Pisten keine gesetzliche Verpflichtung gibt, den Kopfschutz anlegen zu müssen. Ausnahme: Italien. Dort besteht seit 2005 für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren Helmpflicht.
"Wir beobachten im Zeitraum der letzten fünf Jahren einen starken Anstieg der Helmträger auf den Pisten", sagte Christian Abenthung, Generalsekretär des Österreichische Skischulverband (ÖSSV)stern.de. Und dennoch: "Es sind immer noch viel zu viele Skifahrer ohne Kopfschutz unterwegs. Gerade die Fortgeschrittenen, also die, die sportlich und schnell unterwegs sind, halten es nicht für nötig" so Abenthung. Dass der Ruf nach einer Helmpflicht für alle nicht erst nach dem Althaus-Unfall immer lauter wird, hat aber auch etwas mit den veränderten Rahmebedingungen des Skisports zu tun. Und jetzt kommen die Anfänger ins Spiel.
Das sagt der TÜV Kopfverletzungen zählen zu den häufigsten Verletzungen, mit denen Skifahrer im Krankenhaus landen. Deswegen gehört der Skihelm nach Einschätzung des TÜV zur wichtigsten Ausrüstung für alle, die sich auf die Bretter stellen. "Denn Stürze und Kollisionen können ansonsten böse enden, wenn der Kopf ungeschützt auf versteckte Steine prallt", sagt Brigitte Hendel vom TÜV Rheinland. Für den Kauf eines Skihelms hält die Sicherheitsexpertin dann auch einige Tipps bereit. Zunächst einmal ist wichtig, dass der Helm sich gut der Kopfform anpasst und nicht viel Spielraum lässt. Das lässt sich schon beim Kauf im Sportgeschäft relativ einfach testen: "Beim Anprobieren das Kinnband nicht schließen und den Kopf schütteln: Der Helm darf nicht wackeln oder verrutschen", sagt Hendel. So sei sichergestellt, dass man den Skihelm auch bei einem Sturz nicht verliert.
Das sagt die Versicherung Gabriele Baron von der Techniker-Krankenkasse (Pressereferentin): "Die Folgen von Skiunfällen werden über die normalen Versicherungsleistungen abgedeckt. Bei Skiurlauben im Ausland empfehlen wir aber eine Auslandskrankenversicherung - gesetzliche Krankenkassen dürfen die Kosten des Krankenrücktransports nicht übernehmen."