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3. Juni 2009, 22:15 Uhr

Wenn Kinder Kinder kriegen

"Dann muss Oma helfen"

Es ist ein Leben zwischen Elternglück und Überforderung: Die 16-jährige Ann-Kathrin ist selbst fast noch ein Kind - und doch seit knapp zwei Jahren Mutter. stern TV zeigt, wie sie zusammen mit ihrem Ex-Freund den Alltag meistert - und wo andere Betroffene Hilfe finden.

Teenagerschwangerschaft, Junge Eltern

Junge Eltern: Oliver und Ann-Katrin mit Töchterchen Lana Marie© stern TV

Sie ist gerade einmal 14, als Ann-Katrin schwanger wird. Ungewollt. Für ihren damaligen Freund Oliver, 15 Jahre, und die Familien der beiden Teenager war es ein Schock.

Wie soll es weitergehen? Was wird aus der Ausbildung der jungen Mutter? Und: Bekommen die Teenager finanzielle Unterstützung für die Erziehung des Kindes? Viele Betroffene sind zunächst ratlos.

Doch Ann-Katrin meistert ihren Alltag zwischen Schulstress und Kinderbetreuung gut - wohl aber auch, weil sie von allen Familienmitgliedern tatkräftig unterstützt wird. So kümmert sich nicht nur Oliver - der heute 17-jährige Vater der inzwischen 21 Monate alten Lana Marie und selbst noch Schüler - regelmäßig um seine Tochter.

Auch die Großeltern der Kleinen übernehmen feste Aufgaben bei der Kinderbetreuung: Oma Kerstin etwa bringt Lana Marie jeden Morgen in den Kindergarten und holt sie mittags auch wieder ab. Außerdem springt sie immer ein, wenn Not am Mann ist.

Ann-Kathrin hat im vergangenen Jahr die Realschule abgeschlossen und bereitet sich nun auf ihr Fachabitur vor. Nach der Schule widmet sie sich ihrer Tochter. Die Hausaufgaben müssen dann warten, bis Lana Marie ihren Mittergsschlaf hält.

Wo es für junge Eltern Hilfe und Ansprechpartner gibt, wie sie die Kinderbetreuung organisieren können oder wo man finanzielle Unterstützung bekommt, können Sie in der linken Spalte nachlesen.

Was wird aus Schule und Ausbildung, wenn Teenager Kinder kriegen?

Schule, Ausbildung und Kind: Das ist für Teenager natürlich eine enorme Belastung. Daher haben sie die Möglichkeit, bis zu drei Jahre Erziehungsurlaub zu nehmen. Das sollte allerdings möglichst früh mit der Schulleitung oder dem Chef besprochen werden.

Weil während einer Schwangerschaft und der Elternzeit Kündigungsschutz besteht, muss ein Ausbildungs- oder Schulplatz in jedem Fall freigehalten werden. Einige Arbeitgeber bilden auch nach dem Modell "Ausbildung in Teilzeit" aus. Das heißt: Junge Eltern bis 25 Jahre können eine Ausbildung machen, arbeiten aber maximal 29 Stunden pro Woche.

Informationen hierzu gibt es hier: www.teilzeit-ausbildung.de

Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es?

Am einfachsten ist es natürlich, wenn sich Verwandte mit um das Kind kümmern. Ist das nicht möglich, kommt nur eine Tagesbetreuung in Frage. Um darum muss man sich schon früh kümmern.

Ab dem dritten Lebensjahr hat jedes Kind Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Immer mehr Kindergärten und Krippen nehmen aber auch schon jüngere Kinder auf. Am besten lässt man sich schon während der Schwangerschaft auf die Warteliste einer Kinderkrippe setzen.

Eine Alternative sind Tagesmütter und –väter: Sie betreuen das Kind meistens bei sich zu Hause, oft auch zusammen mit anderen Kindern.

Adressen von Kinderkrippen, Tagesmüttern und Tagesvätern bekommt man vom zuständigen Jugendamt. Wenn man auf eine Tagesbetreuung angewiesen ist, übernimmt das Jugendamt gegebenenfalls die Kosten. Einen Antrag sollten werdene Eltern am besten bereits vor der Geburt stellen.

Wer ist für den Unterhalt verantwortlich?

Eltern sind unterhaltspflichtig, wenn sich ihr Kind boch in der Ausbildung befindet und unverheiratet ist. Wird ein Kind minderjährig schwanger, muss das Jugendamt für den Unterhalt aufkommen. Auch der Vater des Kindes muss Unterhalt zahlen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann beim Jugendamt ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden (zwischen 109 und 125 Euro pro Monat). Der Vater muss den Vorschuss dann später an das Jugendamt zurückzahlen.

Wo bekommen junge Eltern finanzielle Unterstützung?

Unabhängig vom Einkommen stehen werdenden Müttern folgende Leistungen zu:

- Kindergeld muss spätestens sechs Monate nach der Geburt des Kindes bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Zurzeit gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 164 Euro pro Monat.
- Elterngeld bekommen ausschließlich berufstätige Eltern. Die Höhe der Zahlung ist dabei abhängig vom bisherigen Einkommen des Elternteils, das das Kind nach der Geburt zu Hause betreuen will. Ein Jahr lang werden dann 67 Prozent des letzten Nettogehalts gezahlt (mindestens 300 Euro, aber maximal 1800 Euro). Es gibt auch die Möglichkeit, den Betrag zu halbieren und ihn sich über zwei Jahre auszahlen zu lassen. Die Person, die das Elterngeld bekommt, darf höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten und muss mit dem Kind in einem Haushalt leben.
- Eltern, die nicht in der Lage sind, den Lebensunterhalt ihres Kindes zu sichern, haben Anspruch auf einen Kinderzuschlag. Das sind bis zu 140 Euro im Monat. Ein Antrag muss schriftlich bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit eingereicht werden.
- Je nach Vermögen oder besonderer Notlage können junge Eltern außerdem von der Bundesstiftung "Mutter und Kind" Zuschüsse beantragen, etwa für Einrichtung, Kleidung oder Kinderbetreuung. Den Antrag muss man bis zur 20. Schwangerschaftswoche bei einer Beratungsstelle stellen.
- Eventuell steht jungen Eltern auch eine Ausbildungesförderung (Bafög) zu, wenn sie studieren oder eine Ausbildung machen und dabei in einem eigenen Haushalt leben. Schüler stellen den Antrag (inklusive Kontoauszügen, Einkommensnachweis der Eltern, Mietvertrag etc.) bei der Stadtverwaltung ihres Wohnortes, sie müssen die Förderung nicht zurückzahlen. Studenten hingegen zahlen die Hälfte des Beitrags nach Ablauf des Förderungszeitraums in Raten zurück.
- Es gibt zudem die Möglichkeit, beim Arbeitsamt vor Beginn der Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen, wenn die Ausbildungsstelle weit vom Wohnort der Eltern entfernt liegt und man einen eigenen Haushalt führen muss. Für einen eigenen Haushalt kann man zusätzlich bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Wohngeld beantragen.

Über sonstige Leistungen im Einzelfall informieren ausgewiesene Beratungsstellen (siehe auch: "Anlaufstellen: Wo Betroffene Hilfe finden").

Anlaufstellen: Wo Betroffene Hilfe finden

Egal, ob man sich junge Eltern für oder gegen das Kind entscheiden: Eine Beratung kann bei der Entscheidung helfen, Adressen und Ansprechpartner nennen und gegebenenfalls vermitteln. Die erste Anlaufstelle sollte in der Regel der Frauenarzt sein.

Auch bundesweite Beratungsstellen wie Pro Familia, Donum Vitae, oder die Caritas betreuen junge Eltern während und nach der Schwangerschaft, und können bei finanziellen oder medizinischen Fragen weiterhelfen.

Beratungsstellen vor Ort findet man über diesen Link.

Ein Schwangerschaftsberater unterliegt übrigens wie ein Arzt der Schweigepflicht.

Umfangreiche Informationen zu allen wichtigen Fragen rund um die Schwangerschaft bietet die Internetseite "Schwanger unter 20" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Hilfe und Beratung findet man auch auf der Internetseite "Junge Mamas".

Wo sich junge Eltern austauschen können

Ob über Vornamen, Babypflege, Stillen oder Ernährung: In diesem Forum können junge Eltern ihre Erfahrungen miteinander diskutieren und Kontakt zu Experten aufnehmen.

Auch "Teeniemamas" ist ein Forum für junge Eltern. Hier gibt es zum Beispiel einen Flohmarkt, wo man Babysachen zum Verkauf oder Tausch anbieten kann.

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