Mit vermeintlich exklusiven Angeboten oder Tipps werden Verbraucher immer wieder auf Internetseiten und dann in teure Abofallen gelockt. Der Gesetzgeber hat reagiert - die Seitenbetreiber auch.

Trotz Buttonlösung: Noch immer lauern auf einigen Websites Abofallen.© Colourbox
Eigentlich wollte Birgit Muhl für ihre neue Wohnung nur ein paar günstige Fliesen im Internet kaufen. Als sie in der Suchmaschine "Fliesen günstig" eingibt, landet sie mit einem Klick auf der Seite grosshandel-angebote.de - eine Website der Vendis GmbH. "Da musste ich mich halt anmelden, habe mir noch gar nichts dabei gedacht, weil ich noch so im Fliesenwahn war. Ich habe meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und Anschrift angegeben." Und dadurch, ohne es zu wissen, ein Abo bestätigt. Die Fliesen habe sie bis heute nicht, berichtet Birgit Muhl.
Kurz nach der Anmeldung bekommt sie eine Bestätigung über ihre Registrierung und eine Rechnung über 284,17 Euro - der Preis für einen einjährigen Zugang auf eine Händlerdatenbank, das Abo ist für zwei Jahre abgeschlossen. Fliesen für ihre Wohnungsrenovierung bekommt die 47-Jährige bei Vendis dennoch nicht, sondern lediglich die Möglichkeit, in einer Datenbank nach einem Händler zu suchen. Birgt Muhl legt schriftlich Widerspruch ein. Da sie nebenberuflich einen Online-Sanitärhandel betreibt und selbstständig ist, bekommt sie daraufhin bald ein neuerliches Schreiben: Aufgrund ihrer Selbstständigkeit würde ihr Widerspruch nicht akzeptiert.
Birgit Muhl ist nicht die Einzige, die dieser neuen Abofallen-Methode auf den Leim gegangen ist. Gleich mehrere Zuschauer haben über die stern TV-Storybox eine ähnliche Geschichte geschildert. Nach wie vor gehen bei den Verbraucherzentralen rund 22.000 Beschwerden pro Monat ein. Aber warum gibt diese Abofallen noch immer? Hat der Gesetzgeber mit der sogenannten Buttonlösung nicht Schluss damit gemacht?
Geschäftskunden als Schlupfloch
Tatsächlich sind seit Einführung der neuen Verbraucherschutzregelungen zum 1. August 2012 die meisten einschlägigen Abzockseiten und Abofallen nicht mehr abrufbar. Doch die Websitebetreiber zeigen sich flexibel - und haben ein Schlupfloch gefunden: Laut Betreiber der Seite, auf der auch Birgit Muhl unabsichtlich ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen hat, gelten die neuen gesetzlichen Regelungen für sie nicht: Ihre Seiten richten sich zumindest formal nur an Geschäftsleute. So schreiben sie oben auf der Seite beispielsweise "Herzlich Willkommen Geschäftskunden", um sich juristisch abzusichern.
B2B nennt sich das Konzept, "Business to Business". Der Vertrag wird dabei unter Geschäftsleuten geschlossen. Da die neuen Regelungen - die Buttonlösung eingeschlossen - nur für Verträge mit Verbrauchern gelten, kommen sie bei diesen Internetseiten nicht zur Anwendung. Die Betreiber umgehen das neue Gesetz also geschickt, indem sie ihr Angebot offiziell nur an Gewerbetreibende richten. Und in diesem Fall gilt auch kein Widerrufsrecht, das die User schützt.
Verbraucherzentralen kennen diese Seiten nur zu gut. "Die Firma Vendis ist hier bekannt. Wir haben diverse Verbraucherbeschwerden bekommen und haben rechtliche Schritte eingeleitet und das Unternehmen abgemahnt", sagt Bianca Skutnik vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. "Den Internetauftritt finden wir nicht in Ordnung, wie darüber aufgeklärt wird, wie teuer das Ganze ist." Besonders perfide ist die Vorgehensweise von Seitenbetreibern wie Vendis: Sie richten ihr Angebot formal an Geschäftskunden, die Inhalte präsentieren sie aber auch für Privatverbraucher attraktiv. Zudem fragen sie in den Anmeldeformularen die Geschäftsdaten (zum Beispiel den Firmennamen) vielfach gar nicht ab, machen diese Angabe nicht zur Pflicht oder aber überprüfen nicht, ob es die angegebene Firma überhaupt gibt, bevor sie eine Rechnung verschicken. "Bis letzte Woche konnte man sich noch anmelden mit 'Ich habe keine Firma' und hat trotzdem eine Rechnung bekommen", so Bianca Skutnik.
Viele Selbstständige und Verbraucher, die wie Birgit Muhl lediglich auf der Suche nach einem preiswerten Produkt sind, werden so getäuscht - und bezahlen am Ende oftmals.
stern TV möchte Ihre Geschichte hören und sehen "Wir waren mit Freunden zum Shoppen in Oberhausen und da stand von stern TV diese Storybox. Da fiel mir das mit Vendis ein und da habe ich dann gesagt - ich hab da was!", sagt Birgit Muhl.
Haben Sie auch eine solche Geschichte oder etwas Ähnliches erlebt? Dann wenden Sie sich damit an stern TV:
Der nächste Standort der Box ist in Düsseldorf am 19. Oktober 2012 (Burgplatz, 12-19 Uhr)
Alles über die stern TV-Storybox und die Möglichkeit, auch online Ihre Geschichte an uns zu schicken, finden Sie hier.
Hilfe für Betroffene Wie erkennt man unseriöse Angebote und wie sollte man sich verhalten, wenn plötzlich eine Rechnung im Briefkasten liegt? stern TV hat die wichtigsten Informationen zum Thema.
Wichtige Informationen und wertvolle Tipps für Verbraucher finden Sie außerdem beim Bundesverband der Verbraucherzentralen unter www.vzbv.de.
Bei der Verbraucherzentrale Hamburg gibt es außerdem eine Liste mit Internetseiten, die bereits negativ aufgefallen sind.
Musterbriefe für den Widerspruch Wenn Sie versehentlich in eine Abofalle getappt sind, sollten Sie auf keinen Fall Rechnungen oder Mahnungen sofort begleichen. Zusätzlich sollten Sie zunächst schriftlich, am besten per Einschreiben, einen Widerruf an die Abzocker-Firma richten. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt es verschiedene Musterbriefe - für Volljährige, für Minderjährige sowie für Forderungen vor und nach dem 1. August 2012.